Update Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) – Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

Ich hatte bereits unlängst zum BEG III berichtet: Mehrfach hatte die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau angekündigt. Zuletzt hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier in seinem Eckpunktepapier für eine Mittelstandsstrategie vom 29.8.2019 die kurzfristige Vorlage eines Gesetzentwurfs angekündigt. Jetzt liegt ein Referentenentwurf des BMWi vom 9.9.2019 vor.

Was ist Inhalt des BEG-Referentenentwurfs?

Mit einem geplanten Entlastungsvolumen von 1,115 Mrd. Euro/Jahr für die Wirtschaft und 78,2 Mio. Euro/Jahr für Bürger sieht der RefE folgende Kernelemente vor:

  • Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
  • Erleichterungen bei der Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen.
  • Option eines digitalen Meldescheins im Beherbungsgewerbe.

Daneben enthält der RefE leider wenig Bemerkenswertes:

  • Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17 500 auf 22 000 Euro Vorjahresumsatz.
  • Anhebung der lohnsteuerlichen Pauschalierungsgrenze von 62 auf 100 Euro für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung.
  • Anhebung der Steuerbefreiung von 500 auf 600 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung.
  • Anhebung der Grenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung.
  • Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
  • Erhöhung der Grenzbeträge für Hilfeleistung durch Lohnsteuervereine.
  • Wegfall der Anmeldepflicht zur Unfallversicherung für Unternehmer, die eine Gewerbeanzeige erstattet haben.
  • Einführung der Textform anstelle der Schriftform für Anträge und Mitteilungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz.
  • Bürokratieabbau für Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters von Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Steuerpflichtigen.
  • Einführung eines elektronischen Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber.
  • Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse; Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht.

Erste Bewertung

Bei erster Draufsicht ist der Inhalt des RefE eher enttäuschend, ein „großer Wurf“ sieht anders aus. Beispielsweise im Arbeitsrecht lässt der RegE Maßnahmen vermissen, die im Eckpunktepapier des BMWi vom 29.8.2019 noch angekündigt waren. Immerhin: Der RegE ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings muss jetzt abgewartet werden, was vom Regierungsentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren am Ende übrig bleibt.

Weitere Informationen:

Referentenentwurf BEG III vom 9.9.2019 (PDF)

Debatte um Solidaritätszuschlag geht weiter: BMWi legt Eckpunktepapier einer Mittelstandsstrategie vor (Beitrag im NWB Experten-Blog v. 29.08.2019)

2 Gedanken zu “Update Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) – Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

  1. Im Referentenentwurf gibt es einen wunderschönen Satz: „Es sind keine Alternativen ersichtlich, die das mit dem Gesetzentwurf angestrebte Ziel, insbesondere die mittelständische Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten, wirkungsvoller und mit weniger Aufwand erreichen könnten.“
    Nun ja, ich könnte hunderte Alternativen aufzeigen. Schon seltsam, dass Politik und Verwaltung keine einzige Alternative einfällt.

  2. Lieber Herr Herold,

    was soll ich sagen? Natürlich haben Sie Recht ! Mutiger Bürokratieabbau sieht anders aus. Der jetzt in der Koalition ausgehandelte BEG III- Kompromiss bleibt hinter den Erwartungen zurück, ja auch hinter den eigenen Plänen von BM Altmaier. Bleibt als „Beruhigungspille“ eigentlich nur: „Nehmen was man kriegt“. Und dann gleich nachlegen. Viel Zeit bleibt ja dann nicht mehr bis der nächste BT-Wahlkampf losbricht…

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

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