Von Abgabefrist bis Zahlenmanipulation – anstehende Änderungen im Steuerrecht

Der politische Betrieb hat Sommerferien. Endlich Zeit, sich die bevorstehenden und geplanten Reformvorhaben im Steuerrecht einmal anzuschauen.

Der Kollege Schneider hat hier im Blog schon eine geplante Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 20.000 € angesprochen. Aus dem Entwurf für ein Zweites Bürokratieentlastungsgesetz gehen auch noch Pläne für einige Archivierungs- und Dokumentationserleichterungen bei der Buchführung hervor. Zudem soll der Grenzwert für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 200 € angehoben werden. Über so viele sinnvolle Maßnahmen in einem einzigen Referentenentwurf aus dem Finanzministerium muss man sich wundern. Allerdings nur kurz, denn der Entwurf stammt aus dem Wirtschaftsministerium. Und schon wird einiges klarer.

Beschlossen ist derweil bereits das Investmentsteuerreformgesetz. Der Gesetzgeber regelt – mal wieder – die Besteuerung von Fonds neu. Den „Geniestreich“ bei der bisherigen Regelung hatte ich hier im Blog vor gut einem Jahr angemerkt. Inzwischen hatte sich der Gesetzgeber etwas Zeit gelassen. Konnte er aber auch, denn die Neuregelungen gelten überwiegend ohnehin erst ab 2018.

Die Erbschaftsteuerreform wird hier im Blog insbesondere vom Kollegen Herold umfassend begleitet. Auch dieses Verfahrens zieht sich ja mittlerweile in die Länge. Als nächstes tagt nun am 8. September der Vermittlungsausschuss. Ich wage keine Prognose mehr, was am Ende des Reformprozesses im Gesetzbuch stehen wird.

Etwas in der Schwebe hängt das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Der Name sagt eigentlich alles. Passend dazu spricht die Deutsche Handwerks Zeitung davon, dass das Gesetz „Handwerksbetriebe glücklich macht“. Na immerhin. So richtig hat man allerdings auf politischer Ebene noch keine Einigung erzielt. Und die EU-Kommission muss wohl auch noch zustimmen. Könnte knapp werden mit einer zeitnahen Umsetzung.

Abgeschlossen ist die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Zum 1. Januar 2017 treten die Neuregelungen in Kraft, darunter insbesondere längere Abgabefristen im Gegenzug zu zwingenden Verspätungszuschlägen. Ob die Umstellung auf eine vollautomische Veranlagung der wirklich große Coup ist, erscheint mir noch etwas zweifelhaft. Ich bin sehr gespannt auf die ersten Praxistests. Neben „Sehr geehrte Damen und Herren“ habe ich schon einmal „Lieber Computer“ als Auswahloption in die Briefvorlage für die Finanzamtspost aufgenommen.

Und dann wären da noch die beiden aktuellsten Vorhaben mit den etwas sperrigen Titeln Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr und Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen nebst einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Da noch den Überblick zu behalten fällt nicht gerade leicht. Ein Hoch auf die Arbeitshilfen à la NWB ReformRadar.

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