Wer bekommt das Kindergeld?

Für jedes Kind wird nur einem berechtigten Kindergeld gezahlt. Eine Aufteilung des Kindergeldes auf mehrere Berechtigte ist hingegen nicht möglich.

Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld daher demjenigen bezahlt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat. Sind dies die Eltern, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. Mangels Bestimmung entscheidet das Familiengericht.

Ist das Kind nicht im Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen beispielsweise beide Elternteile dem Kind eine Unterhaltsrente, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt.

In diesem Zusammenhang hat der BFH mit Urteil vom 11.10.2018 (Az: III R 45/17) festgestellt, dass zur Unterhaltsrente in diesem Sinne nur regelmäßige monatliche Zahlungen gehören. Regelmäßige Zahlungen, die in größeren Zeitabständen geleistet werden, sowie einzelne Zahlungen und Sachleistungen (z.B. die Überlassung einer Wohnung zu Unterhaltszwecken) sind hingegen nicht zu berücksichtigen.

Dies kann in der Praxis dazu führen, dass der Elternteil, der auf Jahressicht gesehen weniger für das Kind zahlt zum Kindergeldberechtigten wird, weil lediglich seine monatliche Unterhaltsrente höher ausfällt. Für den Praktiker ein durchaus komisches Ergebnis.

Weitere Informationen:

BFH v. 11.10.2018 – III R 45/17


Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:

Meier, Kindergeld, infocenter, NWB JAAAA-57071
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