BGH verhandelt zum digitalen Nachlass

Im Zeitalter der digitalen Kommunikation stellt sich auch die Frage, was mit digitalen Inhalten passiert, wenn ein Erbfall eintritt. Diese Frage wurde in jüngerer Zeit kontrovers diskutiert. Bringt ein beim BGH anhängiger Fall endlich Klarheit?

Was ist geschehen?

Ein 15jähriges Mädchen wird von einer U-Bahn erfasst und stirbt. Der Fahrer verlangt von den Eltern, die Erben ihrer Tochter geworden sind, die Zahlung von Schmerzensgeld. Es habe sich nicht um einen Unfall gehandelt. Das Mädchen habe vielmehr Suizid begangen.

Die Eltern erhoffen sich Aufklärung über die Hintergründe des Geschehens durch Einsichtnahme in das Benutzerkonto ihrer Tochter bei Facebook. Sie hatte ihnen die Zugangsdaten bei Einrichtung des Benutzerkontos mitgeteilt. Der Zugriff ist den Eltern aber nicht mehr möglich, denn Facebook hat auf bis heute ungeklärte Weise Kenntnis vom Tod des Mädchens erlangt und ihr Benutzerkonto in den „Gedenkzustand“ versetzt, so dass es auch bei Eingabe der Zugangsdaten nicht mehr zugänglich ist.
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