Das Bundeskabinett hat sich am 5.11.2025 dem Rückbau von Bürokratie gewidmet und mehrere Vorhaben mit spürbaren Vereinfachungen beschlossen– und einen konkreten Plan für weitere Entlastungen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung in Milliardenhöhe. Wie ist das zu bewerten? Hintergrund Im Koalitionsvertrag 2025 haben die Regierungsparteien einen ausgesprochenen Arbeitsschwerpunkt mit Maßnahmen des Bürokratierückbaus vereinbart (Koalitionsvertrag 2025, Zeilen 1942 ff.). Mit der vom Bundeskabinett am 1.10.2025 beschlossenen Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung hat die Bundesregierung einen Rahmen geschaffen, um den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen. Dazu gehören auch ambitionierte Ziele, um Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratie zu entlasten. In...
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Bei Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet werden, ist üblicherweise keine Totalüberschussprognose erforderlich. Man geht von einer so genannten Dauervermietung aus, bei der die Einkünfteerzielungsabsicht grundsätzlich unterstellt werden kann. Allerdings hat alles seine Grenzen: Eine Überschusserzielungsabsicht wird nur dann unterstellt, wenn die Ferienwohnung im ganzen Jahr – bis auf die üblicherweise vorkommenden Leerstandszeiten – an wechselnde Feriengäste vermietet wird. Bei einem Unterschreiten der ortsüblichen Vermietungszeit von mindestens 25 Prozent hingegen ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Prognose zu überprüfen. Aber ist zur Prüfung dieser 25-Prozent-Grenze jeder Veranlagungszeitraum für sich zu betrachten oder bedarf es insoweit eines längeren Prüfungszeitraums? Der BFH...
Die befristet eingeführte Sonderabschreibung nach § 7b EStG hat das Ziel, steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen und damit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Daher ist eine Förderung nach § 7b EStG ausgeschlossen, wenn ein vermietetes Wohngebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird – so lässt sich das BFH-Urteil vom 12.8.2025 (IX R 24/24) zusammenfassen. Der Sachverhalt: Die Klägerin war Eigentümerin eines vermieteten Einfamilienhauses und entschied sich gegen die aus ihrer Sicht unwirtschaftliche Sanierung des Gebäudes auf einen zukunftsfähigen Standard. Stattdessen ließ sie das alte Gebäude abreißen und errichtete auf demselben Grundstück ab Juli...
Bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG gibt es seit dem 1.1.2025 eine bedeutsame Änderung: Ein Abzug bei Geldzuwendungen ist nur noch dann möglich, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt ist. Der entsprechende § 33a Abs. 1 Satz 12 EStG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingefügt. Nun hat das BMF zum Abzug von Unterhaltsleistungen in zwei neuen – umfassenden – Erlassen Stellung bezogen und sich dabei auch dem neuen § 33a Abs. 1 Satz 12 EStG gewidmet (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, IV C 3-S2285/00031/001/024 und IV C 3-S2285/00031/001/025). Es gilt unter anderem:...
Die BaFin hat Ende September bei Gerresheimer eine Bilanzkontrollprüfung eingeleitet. Einen Monat später räumt das Unternehmen den Fehler ein. Wir schauen uns an, was hinter der Prüfungseinleitung steckt, welche Umsätze genau geprüft werden – und warum die Pressemitteilung von Gerresheimer verständlicher ist als die offizielle Mitteilung der Aufsicht. Zwar ist der Aktienkurs von Gerresheimer durch die Meldungen der letzten Wochen Achterbahn gefahren. Doch lohnt es sich zu schauen, wie viel des Umsatzes überhaupt von dem Fehler betroffen sind. Was Prüfungseinleitung bedeutet Die Prüfungseinleitung ist der Startschuss für die Bilanzkontrolle durch die BaFin. Zweifel an einem Jahres- oder Konzernabschluss können eine...
Sind Straßenausbau- und -erneuerungsbeiträge eine außergewöhnliche Belastung? Nein, sagt das Niedersächsische FG. Doch gegen das Urteil wurde die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen ist (Urteile vom 20.11.2024, 9 K 56/22 und 9 K 263/21; NZB unter X B 14/25 und X B 13/25). Der Sachverhalt: Der Kläger machte Straßenausbaubeiträge, zu denen er als Besitzer eines Eigenheims im Jahre 2018 herangezogen wurde, als außergewöhnliche Belastung geltend. Er führte aus, dass diese Aufwendungen nicht eine erstmalige Herstellung oder Erschließung der Straße, sondern eine Straßenerneuerung infolge langjähriger Abnutzung beträfen. Finanzamt und FG lehnten einen Abzug jedoch ab....
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