Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG zum 1. Januar 2025 neu geregelt. Das BMF hat dazu mit Schreiben vom 24.10.2025 (BStBl 2025 I S. 1841) umfassend Stellung genommen und eine Übergangsregelung bis Ende 2027 für den Schwimmunterricht erlassen. Nun hat die Finanzverwaltung – namentlich das Sächsische Staatsministerium der Finanzen – zur Steuerbefreiung von Tanzunterricht Stellung genommen und für bestimmte Kurse ebenfalls eine Übergangsregelung erlassen. Der Erlass ist auf Bund-Länder-Ebene abgesprochen worden (Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Erlass vom 16.2.2026, 35-S 7179/62/72-2026/6751; NWB ZAAAK-17515). Danach gilt unter anderem: Leistungen der Tanzschulen sind grundsätzlich...
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Viele Leser von Geschäftsberichten kennen die BaFin. Die Behörde sorgt regelmäßig für Schlagzeilen, wenn sie Bilanzierungsfehler feststellt oder Unternehmen einer Bilanzkontrolle unterzieht. Deutlich weniger bekannt ist dagegen eine andere Institution: die Abschlussprüferaufsichtsstelle, kurz APAS. Dabei taucht ihr Name immer häufiger in den Medien auf. Aktuell berichtet die Presse über ein Vorermittlungsverfahren der APAS gegen Deloitte im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses der DekaBank. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Bilanzierung eines aktivierten Steueranspruchs, sondern auch die Frage, ob der Abschlussprüfer seine Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt hat. Der Fall wirft eine spannende Frage auf: Warum rückt die Aufsicht über Wirtschaftsprüfer zunehmend...
Warum sich der Blick in den Bestätigungsvermerk wieder einmal gelohnt hätte Die BaFin hat angekündigt, den Konzernabschluss 2024 der pferdewetten.de AG zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie die Werthaltigkeit von Anzahlungen. Wer diese Meldung liest, könnte den Eindruck gewinnen, dass die Finanzaufsicht hier erstmals auf mögliche Problemfelder aufmerksam geworden ist. Tatsächlich gab es jedoch bereits Wochen zuvor deutliche Hinweise – und zwar dort, wo viele Leser eines Geschäftsberichts viel zu selten hinschauen: im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Kein Streit über Bilanzierung – sondern fehlende Prüfungsnachweise Besonders interessant ist, dass der Abschlussprüfer kein uneingeschränktes Testat...
§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im Fall einer dringend notwendigen Renovierung. Das FG München hat in diesem...
Was Wandelinstrumente mit wichtigen Kennzahlen machen Wer einen Jahresabschluss analysiert, freut sich zunächst über eine steigende Eigenkapitalquote. Schließlich gilt sie als wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens. Sinkt gleichzeitig der Verschuldungsgrad, scheint die Entwicklung perfekt. Doch nicht jede Verbesserung einer Kennzahl ist das Ergebnis einer besseren Unternehmensentwicklung. Ein aktueller Fall zeigt dies anschaulich: Durch die Wandlung eines Finanzierungsinstruments entstehen Millionen neuer Aktien. Gleichzeitig verschwinden erhebliche Verbindlichkeiten aus der Bilanz. Die Eigenkapitalquote steigt, die Verschuldung sinkt und die Bilanz wirkt auf den ersten Blick deutlich robuster. Die spannende Frage lautet jedoch: Hat sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens tatsächlich...
Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich nach einem aktuellen BAG-Urteil (18.6.2026 – 2 AZR 213/25) vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. Was bedeutet das? Rechtlicher Hintergrund Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die finanzielle Unterstützung für Eltern (Elterngeld) und den Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Kinderbetreuung (Elternzeit). Es soll Familien dabei helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens,...
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