Am 26.2.2026 hat der Bundestag das Bundes-Tariftreuegesetz (BTTG) abschließend mit Änderungen beschlossen, der Bundesrat muss aber noch zustimmen. Droht Unternehmen ein neues Bürokratiemonster? Hintergrund Mit dem BTTG sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen und Schwellenwerte, die den Kreis der Firmen, die unter das Gesetz fallen werden, reduzieren. SPD und CDU/CSU hatten koalitionsintern lange um das Gesetz gerungen....
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NAKIKI SE beantragt Wechsel für 2024 – ein seltenes Signal mit Sprengkraft Der Wechsel des Abschlussprüfers gehört nicht zum Tagesgeschäft kapitalmarktorientierter Unternehmen. Noch ungewöhnlicher wird es, wenn Vorstand und Aufsichtsrat nicht einfach einen neuen Prüfer vorschlagen, sondern gerichtlich die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers beantragen. Genau diesen Schritt hat die NAKIKI SE Anfang Februar 2026 angekündigt: Für das Geschäftsjahr 2024 soll ein neuer Abschlussprüfer bestellt und der bislang mandatierte Prüfer abberufen werden. Als Begründung nennt das Unternehmen ein nachhaltig zerstörtes Vertrauensverhältnis. Allein diese Formulierung lässt aufhorchen – nicht nur bei Investoren, sondern auch aus prüfungs- und bilanzrechtlicher Sicht. Vom Online-Händler windeln.de...
Die zum 1.1.2022 erfolgte Bewertung des Grundbesitzes für Grundsteuerzwecke führte mitunter zu unliebsamen Überraschungen. Da wurden bestimmte Immobilien viel zu hoch bewertet, obwohl es augenscheinlich war, dass der reelle Wert weit unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegt. Zwar hat der Gesetzgeber – auch auf Druck der Gerichte – nachgebessert und lässt es zu, dass der Grundsteuerwert niedriger angesetzt werden kann. Doch dazu ist – von den „Verkaufsfällen“ abgesehen – ein qualifiziertes Gutachten erforderlich (§§ 198, 220 BewG). Diese Regelungen gelten für das so genannte Bundesmodell, das die meisten Bundesländer anwenden. In Baden-Württemberg gilt hingegen für die Ermittlung der Grundsteuerwerte ein eigenes...
Treten Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer in den Ruhestand, lässt es sich der Arbeitgeber üblicherweise nicht nehmen, ihnen zum Abschied ein schönes Fest zu bescheren. Die Frage ist dann, ob die Aufwendungen des Arbeitgebers zu Arbeitslohn führen. Aufatmen lässt aber ein aktuelles Urteil des BFH: Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen (BFH-Urteil vom...
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 25.2.2026 das Corona-Soforthilfen-Ausgleichsgesetz beschlossen. Im Gesetz wird von einem Mittelbedarf von bis zu 791 Mio. Euro ausgegangen, um den Schaden für zehntausende betroffene Unternehmen zu regulieren. Was bedeutet das und ist dies eine Signalwirkung für andere Bundesländer? Hintergrund Während der Corona-Pandemie zahlten die Länder mit Unterstützung zur Überbrückung von durch behördliche Betriebseinschränkungen verursachten Liquiditätsengpässen für die Dauer von bis zu drei Monaten auf Basis einer Unternehmerprognose sog. Soforthilfen. Das Land Baden-Württemberg in rund 245.000 Fällen Corona-Soforthilfen in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro an Unternehmer und Selbstständige aus. 2021 verlangte die Landeskreditbank von ihnen eine Abrechnung, ob...
Ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung muss auch dann Beiträge auf sein Arbeitsentgelt zahlen, wenn ihm dieses wegen der Insolvenz seines Arbeitgebers gar nicht zugeflossen ist – so das BSG mit Urteil vom 10.12.2025 (B 6a/12 KR 1/24 R). Der Sachverhalt: Der Kläger war angestellter Geschäftsführer. Seine Arbeitgeberin zahlte ihm das vereinbarte Gehalt in Höhe von 5.000 Euro monatlich seit dem 1.1.2015 nicht mehr aus. Das Beschäftigungsverhältnis endete zum 30.11.2015. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin wurde erst am 1.3.2016 eröffnet. Der Kläger meldete zwar seine Gehaltsforderungen an, erhielt letztlich aber keine Zahlungen aus der Insolvenzmasse. Die Krankenkasse berücksichtigte...
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