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30. April 2025

Liefert der Betreiber einer Blindenwerkstätte seine Erzeugnisse ins EU-Ausland, so ist der Vorgang gleich nach zwei Vorschriften steuerfrei, und zwar nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG als auch nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung). Während die erstgenannte Befreiung den Vorsteuerabzug ausschließt, wird dieser bei einer innergemeinschaftliche Lieferung nicht eingeschränkt. Insofern gibt es also eine Konkurrenz von umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungsvorschriften. Naturgemäß vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG vorgeht, das heißt, dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen wird. Das Niedersächsische...

29. April 2025

„Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Alle Ängste, alle Sorgen sagt man, blieben darunter verborgen.“ Wer kennt nicht diesen Klassiker von Reinhard Mey? Nun ja, Reinhard Mey hat seinerzeit wohl nicht daran gedacht, dass der deutsche Fiskus sozusagen mit im Flieger sitzt und dann die eine oder andere Sorge eben doch aufkommt – nämlich, wenn der Fiskus Steuern für den Flugunterricht haben möchte oder aber sich weigert, Vorsteuern für den Erwerb eines Flugzeuges auszuzahlen. Und so lag es wieder einmal am BFH, für eine Klärung zu sorgen und. Dieser hat entschieden, dass Flugunterricht üblicherweise nicht umsatzsteuerfrei ist....

29. April 2025

Die BaFin hat erneut Fehler in einem Konzernabschluss festgestellt – diesmal bei der Meta Wolf AG. Doch wer sich jetzt auf konkrete Zahlen freut, wird enttäuscht. Was die BaFin moniert hat Die Meta Wolf AG hat in ihrer Konzern-GuV Umsätze angegeben, die ihr so gar nicht zugestanden hätten, denn sie war bei den Geschäften nur als Vermittlerin unterwegs. Eigentlich hätte sie nur den kleineren Betrag, also den Vermittlungsaufschlag, als Umsatz verbuchen dürfen. Auch die Materialaufwendungen hätten gar nicht auftauchen dürfen. Am Endergebnis dieser Geschäfte hätte sich dadurch übrigens nichts geändert – aber die Darstellung war eben nicht korrekt. Außerdem hat...

28. April 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht, das das Vorgängerschreiben vom 10. Mai 2022 ersetzt (IV C 1 – S 2256/00042/064/043). Für Anleger bedeutet dies eine deutliche Erhöhung der Compliance-Anforderungen und potenzielle steuerstrafrechtliche Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Auswirkungen, typische Fallstricke und Strategien zur Risikominimierung. Erweiterte Dokumentations- und Mitwirkungspflichten Das neue BMF-Schreiben konkretisiert die Dokumentations- und Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger erheblich: Lückenlose Transaktionsübersichten aller genutzten zentralen Exchanges (CEXs) Wallet-Adressen und Zeitstempel sämtlicher Transaktionen Screenshots von Krypto-Börsen als ergänzende Nachweise Detaillierte Kursinformationen zu Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkten Besonders herausfordernd ist...

28. April 2025

In der jüngeren Vergangenheit gab es einige Änderungen der AO in Bezug auf das „Gemeinnützigkeitsrecht“.  Zu diesen Änderungen hat das FinMin Schleswig-Holstein mit Erlass vom 18.12.2024 (VI 314 – S 2720-019) Stellung genommen. Hervorheben möchte ich hier kurz eine Passage zur Planungsanpassung bei der Rücklagenbildung, da diese für viele gemeinnützige Körperschaften bzw. Vereine von Bedeutung sein kann. Kurz zum Hintergrund: Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel satzungsgemäß und grundsätzlich auch zeitnah verwenden. Allerdings ist die Bildung von Rücklagen zulässig. So lautet § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO: „Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich...

26. April 2025

Eigentlich soll ein Geschäftsbericht Transparenz schaffen. Bei der aap Implantate AG sorgt er jedoch für das Gegenteil – für Stirnrunzeln und Unsicherheit. Der Abschlussprüfer verweigert das Testat, die BaFin schaut genauer hin – und die Liste der Auffälligkeiten ist lang. Was steckt hinter dem Zahlenchaos, und was bedeutet das für Investoren? Was die BaFin genauer prüfen möchte Die BaFin hat am 3. April 2025 eine Bilanzkontrollprüfung des Konzernabschlusses der aap Implantate AG zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen Lageberichts eingeleitet. Diese Prüfung erfolgt) aufgrund konkreter Anhaltspunkte für mögliche Unrichtigkeiten.​ Die BaFin untersucht insbesondere folgende Aspekte: Mängel bei der Inventur...

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