Warum sich der Blick in den Bestätigungsvermerk wieder einmal gelohnt hätte Die BaFin hat angekündigt, den Konzernabschluss 2024 der pferdewetten.de AG zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie die Werthaltigkeit von Anzahlungen. Wer diese Meldung liest, könnte den Eindruck gewinnen, dass die Finanzaufsicht hier erstmals auf mögliche Problemfelder aufmerksam geworden ist. Tatsächlich gab es jedoch bereits Wochen zuvor deutliche Hinweise – und zwar dort, wo viele Leser eines Geschäftsberichts viel zu selten hinschauen: im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Kein Streit über Bilanzierung – sondern fehlende Prüfungsnachweise Besonders interessant ist, dass der Abschlussprüfer kein uneingeschränktes Testat...
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§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im Fall einer dringend notwendigen Renovierung. Das FG München hat in diesem...
Was Wandelinstrumente mit wichtigen Kennzahlen machen Wer einen Jahresabschluss analysiert, freut sich zunächst über eine steigende Eigenkapitalquote. Schließlich gilt sie als wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens. Sinkt gleichzeitig der Verschuldungsgrad, scheint die Entwicklung perfekt. Doch nicht jede Verbesserung einer Kennzahl ist das Ergebnis einer besseren Unternehmensentwicklung. Ein aktueller Fall zeigt dies anschaulich: Durch die Wandlung eines Finanzierungsinstruments entstehen Millionen neuer Aktien. Gleichzeitig verschwinden erhebliche Verbindlichkeiten aus der Bilanz. Die Eigenkapitalquote steigt, die Verschuldung sinkt und die Bilanz wirkt auf den ersten Blick deutlich robuster. Die spannende Frage lautet jedoch: Hat sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens tatsächlich...
Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich nach einem aktuellen BAG-Urteil (18.6.2026 – 2 AZR 213/25) vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. Was bedeutet das? Rechtlicher Hintergrund Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die finanzielle Unterstützung für Eltern (Elterngeld) und den Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Kinderbetreuung (Elternzeit). Es soll Familien dabei helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens,...
Der eigentliche Streit auf der diesjährigen Hauptversammlung von Vonovia drehte sich nicht um Immobilien. Er drehte sich um Kontrolle. Während das Management den eingeschlagenen Kurs des Schuldenabbaus erläuterte und den Blick auf die künftige Entwicklung des Konzerns richtete, stellten mehrere institutionelle Investoren eine andere Frage: Hat der Aufsichtsrat seine Überwachungsfunktion in den vergangenen Jahren ausreichend kritisch wahrgenommen? Kritisiert wurden unter anderem die hohe Abfindung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden sowie die lange Amtsdauer einzelner Aufsichtsratsmitglieder. Die DWS kündigte sogar an, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Der Fall Vonovia ist dabei weit mehr als eine Diskussion über einzelne Personalien. Er lenkt den...
Wenn ein einzelner Bilanzposten rund drei Viertel der Bilanzsumme ausmacht, lohnt ein genauer Blick. Genau dazu gibt eine aktuelle Fehlerfeststellung der BaFin zur TC Unterhaltungselektronik AG Anlass. Im Mittelpunkt steht dabei ein Thema, das in der Bilanzanalyse häufig unterschätzt wird: das wirtschaftliche Eigentum. Nach Auffassung der BaFin hatte die TC Unterhaltungselektronik AG Kryptowerte in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro aktiviert, obwohl diese dem Unternehmen wirtschaftlich nicht zuzurechnen waren. Die beanstandeten Kryptowerte machten rund 74 % der Bilanzsumme aus. Darüber hinaus stellte die BaFin fest, dass ein Steuererstattungsanspruch ausgewiesen wurde, obwohl nach ihrer Einschätzung tatsächlich eine Steuerverbindlichkeit bestand. Die Fehlerfeststellung...
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