Aktuelle Rechtsprechung zu Gunsten der Darlehensnehmer: Gebühren für eine vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ist unzulässig

Mit aktuellen Entscheidungen auf die Klagen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) haben sowohl das LG München (Urteil v. 16.05.2018 – 35 O 13599/17) als auch das LG Dortmund (Urteil v. 23.01.2018 – 25 O 311/17) klargestellt, dass Banken für die Berechnung einer auf die vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens entfallene Vorfälligkeitsentschädigung kein Entgelt berechnen dürfen. Entsprechende Klauseln in Darlehensverträgen der Münchener Hypothekenbank als auch der Kreissparkasse Steinfurt hat die Rechtsprechung mit den genannten Urteilen für unwirksam erklärt. Hierbei hat die Rechtsprechung zur Beurteilung der gegenständlichen Klausel deutlich darauf abgestellt, in wessen Interesse der über das Entgelt abzurechnende Aufwand der Bank liegt. Weiterlesen