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13. März 2026

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2009 wurde zum 1.1.2010 der ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen eingeführt. Im Volksmund wurde der ermäßigte Steuersatz auch Mövenpick-Steuer genannt, weil sich seinerzeit die FDP für die Absenkung stark gemacht hatte und zuvor eine großzügige Spende des Mövenpick-Konzerns erhalten hatte (vgl. www.handelsblatt.com). Nicht ganz überraschend wollten viele Hoteliers anschließend gerne auch die Nebenleistungen wie die Parkplatzgestellung oder – damals – die Frühstücksgestellung – dem ermäßigten Steuersatz unterwerfen. Und spätestens nach dem EuGH-Urteil „Stadion Amsterdam“ schienen die besten Argumente auch auf ihrer Seite zu sein. Doch weit gefehlt: Der EuGH hat entschieden, dass für die Bereitstellung von Parkplätzen oder...

13. März 2026

Ist der – entgeltliche – Ausschluss einer Selbstbeteiligung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Anmietung von Hausbooten entstehen, eine unselbstständige Nebenleistung zur Hauptleistung „Bootsvermietung“? Diese – auch für ähnliche Fälle – bedeutsame Frage muss der BFH beantworten. Sollte er die Entscheidung der Vorinstanz bestätigen, läge eine Nebenleistung vor und das entsprechende Entgelt wäre beim Vermieter weder nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG noch nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG steuerfrei (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2025 – 7 K 7160/22, Revision unter V R 49/25). Der Sachverhalt: Die Klägerin vermietete Hausboote. Privatkunden wurden darauf hingewiesen, dass...

12. März 2026

Ein uneingeschränktes Testat gilt für viele Anleger als eine Art Qualitätssiegel für den Jahresabschluss. Doch was bedeutet ein Bestätigungsvermerk tatsächlich – und wo liegen seine Grenzen? Beim Pharma-Verpackungshersteller Gerresheimer zeigt sich gerade, wie schnell ein zuvor geprüfter Bilanzposten plötzlich zum Problem werden kann. Ausgerechnet ein Thema, das der Abschlussprüfer als besonders wichtigen Prüfungsschwerpunkt identifiziert hatte, steht nun im Fokus der Finanzaufsicht. Und plötzlich geht es um eine Wertminderung von bis zu 240 Mio. Euro. Ein uneingeschränktes Testat – und dann? Manchmal lohnt sich ein genauer Blick in den Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers. Dort stehen oft genau die Themen, die besonders risikobehaftet...

12. März 2026

Ab dem 1.7.2026 können Bürger ihre Steuererklärung in der App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick abgeben: digital – schnell, sicher und ohne Papier. Das haben die Finanzministerien der Länder am 13.2.2026 übereinstimmend mitgeteilt. Hintergrund Nach dem erklärten Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 soll die Digitalisierung deutlich vorangetrieben werden – auch in der Steuerverwaltung. Die Digitalisierung im Besteuerungsbereich hat bereits deutlich am Tempo gewonnen: Die Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung in digitaler Form über ELSTER nimmt zu, welches  bundesweit bereits von rund 24 Millionen Menschen genutzt wird. Das Steuerportal ELSTER wird von allen Bundesländern gemeinsam verantwortet. Dort können Bürger ihre...

11. März 2026

Beteiligen sich Angestellte als stille Gesellschafter am Unternehmen ihres Arbeitgebers, so können die Erträge aus dieser Beteiligung Kapitaleinkünfte darstellen. Zur Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Kapitaleinkünften bei entsprechenden Rechtsverhältnissen hat der BFH nun Stellung genommen (BFH-Urteil vom 21.10.2025, VIII R 13/23). Der Sachverhalt in aller Kürze: Der Kläger war Prokurist einer GmbH, die bestimmten Mitarbeitern die Möglichkeit bot, sich als typisch stille Gesellschafter für die Dauer der Anstellung bei der GmbH zu beteiligen. Ende 2010 schloss der Kläger mit der GmbH einen Vertrag über eine typisch stille Beteiligung und leistete seine Einlage. Das Finanzamt behandelte die Gewinnanteile des Klägers aus seiner...

11. März 2026

„Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert“ – diesen Spruch kennt wohl jeder. Für einen Steuerbürger aus Thüringen ist das aber nicht nur ein Spruch – er streitet nun bis vorm BFH um die Auszahlung eines Betrages von 8,70 Euro (Thüringer FG, Urteil vom 11.11.2024, 2 K 492/23; Revision unter Az. VIII R 14/25). Zum Hintergrund: Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, hat bei einer Steuererstattung Anspruch auf Erstattungszinsen oder muss bei einer Steuernachzahlung Nachzahlungszinsen entrichten. § 239 AO bestimmt: „Zinsen sind auf volle Euro zum Vorteil des Steuerpflichtigen gerundet festzusetzen. Sie...

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