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6. Oktober 2026

Am 25.9.2026 hat der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu senken. Was ist davon zu halten? Hintergrund Das Elterngeld ist eine der zentralen familienpolitischen Unterstützungsleistungen des Staates, um den Eltern gezielt in der frühen Phase nach der Geburt Hilfestellung zu geben und eine gleichberechtigte Erwerbsarbeit zu erleichtern. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG, v. 27.1.2015, BGBl. I S. 33). Die aktuell geltenden Regelungen zum Elterngeld sind allerdings sehr komplex und das Verfahren zur Beantragung, Bearbeitung und Bewilligung dadurch häufig kompliziert, bürokratisch und beratungsintensiv. Das will der Bundesrat nun...

6. Oktober 2026

Am 8.10.2026 wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 befassen. Was ist geplant, wer profitiert, wer zahlt drauf? Hintergrund Die Bundesregierung will das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential in Deutschland stärken und hat dazu den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 in den Bundestag eingebracht, wo das Gesetz in erster Lesung am 8.10.2026 beraten werden soll. Die Entlastung der Steuerzahler soll sich in 2027 und 2028 auf über zehn Milliarden Euro summieren. Geplante Eckdaten der Reform Im Einzelnen sind nach dem Regierungsentwurf insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen: Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag soll zur Sicherung des Existenzminimums von 12.348 € um 216...

6. Oktober 2026

Der Regierungsentwurf wirkt auf den ersten Blick erstaunlich schlicht: zehn Euro im Monat für Kinder. Rechtlich steckt dahinter aber ein ungewöhnlicher Mix aus staatlichem Förderanspruch, privatem Standarddepot, kollektiver Auffanglösung und automatisiertem Steuerdaten-Vollzug. Am 25. September 2026 hat der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf zur Frühstartrente in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Damit ist wichtig: Die Frühstartrente ist derzeit noch kein geltendes Recht. Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf die Konstruktion, denn sie ist steuer- und verwaltungsrechtlich deutlich interessanter, als die Zahl von zehn Euro monatlich vermuten lässt. Wer bekommt die...

5. Oktober 2026

Am 25.9.2026 hat der Bundestag in erster Lesung den Regierungsentwurf für eine Frühstartrente beraten. Doch bevor die Gesetzesvorlage in den Ausschüssen beraten worden ist, teilt die Bundesregierung finanzielle Bedenken des Bundesrates: Kommt es zu Einsparungen bei der Frühstartrente? Worum geht es bei der geplanten Frühstartrente? Der Gesetzentwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 1.1.2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. Ziel ist, durch einen frühen Start der kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt...

5. Oktober 2026

Bei Vermögen denkt man zunächst an etwas Greifbares: Immobilien, Waren, Beteiligungen, Maschinen. Etwas, das einem Unternehmen gehört und deshalb auch einen Wert hat. Der Fall Metro zeigt allerdings ziemlich deutlich, dass Eigentum allein nicht reicht. Denn was nützt Vermögen, wenn man faktisch nicht mehr darüber verfügen kann? Russland hat das Geschäft der Metro AG unter Zwangsverwaltung gestellt. Nach Angaben des Unternehmens besteht damit keine operative Kontrolle mehr über Metro Russland. Die russische Managementgesellschaft Torg RUS verwaltet vorübergehend 100 Prozent der dortigen Aktiva. Das Russlandgeschäft war alles andere als bedeutungslos Metro gehörte zu den wenigen westlichen Handelsunternehmen, die nach dem russischen...

5. Oktober 2026

Inflation ist zunächst schnell erklärt: Das Leben wird teurer. Wer für denselben Einkauf mehr bezahlen muss, verliert Kaufkraft. Arbeitgeber reagieren darauf nicht selten mit Gehaltserhöhungen. Das Ziel kann dabei ganz bescheiden sein: Der Mitarbeiter soll sich trotz gestiegener Preise ungefähr genauso viel leisten können wie zuvor. Im August 2026 lag die Inflationsrate in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 2,9 %. Bei einem Arbeitnehmer mit rund 2.600 Euro Nettogehalt entspricht dies rechnerisch einem Kaufkraftverlust von etwa 75 Euro monatlich. Nehmen wir deshalb einen großzügigen Arbeitgeber, der sagt: „Dann machen wir 100 Euro netto mehr.“ Eine schöne runde Zahl....

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