Corona-Bonus statt Urlaubsgeld – Niedersächsisches FG fällt hartes Urteil

Arbeitgeber durften ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Leistung musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Eigentlich war damit klar, dass der Zuschuss steuerfrei war, wenn er anstelle von freiwilligen Sonderleistungen wie etwa dem Urlaubsgeld gezahlt wurde.

Doch zumindest für das Niedersächsische FG war die Sache ganz und gar nicht klar und es hat mit einem – diskussionswürdigen – Urteil die Steuerfreiheit für eine Sonderleistung versagt (Urteil vom 24.7.2024, 9 K 196/22/NWB Online-Nachricht). Weiterlesen

Update: Bundeskabinett billigt Bürokratieentlastungsverordnung in geänderter Form

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der vom Bundeskabinett am 9.10.2024 beschlossenen BEV zugestimmt, allerdings nur „mit Maßgaben“. Jetzt hat das Bundeskabinett am 4.12.2024 die Änderungen gebilligt, die BEV kann nun in Kraft treten

Hintergrund

Die von der Bundesregierung am 9.10.2024 beschlossene „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsverordnung – BEV) soll nach Zustimmung des Bundesrates das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ergänzen, das im Wesentlichen am 1.1.2025 in Kraft tritt. Die von der Bundesregierung beschlossene, zustimmungspflichtige BEV ist Teil der sog. Meseberger Beschlüsse zum Bürokratieabbau und enthält 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Millionen Euro beläuft.  Weiterlesen

EU-Parlament befürwortet Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat das EU-Parlament am 14.11.2024 gebilligt, das Anwendungsdatum der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Unternehmen haben jetzt mehr Zeit, um sich auf die Anforderungen der Entwaldungsverordnung vorzubereiten.

Zielsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch macht etwa 10 % der weltweiten Entwaldung aus. Palmöl und Soja sind für mehr als zwei Drittel davon verantwortlich.

Die vom EU-Parlament am 19.4 2023 verabschiedete Entwaldungsverordnung (EUDR v. 9.5.2023, ABL. L 2023, 150/206) zielt deshalb darauf ab, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Mit dem Ansatz verbindlicher, unternehmerischer nachhaltiger Sorgfaltspflichten soll mit der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sichergestellt werden.

Dazu regelt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Dafür soll die Entwaldung im Zusammenhang mit dem EU-Verbrauch von Erzeugnissen aus Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle und bedrucktem Papier verhindert werden.

Das betrifft auch deutsche Unternehmen! Weiterlesen

Werthaltigkeit unter der Lupe: Was die BaFin im nächsten Jahr genauer prüft

Die Finanzaufsicht hat ihre Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2024 festgelegt und nimmt dabei besonders die Werthaltigkeit von Vermögenswerten ins Visier. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten und neuer Nachhaltigkeitsanforderungen könnte das für viele Unternehmen zur Herausforderung werden. Doch was genau prüft die BaFin – und wie gut sind Unternehmen darauf vorbereitet?

Was die BaFin prüfen möchte

Die BaFin hat für das Geschäftsjahr 2024 als nationalen Prüfungsschwerpunkt die Werthaltigkeit finanzieller und nichtfinanzieller Vermögenswerte angekündigt. Dieser Fokus ergänzt die von der ESMA definierten europäischen Schwerpunkte. Angesichts wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten sowie wachsender Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit steht die Bewertung solcher Vermögenswerte unter erhöhter Aufmerksamkeit, da sie häufig Ermessensspielräume erfordert.

Dabei konzentriert sich die BaFin auf die Einhaltung der Standards IAS 36 und IFRS 9. Für Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Goodwill wird sie die Prozesse zur Überwachung von Wertminderungsindikatoren genauer prüfen. Auch die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) sowie die verwendeten Annahmen und Parameter bei Werthaltigkeitsprüfungen – insbesondere die prognostizierten Cashflows und Abzinsungssätze – stehen auf dem Prüfstand. Weiterlesen

Bundeskabinett beschließt Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz

Am 27.11.2024 hat das Minderheitskabinett den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen, das jetzt zunächst das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Ob, mit welchen Änderungen und zu welchem Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird, ist derzeit aber nicht absehbar.

Hintergrund

Für den umfassenden Transformationsprozess in der Wirtschaft benötigt Deutschland Investitionen in enormem Umfang. Neun von zehn in Deutschland investierten Euro stammen aktuell aus dem Privatsektor. Deshalb ist es wichtig, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts weiter zu stärken. Die amtierende Bundesregierung will deshalb die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutender Teil eines starken Finanzplatzes Europa weiter stärken. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat die Bundesregierung mit verschiedenen steuerrechtlichen, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital bereits erleichtert. Hierfür ist im Dezember 2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG v. 14.12.2023, BGBl 2023 I 2023 Nr.3 54) beschlossen worden. Ich habe dazu im Blog berichtet.

Eckpunkte des Kabinettsbeschlusses für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Gesetzentwurf, mit dem das Kabinett die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stärken und die Finanzierungsoptionen für junge Unternehmen verbessern will, sieht zur Förderung von Investitionen insbesondere einfachere steuerrechtliche Rahmenbedingungen vor. Ferner sollen Unternehmen leichter Zugang zum Kapitalmarkt erhalten und Kapitalmittel stärker als bisher in Infrastruktur und erneuerbare Energien investiert werden. Eckpunkte des Regierungsentwurfs sind: Weiterlesen

Sind wir wirklich alle gleich? Bürgergeld vs. Grundfreibetrag 2023 – kommt die nächste Einspruchswelle?

Die Diskussion um das Bürgergeld erhält eine neue Dimension. Steuerlich soll der Grundfreibetrag das Existenzminimum steuerfrei stellen. Im Jahr 2023 waren das pro Person 10.908 Euro; umgerechnet also 909 Euro pro Monat.

Erschreckend: Sozialrechtlich gilt jedoch ein anderes Existenzminimum!

Arbeiten lohnt sich nicht. Zu diesem Urteil könnte man hier wohl kommen; Regierung und Gesetzgebung müssen diese „Ohrfeige“ wohl zunächst hinnehmen.

Bedenkt man, welche Mittel (Cash) ein Bürgergeldempfänger erhält und welche Kosten darüber hinaus vom Staat noch für Wohnung, Nebenkosten, Rundfunkgebühr und seine Kinder übernommen werden, so kommt man hier auf einen deutlich höheren Betrag.

Hiergegen hat ein Steuerpflichtiger geklagt. Weiterlesen

Die Zeit wird knapp: Nur noch bis 31.12.2024 steuerfreie Inflationsausgleichsprämie möglich

Am 31.12.2024 endet die Möglichkeit, Arbeitnehmern eine steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) nach § 3 Nr.11c EStG zu zahlen. Worauf Arbeitgeber jetzt noch achten sollten.

Hintergrund

Mit dem sog. dritten Entlastungspaket hat die Ampelkoalition eine Inflationsausgleichsprämie auf den Weg gebracht. Hintergrund waren die gestiegenen Verbraucherpreise und die hohen Energiekosten. Mit der IAP können Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Zeitraum vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 eine Prämie von insgesamt bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen zu zahlen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (v. 19.10.2024, BGBl. I S. 1743), das am 25.10.2022 verkündet worden ist. Detailfragen zu den Bezugsvoraussetzungen regeln gesonderte FAQ, die das BMF auf seinen Internetseiten veröffentlicht hat.

Frist endet unwiderruflich am 31.12.2024

Begünstigt werden Zahlungen ab dem 26.10.2022 bis spätestens zum 31.12.2024, eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus wird es nicht geben. Auch Prämien, deren Zahlung bereits vor dem Zeitraum beschlossen wurden (also ein vor dem 26.10.2022 bereits zugesagter Zuschuss zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten), können begünstigt sein. Entscheidend ist der Zufluss beim Arbeitnehmer. Dieser muss im Begünstigungszeitraum erfolgen.

Der Arbeitnehmer muss wirtschaftlich über das Geld verfügen können, das bedeutet die Kontogutschrift muss erfolgt sein. Es reicht also nicht, wenn der Arbeitnehmer seine Gehaltsabrechnung für Dezember noch in 2024 erhält, die Kontogutschrift jedoch erst am 2.1.2025 erfolgt. In diesem Fall wäre die IAP steuerpflichtig und zu verbeitragen. Für Arbeitgeber, die eine IAP noch ganz oder teilweise auszahlen wollen, bedeutet das, jetzt schnell zu handeln. Entweder mit der Gehaltsabrechnung für November oder für Dezember 2024, wobei die IAP spätestens am letzten Bankarbeitstag des Jahres gutgeschrieben sein muss.

Worauf ist besonders zu achten?

Alle Fragen rund um die IAP hat das BMF in einem umfangreichen FAQ-Katalog beantwortet, der auf den BMF-Internetseiten verfügbar ist. Wichtige zu beachtende Spielregeln heißen: Weiterlesen

Trotz Umsatzplus in der Ergebnisfalle: Die Bilanz-Herausforderungen bei VW im Jahr 2024

Während VW in den ersten drei Quartalen 2024 leicht steigende Umsatzerlöse verzeichnete, sieht es beim Ergebnis weniger rosig aus. Besonders auffällig: Der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten liegt bei VW deutlich über dem Branchenschnitt und zeigt markante Unterschiede zum Mitbewerber BMW. Doch was bedeutet das für die finanzielle Stabilität und den Cashflow von VW? Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, welche Herausforderungen dem Konzern bevorstehen.

Ein Blick in die Quartalsmitteilung

Im Gegensatz zu BMW ist der Umsatz bei VW im Vergleich zum Vorjahr nicht zurückgegangen, sondern leicht gestiegen. In den ersten drei Quartalen 2024 lag der Umsatz über dem Vorjahresniveau. Trotz des Umsatzanstiegs liegt das Ergebnis jedoch deutlich unter dem Wert des Vorjahres.

Das Ergebnis wird unter anderem durch Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro belastet. Der Konzern gibt hierzu an: Weiterlesen

BaFin enthüllt Bilanzirrtum: Umsatz der NORDWEST Handel AG bricht um 70 % ein

Der Fehler hat es in sich: Durch die Fehlerfeststellung der BaFin lag der Umsatz 2022 nicht bei 885 Millionen Euro, sondern nur bei 255 Millionen Euro. Ein Einbruch von rund 70 Prozent. Der Gewinn wird dadurch nicht geschmälert, da auch der Materialaufwand in gleicher Höhe zu hoch ausgewiesen wurde. Was dahinter steckt und welche Fragen sich daraus ergeben, lesen Sie im Blogbeitrag.

Was die BaFin moniert

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der NORDWEST Handel AG für das Jahr, das am 31. Dezember 2022 endete, gibt es ein kleines Problem: Sowohl die Umsatzerlöse als auch der Materialaufwand sind um etwa 630 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen. Der Grund dafür? NORDWEST hat im Streckengeschäft fälschlicherweise die gesamten Zahlungen erfasst, die sie für den Verkauf von Stahlwaren erwartet haben.

Dabei trat das Unternehmen nicht als Verkäufer (Prinzipal) auf, sondern nur als Vermittler (Agent). Das bedeutet, dass NORDWEST die Stahlwaren direkt von den Lieferanten an die Fachhändler weitergeleitet hat, ohne selbst die Waren in den Händen zu halten. Normalerweise sollte ein Agent nur seine eigene Provision als Umsatz angeben und nicht den gesamten Wert der Waren, die er vermittelt. Diese falsche Buchung hat dazu geführt, dass sowohl die Umsatzerlöse als auch der Materialaufwand viel zu hoch angegeben wurden. Wenn man das korrigiert, würden beide Positionen um die besagten 630 Millionen Euro sinken.

Was der Fehler für die GuV und spätere Geschäftsjahre bedeutet

In der Summe ergeben sich durch die Fehlerkorrektur keine Auswirkungen auf den Gewinn. Weiterlesen

BVerfG: Abschöpfung von Übergewinnen im Rahmen der Strompreisbremse verfassungsgemäß

Am 28.11.2024 hat das BVerfG entschieden, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG) von privaten EEG-Anlagenbetreibern durch die Umverteilung der „Überschusserlöse“ von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher (§§ 13 ff.; 29 StromPBG) als Reaktion auf eine nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt gerechtfertigt war.

Rechtlicher Hintergrund

Die Strompreisbremse wurde im Dezember 2022 vom Bundestag als Reaktion auf den massiven Strompreisanstieg als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine beschlossen (StromPBG, BGBl 2022 I  S. 2512). Die §§ 13-18, 29 StromPBG regeln unter anderem, dass Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für Überschusserlöse, also deutlich über den Investitionserwartungen und Kosten liegende Zufallsgewinne aus dem Verkauf des im Zeitraum vom 1.12.2023 bis 30.6.2024 erzeugten Stroms Abschöpfungsbeträge an die Netzbetreiber zahlen müssen, um Letztverbraucher von krisenbedingt hohen Stromkosten zu entlasten.

Sachverhalt der Verfassungsbeschwerden

Die Beschwerdeführer betreiben Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie, aus Windenergie oder aus fester Biomasse. Sie wenden sich unmittelbar gegen die gesetzlich vorgeschriebene Abschöpfung ihrer über die festgelegten Obergrenzen hinausgehenden „Überschusserlöse“ sowie gegen die mit administrativen Lasten einhergehenden Pflichten zur Mitwirkung bei dieser Abschöpfung (§§ 13, 14, 15, 16, 17, 18, 29 Strompreisbremsegesetz).

Dieser Eingriff in ihre Berufsfreiheit sei nicht gerechtfertigt. Weiterlesen