Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu werten – so lautet ein aktuelles Urteil des BFH (BFH-Urteil vom 12.11.2024, IX R 6/24). Sofern also im Rahmen der Zwangsversteigerung einer Immobilie ein „Gewinn erzielt“ wird, unterliegt dieser der Einkommensteuer – vorausgesetzt natürlich, die Zehn-Jahres-Frist ist noch nicht überschritten und es handelt sich nicht um die Versteigerung des Eigenheims. Der Sachverhalt: Über das Vermögen des Eigentümers einer vermieteten Eigentumswohnung wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Aufgrund von Steuerrückständen beantragte das Finanzamt die Zwangsversteigerung der Immobilie. Zwischen Erwerb und Versteigerung der Wohnung…
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Im Rahmen meines Studiums an der FHF Nordkirchen, das zugegebenermaßen schon einige Jahrzehnte zurückliegt, waren die Änderungsvorschriften der AO ein wichtiges (Prüfungs-)Thema. Dementsprechend wurde darauf viel Unterrichtszeit verwendet. Ich kann mich aber daran erinnern, dass § 174 AO schwer „zu fassen“ war. Und auch in meiner langjährigen Praxis ist mir ein Fall des § 174 AO („Widerstreitende Steuerfestsetzungen“) – so glaube ich – nie begegnet. Umso aufmerksamer habe ich ein aktuelles BFH-Urteil gelesen, das möglicherweise als Rettungsanker bei falschen zeitlichen Umsatzzuordnungen dienen kann (BFH-Urteil vom 29.8.2024, V R 19/22). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher…
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere volljährige Person lebt (§ 24b EStG). Nun kann es aber mitunter geschehen, dass fraglich ist, ob tatsächlich eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestanden hat. Und genau für diese Fälle hat der BFH eine interessante Entscheidung gefällt: Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Gericht bei Streit über das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 24b Abs. 3 Satz 2 EStG unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag die andere volljährige Person,…
Wird der Grund und Boden von einem Bauträger erworben und mit diesem ein Bauvertrag geschlossen, so handelt es sich um einen einheitlichen Erwerbsgegenstand und auf den gesamten Kauf- und Baupreis wird Grunderwerbsteuer fällig – also so, als wenn von vornherein eine „fertige“ Immobilie erworben wird. Wenn in der Bauphase gegenüber dem Bauträger Sonderwünsche geäußert werden, die dieser – gegen Entgelt – realisiert, unterliegen auch diese der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem ursprünglichen Vertrag besteht. Gleiches gilt beim Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung. Der BFH hat diese Auffassung der Finanzverwaltung nun bestätigt (BFH-Urteile vom 30.10.2024, II R 15/22…
Kleinere Unternehmen und Freiberufler haben die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auf Antrag nicht nach den vereinbarten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen (§ 20 UStG). Doch besteht die Möglichkeit der Ist-Besteuerung auch für Freiberufler, die freiwillig Bücher führen? Nein, sagt das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 9.7.2024, 9 K 86/24). Doch ob diese Auffassung korrekt ist, muss der BFH nun in der Revision klären. Der Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Sie ermittelt ihren Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich. Die Umsatzsteuer-Festsetzungen erfolgten für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2018 jeweils gemäß § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG…
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage, früher als Instandhaltungsrücklage oder Instandhaltungsrückstellung bezeichnet, dürfen vom jeweiligen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie verausgabt hat. Wird die Erhaltungsrücklage ausnahmsweise für Maßnahmen verwendet, die zu Herstellungskosten führen, sind nur die entsprechenden Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten abziehbar. Diese Grundsätze hat der BFH jüngst bestätigt. Mein Blogger-Kollege Professor Ralf Jahn hat das BFH-Urteil bereits in seinem Beitrag „Kein Steuerabzug von Zahlungen in Erhaltungsrücklage vor tatsächlicher Verwendung“ bereits vorgestellt. Von daher möchte ich hier nur ein paar weitere Gedankengänge meinerseits anführen. Zunächst zum Grunderwerbsteuerrecht: Zur Grunderwerbsteuer hat der BFH entschieden, dass der…
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