Liegt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes unter der typisierten Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 EStG (zumeist 33, 40 oder 50 Jahre), so kann die AfA statt mit den pauschalierten AfA-Sätzen nach der tatsächlichen Nutzungsdauer vorgenommen werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Mitte 2021 hat der BFH zum Entsetzen der Finanzverwaltung geurteilt: Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint. Erforderlich ist insoweit, dass aufgrund der Darlegungen des Steuerpflichtigen der Zeitraum, in dem das maßgebliche Gebäude voraussichtlich seiner...
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Das so genannte „Wohn-Riester“ ist nicht gerade leicht zu durchschauen. Und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass es darüber immer wieder zum Streit mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kommt. Das heißt, es ist fraglich, ob bei der beabsichtigten Entnahme des Kapitals tatsächlich eine wohnungswirtschaftliche Verwendung vorliegt. Kürzlich hat der BFH jedenfalls entschieden, dass die Tilgung eines von dem Ehegatten aufgenommenen Darlehens keine wohnungswirtschaftliche Verwendung des Kapitals ist (BFH Urteil vom 2.4.2025, X R 6/22). Der Sachverhalt: Eheleute erwarben im September 1998 gemeinsam ein Gebäude. Zuvor hatten sie in einer Immobilie gewohnt, die sie im September 2000 verkauft...
„Bitte verlassen Sie diesen Raum so, wie Sie ihn selbst vorzufinden wünschen“ – diesen Spruch kennt wohl jeder. Er lässt sich aber sinngemäß auch auf die Nutzung eines Dienstwagens übertragen. Das heißt, ein Arbeitnehmer muss das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich behandeln. So hat das LAG Köln entschieden: Bei der Überlassung eines Fahrzeugs ist der Arbeitnehmer unter anderem verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten kann (z.B. Mängelbeseitigung, Ausübung von Gewährleistungsansprüchen, Information von Versicherungen). Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich...
Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann sich lohnen – vor allem, wenn sich Unternehmer mit geringen Umsätzen an Endverbraucher wenden und auch keine nennenswerten Eingangsumsätze haben. Da aber gewisse Umsatzgrößen einzuhalten sind, kann der Gedanke aufkommen, die Kleinunternehmerregelung sozusagen zu verdoppeln – etwa bei Ehegatten. Das FG Münster hat zu einem solchen Fall nun entschieden: Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von Eheleuten mit zwei ähnlichen Unternehmen – hier im Bereich der Grabpflege – ist nicht missbräuchlich, wenn außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung dargelegt werden können (FG Münster, Urteil vom 8.4.2025, 15 K 2500/22 U). Der Sachverhalt: Die Kläger sind Eheleute, die...
Kann ein Freiberufler, speziell ein Anwalt, eine Tätigkeit aus rein privaten Gründen heraus betreiben, so dass bei lang andauernden Verlusten eine Liebhaberei unterstellt werden kann? Die Antwort lautet „Ja“. Dies hat der BFH erst kürzlich bestätigt. Es gibt keine Regelvermutung, wonach selbst eine Kanzlei mit hohen Umsätzen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (BFH-Beschluss vom 13.5.2025, VIII B 50/24). Die aktuelle BFH-Entscheidung dürfte beispielsweise Freiberuflern, die ihre Kanzlei oder Praxis nur aufrechterhalten, damit diese später von Sohn oder Tochter übernommen werden kann, nicht gefallen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbstständige Hauptleistungen vor. Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und dient typischerweise der Freizeitgestaltung. Allerdings kann er in begründeten Ausnahmefällen der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung dienen – so lautet das BFH-Urteil vom 22.1.2025 (XI R 9/22). Der Sachverhalt: Der Einfachheit halber zitiere ich hier (zum Teil) die Pressemitteilung des BFH vom 30.5.2025: Der Kläger begehrte die Steuerbefreiung verschiedener Reitkurse für Kinder und Jugendliche auf seinem Reiterhof in den Jahren 2007 bis 2011. In der „Ponygruppe“ wurden Kinder und Jugendliche, bei „Klassenfahrten“ wurden Schulklassen...
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