Bürokratierückbau – Eine erste Zwischenbilanz der Bundesregierungsarbeit

Am 13.8.2025 ist die Bundesregierung 100 Tage im Amt. Ihre Eigenbilanz fällt positiv aus, die Bilanz beim Bürokratierückbau bislang aber eher mager. Eine erste kritische Bewertung.

Hintergrund

Bürokratie ist eines der größten Wachstumshemmnisse für die deutsche Wirtschaft, deshalb bleibt Bürokratieabbau eine politische Daueraufgabe. Die Ampelregierung hatte in der vergangenen Legislatur insbesondere mit dem Vierten Bürokratientlastungsgesetz (BEG IV, BGBl 2024 I Nr. 23 v. 29.10.2024) und der Bürokratie-Entlastungsverordnung (BEV BGBl I Nr. 411 v. 13.2.2024) Unternehmen, Bürger und Verwaltung mit einem gewaltigen Volumen von Bürokratie entlastet. Auch die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag den Bürokratieabbau zu einem zentralen Thema ihrer Politik erklärt und will Unternehmen, Bürger und Verwaltung weiter entlasten.

Was hat die neue Bundesregierung bislang umgesetzt?

Am 13.7.2025 hat das Kabinett nun den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ eingesetzt, der eine „Modernisierungsagenda des Bundes für Staat und Verwaltung“ vorbereiten und deren Umsetzung begleiten, ferner den   Bürokratierückbau steuern soll. Dazu gehört unter anderem, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft stark zu reduzieren und auch den Aufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung weiter zu senken. Eine bessere Rechtsetzung soll von Digital- und Praxischecks begleitet werden.

Aber was hat die Bundesregierung unter dem Topos „Bürokratieabbau“ in den ersten hundert Tagen konkret geleistet? Die Regierung selbst teilt in ihrer PM v 30.7.2025 mit, „wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht und zum Teil auch abgeschlossen (zu haben) – zum Beispiel für einen schnelleren Ausbau der digitalen Netze, weniger Bürokratiekosten für die Landwirtschaft und mehr Tempo im Wohnungsbau. Mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung habe die Bundesregierung erstmals ein zentrales Ressort geschaffen, das sich ausschließlich der Digitalisierung und Modernisierung des Landes widmet.“

Über konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) berichtet die Bundesregierung auch in einer offiziellen Antwort (BT-Drs. 21/927). Danach wurde für KMU bislang konkret Folgendes umgesetzt:

  • Ausbau der digitalen Angebote im Zoll- und Verbrauchssteuerbereich, unter anderem mittels Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) durch das Bundesministerium der Finanzen. Die Umsetzung ist bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen.
  • Die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die Aufhebung der Verordnung ist am 8.7.2025 in Kraft getreten.
  • Über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt eine Entbürokratisierung durch digitale und sichere Zustellung von Zuwendungsbescheiden seit dem 20.6.2025. Zudem wurden seit Juni 2025 die Prozesse von Antragstellern für das Förderprogramm Innovation – Beratung – Förderung – INNO-KOM vollständig digitalisiert.

 

Bewertung und Fazit

Dass nach fast 100 Tagen Regierungsamtszeit ein Ausschuss gegründet wird, der u.a. Den Bürokratierückbau „steuern“ soll, klingt ein bisschen nach Verzweiflung: „Gründe einen Arbeitskreis, wenn du nicht mehr weiter weißt…“. Und die einer einer offiziellen Regierungsantwort gelisteten Bürokratieabbaumaßnahmen lassen einen auch die Stirn in Falten legen.

Die Bürokratierückbau-Bilanz der neuen Regierung sieht bislang eher mau aus. Das angekündigte jährliche Bürokratieentlastungsgesetz steht bislang auch noch aus, obwohl die Sitzungswochen von Bundestag und Bundesrat nahen. Es bleibt also noch viel zu tun; wir bleiben als kritische Beobachter dran…!

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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