Am 5.12.2024 hat der Bundestag in erster Lesung über zwei neue Gesetzentwürfe der FDP (BT-Drs. 20/14021) und der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/14015) zur Aufhebung des LKSG beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Wie geht’s jetzt weiter?
Zwei neue Gesetzesinitiativen im Bundestag eingebracht
Eigentlich wollte die Bundesregierung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen der deutschen Wirtschaft noch in 2024 entschärfen; aus diesem politischen Versprechen ist nach dem Bruch der Ampelkoalition am 6.11.2024 nichts mehr geworden.
Der ehemalige Koalitionspartner FDP und die CDU/CSU-Opposition geben in ihrem Kampf gegen zu viel Bürokratie im LKSG aber nicht auf: Die FDP hat am 5.12.2024 einen Entwurf für ein Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz – LkBFreiG (BT-Drs. 20/14021), die CDU/CSU einen Entwurf für ein Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz (BT-Drs. 20/14015) im Bundestag eingebracht.
Im Kern geht es unverändert um die Frage, ob beim Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft im Rahmen der Unternehmensverantwortung ausreichen, oder ob der Staat zum Schutz dieser Rechte regulierend durch Berichtspflichten eingreifen muss.
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion bezeichnet zwar den Schutz von Menschenrechten und Umwelt als „zentrales Anliegen der Bundesrepublik Deutschland“ und deutscher Unternehmen. Schon bald nach Inkrafttreten des LkSG habe sich aber gezeigt, dass das Gesetz insbesondere im Hinblick auf umfangreiche jährliche Berichtspflichten einer Überprüfung bedürfe. Verschiedene Krisen hätten den Druck auf internationale Lieferketten erheblich erhöht und dadurch entsprechende Wirtschaftsbeziehungen erheblich erschwert. Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gehe weit über deutsche Vorgaben hinaus. Es mache für deutsche Unternehmen keinen Sinn, an die deutschen Regelungen gebunden zu sein, wenn zugleich die europäischen Regelungen gelten.
Die FDP-Fraktion kritisiert in ihrem Gesetzentwurf, dass sich das LKSG über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen habe. Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter rund 2.400 auslandsaktiven Betrieben hat bereits 2023 gezeigt, dass die bürokratischen Belastungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen weitaus größeren Umfang angenommen haben als ursprünglich von der damaligen Bundesregierung erwartet. Wenn sich Unternehmen aus Sorge vor Bußgeldern aus den Ländern zurückzögen, die von Investitionen aus Deutschland am meisten profitieren würden, sei niemandem geholfen. Es müsse dann davon ausgegangen werden, dass die Marktlücke vielfach von jenen Staaten gefüllt werde, die sich nicht an hohe Standards gebunden fühlten.
Wie geht’s nun weiter?
Der Bundestag hat die Gesetzesvorlagen nun zur weiteren Beratung an der federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ob aber gerade das so umstrittene LKSG noch den Sprung zu den „noch zu erledigenden Restarbeiten“ unter der amtierenden Bunderegierung schafft, ist zweifelhaft. Nachdem der Bundeskanzler am 16.12.2024 im Bundestag die Vertrauensfrage stellen will (Art.68 Abs. 1 GG) und bei einem Scheitern Bundestagsneuwahlen voraussichtlich auf den 23.2.2025 terminiert werden, spricht wenig dafür, dass über die beiden Gesetzentwürfe noch in der laufenden Legislatur noch Ausschussberatungen stattfinden.
Sollte im Februar 2025 ein neuer Bundestag mit neuer Bundesregierung gewählt werden, werden auch die Ausschüsse des Bundestages neu zusammengesetzt – dann gff. auch mit anderen politischen Mehrheiten. Wir bleiben dran…
Weitere Informationen: