Bundeshaushalt 2025 – Bundesrat lässt Gesetz passieren

Am 26.9.2025 hat sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag am 18.9.2025 auf Vorschlag der Bundesregierung mehrheitlich beschlossenen Bundeshaushalt 2025 befasst und ihn gebilligt; er kann jetzt rückwirkend zum 1.1.2025 in Kraft treten. Damit endet für das laufende Jahr die vorläufige Haushaltsführung, aber die Haushaltssorgen bleiben.

Hintergrund

Nach dem Bruch der Ampelkoalition konnte der Bundeshaushalt 2025 nicht mehr in der 20. Legislaturperiode beschlossen werden. Seitdem galt eine vorläufige Haushaltsführung, bei der die Ausgaben auf das unbedingt Nötige beschränkt waren.

Am 21.3.2025 hatte der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit dem zuvor vom Bundestag mit den Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Die Grundgesetzänderung sieht außerdem die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Mrd. Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht.

Eckdaten des Bundeshaushaltes 2025

Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Mrd. Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber 2024, aber 460 Millionen Euro weniger, als noch im ursprünglichen Regierungsentwurf geplant. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Mrd. Euro (ohne Sondervermögen). Auf der Einnahmenseite sind Steuereinnahmen in Höhe von rd. 386,4 Mrd. Euro vorgesehen (BT-Drs. 21/500).

Der Bundeshaushalt 2025 ist nach Angaben der Bundesregierung geprägt von drei zentralen Herausforderungen: der verschärfter Sicherheitslage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die anhaltende Wirtschaftsschwäche sowie den dringenden Modernisierungsbedarf Deutschlands. Die Bundesregierung setzt deshalb auf Investitionen in Wachstum, innere und äußere Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Bürokratie.

Investitionsschwerpunkte sind in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei für die Modernisierung von Bahn-, Straßen- und Brückeninfrastruktur eingeplant. Für Investitionen sind im Haushaltsgesetz rund 63 Mrd Euro vorgesehen. Investitionen können aber auch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, das der Bundesrat ebenfalls am 26.9.2025 gebilligt hat.

Einordnung und Bewertung

Die gute Nachricht lautet: Der Haushalt 2025 ist Ende September 2025 (!) endlich unter Dach und Fach, Ausgaben werden also nicht mehr vom Primat der vorläufigen Haushaltsführung diktiert. Damit hat sich‘ sich dann aber auch schon mit den „guten“ Nachrichten. Denn die Ausgaben liegen deutlich über den Ausgaben.

Sorgen macht vor allem die mittelfristige Finanzplanung: Ging der Haushaltsentwurf 2025 in der Finanzplanung 2027 bis 2029 noch von einer Haushaltslücke von 144 Mrd. Euro aus, sind es nach dem Haushaltsentwurf 2026, der diese Woche im Bundestag beraten wird, bereits rund 172 Mrd. Euro. Hintergrund ist vor allem, dass das „Sondervermögen Bundeswehr“ im Jahr 2027, das nicht im Kernhaushalt abgebildet wird, ausgeschöpft sein dürfte. Zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato müssten die Ausgaben also aus dem Kernhaushalt gestemmt werden, deshalb sieht die Finanzplanung für 2028 Verteidigungsausgaben in Höhe von 72,4 Mrd. Euro aus dem Kernhaushalt vor. In diesem Jahr (2025) sind dafür 44,4 Mrd. Euro veranschlagt. Ein weiterer Ausgabentreiber in der Finanzplanung sind die aus dem Haushalt geleisteten Rentenversicherungsleistungen. Sie sollen von 116,3 Mrd. Euro im Jahr 2024 bis zum Jahr 2028 auf 140,8 Mrd. Euro steigen.

Obwohl dies nicht nur dramatisch klingt, sondern auch ist, setzt die Bundesregierung auf positive Effekte von erhofftem Wirtschaftswachstum. Ob sich diese Hoffnung erfüllt, bleibt trotz aktuell für 2026 prognostiziertem Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent, bleibt unverändert zweifelhaft. Folglich müssen die Ausgaben runter, vor allem im konsumtiven Bereich, aber nicht nur dort; auch versprochene Steuerentlastungen in den nächsten Jahren sind erst sicher, wenn sie im Bundesgesetzblatt amtlich verkündet sind.

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

Kommentare zu diesem Beitrag:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

18 − 10 =

ARCHIV

Archive