Wenn Zahlen allein nicht reichen – Lehren aus einer BaFin-Fehlerfeststellung

Die BaFin hat gegen SUSS MicroTec SE eine Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss veröffentlicht. Auf den ersten Blick geht es „nur“ um Angaben zu einem Großkunden, auf den zweiten Blick zeigen sich die praktischen Lehren für Bilanzverantwortliche, Controlling und Compliance.

Was bedeutet die Fehlerbekanntmachung der BaFin?

Am 28. August 2025 wurde SUSS MicroTec SE von der BaFin gerügt, weil das Unternehmen wichtige Informationen in Bezug auf die Abgängigkeit von Kunden nicht angegeben hatte:

„Damit Kapitalmarktteilnehmer Informationen über den Grad der Abhängigkeit eines Unternehmens von seinen Kunden erhalten, muss ein Unternehmen bestimmte Angaben ausweisen. Dies ist der Fall, wenn sich die Umsatzerlöse mit einem Kunden auf mindestens 10 % der gesamten Umsatzerlöse belaufen.

Die SUSS MicroTec SE hat in dem o. g. Konzernabschluss fehlerhaft angegeben, dass es keine solchen Kunden gegeben habe. Tatsächlich erwirtschaftete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 allerdings mit drei Kunden jeweils mehr als 10 % des gesamten Konzernumsatzes.“

Und mein Senf dazu

Ja, hier geht es „nur“ um Angaben – aber gerade diese Angaben sind entscheidend für die Interpretation der Zahlen. Sie geben Aufschluss darüber, wie stark ein Unternehmen von einzelnen Kunden abhängig ist. Wenn wenige Kunden einen erheblichen Umsatzanteil ausmachen, können Veränderungen – etwa ein Wegfall eines Großkunden – die Geschäftsentwicklung stark beeinflussen.

Der Fall SUSS MicroTec zeigt: Fehlerhafte Angaben verzerren nicht die Zahlen selbst, aber sie verzerren die Informationsgrundlage für Entscheidungen von Anlegern und Analysten. Wer die Risiken nicht kennt, kann die Stabilität des Unternehmens falsch einschätzen. Deshalb sind korrekte, vollständige Angaben im Anhang ebenso wichtig wie die Zahlen im Konzernabschluss selbst.

Fehler passieren. Entscheidend ist, wie Unternehmen darauf reagieren: Interne Aufklärung, transparente Kommunikation und eine Korrektur für die Anleger. Damit signalisiert das Unternehmen, dass es Risiken ernst nimmt und die Aussagekraft des Abschlusses schützt – und verhindert Spekulationen oder Vertrauensverluste.

Weitere Informationen:

SUSS MicroTec SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss (BaFin.de v. 28.08.2025)

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
    • Mehr unter carolarinker.de

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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