„Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix“ – Einkommensteuer, Leistungsanreize und Standortfragen

Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück prägte den Satz: „Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix.“ Mit dieser Aussage wurde die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Die zugrunde liegende Logik ist einfach: Wer so viel Geld hat, ist maximal mobil und im Zweifel schnell ausgewandert.

Diese Logik lässt sich heute auf den Einkommensteuertarif übertragen.

Hier ein Vergleich der Jahre 1995, 2005 und 2026. Dieser zeigt eine deutliche Verschiebung des Spitzensteuersatzes in Richtung Durchschnittseinkommen.

1995:
Spitzensteuersatz: 53 %
Beginn: ca. 61.400 € (umgerechnet)
Durchschnittseinkommen: ca. 24.850 €
Erforderlich war ca. das 2,5-Fache des Durchschnittseinkommens.

2005:
Spitzensteuersatz: 42 %
Beginn: 52.152 €
Durchschnittseinkommen: 34.812 €
Erforderlich war ca. das 1,5-Fache.

2026:
Spitzensteuersatz: 42 %
Beginn: 66.760 € (unverändert)
Durchschnittseinkommen: ca. 58.000 €
Erforderlich ist nur noch rund das 1,15-Fache.

Damit ist der Spitzensteuersatz heute faktisch nahe an der Mitte der Einkommensverteilung angekommen, also in der Mitte der Gesellschaft.

Die Last der Mittelschicht

In der Gesamtbetrachtung aus Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen entsteht somit eine hohe Belastung der Leistungsmitte.

Neue Situation

Gleichzeitig hat sich das wirtschaftliche Umfeld grundlegend verändert. Seit der Corona‑Pandemie ist Arbeit in vielen Bereichen hochmobil geworden. Fachkräfte, Gründer und Investoren können Standorte heute deutlich flexibler wählen als noch vor wenigen Jahren.

Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass qualifizierte Arbeitskräfte abwandern, Gründer und Investoren alternative Standorte prüfen und viele Haushalte auf zwei Vollzeiteinkommen angewiesen sind – nicht selten ergänzt durch Neben‑ oder Minijobs. Diese Rahmenbedingungen beeinflussen auch gesellschaftliche Entscheidungen, etwa in Bezug auf Familiengründung und Kinderwunsch.

Fazit:

Der Vergleich der Jahre 1995, 2005 und 2026 zeigt eine klare Entwicklung. Die steuerliche und abgabenrechtliche Belastung hat sich deutlich in Richtung der Mitte der Einkommensverteilung verschoben.

Die von Peer Steinbrück formulierte Erkenntnis gilt daher heute mehr denn je:
Lieber tragfähige, moderat ausgestaltete Steuern und Abgaben auf reale Wertschöpfung als hohe Belastungen auf eine zunehmend schrumpfende wirtschaftliche Basis.

Eine grundlegende Neubewertung des Einkommensteuertarifs unter Einbeziehung der Sozialabgaben erscheint damit nicht ideologisch, sondern standort‑ und gesellschaftspolitisch geboten.

Ein Beitrag von:

  • Ralph Homuth, LL.M.

    • Steuerberater in Hamburg
    • Fachberater für internationales Steuerrecht
    • Studium BWL und Wirtschaftsrecht
    • Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht
    • Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler
    • Homepage: stb-homuth.de

    Warum blogge ich hier?
    Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.

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