Ausbildungsbewerber aufgepasst: Stellensuche zählt später für die Rente!

Ausbildungsplatzbewerber sollten sich bei der Agentur für Arbeit mit ihrem Suchbemühen melden. Denn selbst dafür können sie in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten bekommen, die später zu einer höheren Rente führen.

Studium oder Ausbildung?

Diese Frage stellen sich aktuell viele Schulabgänger zum Ende der Schulausbildung. Eine duale Berufsausbildung in einem kaufmännischen, gewerblichen oder handwerklichen Ausbildungsberuf bietet nach erfolgreicher Lehre beste Übernahmechancen. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) lag die Übernahmequote 2024 bei rund 79 Prozent, dem höchsten Wert seit 2010.Zugleich ist aber im letzten Jahr die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse gesunken, jede dritte Ausbildungsstelle blieb unbesetzt – trotz bester Berufsperspektiven.

Wer sich aber für eine duale Berufsausbildung entscheidet und sich um eine Ausbildungsstelle bemüht, kann den Zeitraum des Suchbemühens bei der deutschen Rentenversicherung (DRV) auch schon vor dem Ausbildungsstart als sog. Anrechnungszeit registrieren lassen. Das kann später bei Renteneintritt die Rente erhöhen.

Was ist bei der Stellensuche hinsichtlich sog. Anrechnungszeiten zu beachten?

Die Berücksichtigung der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • Junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, können diese Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Um sie als „Anrechnungszeiten“ im Rentenkonto gutgeschrieben zu bekommen, muss die Ausbildungssuche unbedingt bei der Agentur für Arbeit bekannt gegeben werden.
  • Nach dem 25. Lebensjahr wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn Betroffene unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbständig gewesen sind und Beiträge in die Sozialversicherung geleistet haben.
  • Um die Ausbildungsplatzsuche geltend zu machen, muss sie außerdem mindestens einen Kalendermonat andauern. Ob ein Schulabschluss vorliegt oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden, spielt für die Rentenversicherung hingegen keine Rolle.

Bewertung

Angesichts der demografischen Veränderungen und der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist es wichtig, dass Berufsanfänger so früh wie irgend möglich damit beginnen, berücksichtigungsfähige Rentenzeiten registrieren zu lassen. Daher ist auch die Anrechenbarkeit der Ausbildungsplatzsuche unter den genannten Bedingungen eine gute Sache.

Mehr zu diesem Thema gibt es bei den örtlichen Beratungsstellen der Agentur für Arbeit oder online auf dem Jugendportal der DRV unter www.rentenblicker.de.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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