Ausnahmsweise zu optimistisch…

Warum ich meine Einschätzung zur Rechnungslegung bei Gerresheimer korrigiere

Wer meine Analysen kennt, weiß: Ich bin in der Regel eher zu kritisch als zu optimistisch. Bei Gerresheimer war es diesmal anders. Vor einigen Monaten habe ich zur Prüfungseinleitung geschrieben, dass Anleger nicht vorschnell in Panik geraten sollten. Rückblickend muss ich sagen: Diese Einordnung war zu optimistisch – und damit ein Irrtum.

Denn was zunächst wie ein begrenztes Periodenabgrenzungsthema wirkte, entwickelt sich inzwischen zu einem deutlich breiteren Problem der Rechnungslegung. Umsatzkorrekturen, Bewertungsfragen bei Vorräten, hohe Wertminderungen und schließlich ein verschobener Jahresabschluss zeichnen gemeinsam ein anderes Bild als noch im Herbst. Genau deshalb lohnt sich ein neuer, deutlich kritischerer Blick.

Was Gerresheimer berichtet hat

Gerresheimer hat die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 verschoben, weil interne Untersuchungen sowie zusätzliche Prüfungshandlungen mehr Zeit benötigen. Hintergrund sind Hinweise auf mögliche Verstöße gegen IFRS-Vorgaben und interne Richtlinien, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsatzerfassung und der Bewertung von Vorräten in den Jahren 2024 sowie 2025.

Nach aktuellem Stand führen notwendige Korrekturen für das Geschäftsjahr 2024 zu einem erwarteten Rückgang der Umsatzerlöse um rund 35 Mio. € sowie zu einer Minderung des Adjusted EBITDA von etwa 24 Mio. €. Gleichzeitig rechnet das Unternehmen mit erheblichen, nicht zahlungswirksamen Wertminderungen in einer Größenordnung von 220 bis 240 Mio. €, die vor allem Technologie- und Entwicklungsprojekte sowie Vermögenswerte eines US-Standorts betreffen.

Parallel dazu wurden strukturelle Maßnahmen angekündigt. Insbesondere der geplante Verkauf der US-Tochter Centor soll dazu beitragen, die Kapital- und Finanzierungsstruktur zu stärken und den Free Cashflow zu verbessern. Strategisch lässt sich dies als Neuausrichtung interpretieren – bilanziell steht jedoch zunächst die Aufarbeitung der Vergangenheit im Vordergrund.

Die bilanzanalytisch kritischen Punkte

Umsatzerfassung – wenn aus Timing ein Qualitätsproblem wird

Die Erlösrealisierung nach IFRS 15 gehört zu den sensibelsten Bereichen der Rechnungslegung. Schon geringe Verschiebungen beim Zeitpunkt der Umsatzrealisierung können Ergebnis und EBITDA spürbar verändern.

Dass Umsätze nun nachträglich reduziert werden müssen, deutet darauf hin, dass zuvor

  • Umsätze zu früh erfasst wurden,
  • Leistungsverpflichtungen noch nicht vollständig erfüllt waren,
  • variable Gegenleistungen zu optimistisch geschätzt wurden
    oder
  • systematische Cut-off-Schwächen bestanden.

 

Damit geht es nicht mehr nur um die Frage des richtigen Geschäftsjahres,
sondern um die grundsätzliche Belastbarkeit der Umsatzqualität.

Vorratsbewertung – das leisere, aber oft schwerere Risiko

Noch gravierender ist aus meiner Sicht der Hinweis auf Probleme bei der Bewertung von Vorräten.

Fehler in diesem Bereich wirken doppelt:

  • Bilanz: Vermögen wird zu hoch ausgewiesen.
  • GuV: Abschreibungen werden in spätere Perioden verschoben – das Ergebnis erscheint zunächst besser.

 

Nach IAS 2 müssten Vorräte auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert abgeschrieben werden. Späte Korrekturen deuten daher hin häufig auf

  • zu optimistische Absatz- oder Preisannahmen,
  • fehlende Wertberichtigungen auf veraltete Bestände,
  • fehlerhafte Herstellkosten oder Gemeinkostenverteilung
  • oder Schwächen im internen Kontrollsystem.

 

Solche Effekte sind bilanziell oft schwerwiegender als einzelne Umsatzverschiebungen

Und mein Senf dazu

Der vielleicht wichtigste Punkt an diesem Fall liegt nicht nur in den berichteten Zahlen oder Maßnahmen, sondern in der notwendigen Neubewertung der Situation – auch meiner eigenen.

Normalerweise neige ich in meinen Analysen eher zu Vorsicht und kritischer Distanz. Hier war es ausnahmsweise anders. Dass sich die Lage nun deutlich problematischer darstellt als zunächst angenommen, macht diesen Irrtum für mich besonders lehrreich. Denn er erinnert daran, wie wichtig es ist, frühe Warnsignale nicht isoliert zu betrachten, sondern im möglichen Gesamtzusammenhang zu denken.

Der Fall Gerresheimer zeigt einmal mehr, dass Themen wie Umsatzerfassung und Vorratsbewertung zu den klassischen Risikofeldern der Rechnungslegung gehören. Er zeigt auch, dass verschobene Abschlüsse selten reine Formsache sind. Vor allem aber verdeutlicht er, dass seriöse Bilanzanalyse die Bereitschaft einschließt, eigene Einschätzungen zu korrigieren, wenn neue Informationen ein anderes Bild ergeben.

Für Anleger bedeutet das letztlich, den Blick stärker auf die Qualität der ausgewiesenen Zahlen zu richten als auf deren bloße Höhe. Wachstum und Margen erzählen nur einen Teil der Geschichte. Vertrauen entsteht dort, wo Transparenz, belastbare Bewertungen und funktionierende Kontrollen zusammenkommen – und es endet dort, wo genau diese Elemente in Frage stehen.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
    • Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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