Die Konzern-GuV der Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG) für 2023 zeigt auf den ersten Blick nur einen kleinen Verlust – doch hinter den Zahlen steckt ein Schönrechnungs-Trick mit latenten Steuern. Die BaFin hat den Ansatz kritisiert. Ich erkläre, was genau passiert ist und warum für Anleger am Ende nur der Cashflow zählt.
Was die BaFin moniert hat
In der Konzern-GuV für 2023 sieht der Verlust auf den ersten Blick besser aus, als er tatsächlich war. Die ausgewiesenen 3,4 Mio. Euro lagen um 2,6 Mio. Euro zu niedrig. Der Grund: Auf steuerliche Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern von 2,0 Mio. Euro als Ertrag verbucht – obwohl es gar nicht wahrscheinlich war, dass diese Verluste später tatsächlich mit Gewinnen verrechnet werden können. Das war nicht der einzige Fehler im Abschluss 2023, doch wir legen jetzt hierauf den Fokus.
Latente Steuern – mal locker erklärt
Nach IFRS dürfen aktive latente Steuern nur angesetzt werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftig genug steuerpflichtige Gewinne entstehen, mit denen sich die Verlustvorträge oder temporären Differenzen verrechnen lassen. Ein bloßes „…wird schon irgendwann klappen“ reicht dafür nicht – das Management muss das plausibel begründen. Gibt es über Jahre Verluste oder unsichere Geschäftsmodelle, wird die Hürde besonders hoch. Fehlt diese Wahrscheinlichkeit, bleibt die aktive latente Steuer außen vor – auch wenn sie rechnerisch noch so schön aussieht. Kurz gesagt: Hoffnung ist keine Bilanzierungsgrundlage.
Und mein Senf dazu
Die BaFin hat hier völlig zu Recht den Finger in die Wunde gelegt. Aktive latente Steuern sind kein kosmetisches Bilanzpflaster, mit dem man Verluste einfach ein bisschen hübscher rechnet. Zwar hat der Ansatz den ausgewiesenen Verlust verringert – an der Liquidität hat das aber rein gar nichts geändert. Es ist kein Euro mehr in die Kasse geflossen.
Genau das zeigt einmal mehr die amerikanische Börsenweisheit: Gewinn ist Ansichtssache, Cashflow Tatsache. Und für Anleger ist am Ende entscheidend, was wirklich verdient wird – und nicht, was sich bilanziell schönrechnen lässt.
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