Bilanzkontrolle im einstufigen System– ein erstes Fazit der Arbeit der Bafin nach dem Wirecard-Skandal

Sicherlich erinnern Sie sich: Seit dem letzten Jahr ist die Bafin allein für die Bilanzkontrolle zuständig. Als Folge des Wirecard-Skandals war die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) abgeschafft worden. Was hat sich seither bei der Bilanzkontrolle getan? Ziehen wir ein erstes Fazit, denn seit kurzem liegt der Tätigkeitsbericht der Bafin aus dem letzten Jahr vor.

Ein Novum: Bekanntmachung von Prüfungsanordnungen und Teilfehlerfeststellungen

Neben der Abschaffung der DPR hat sich durch Wirecard noch etwas anderes geändert: Die Bafin kann bei öffentlichem Interesse bereits die Prüfungsanordnung veröffentlichen. Was das bedeutet? Die Öffentlichkeit erfährt nicht erst mit der Fehlerfeststellung von der Prüfung eines Unternehmens, sondern bereits zu Beginn der Bafin-Prüfung.

Von dieser neu geschaffenen Möglichkeit hat die Bafin unter anderem in der Causa Adler Immobilien Gebrauch gemacht. Doch damit nicht genug: Auch bereits während der Prüfung können sog. Teilfehlerfeststellungen veröffentlicht werden.

Hier gab es im August und November letzten Jahres zwei Meldungen der Bafin zur Adler Group. Dass der Immobilienriese mit den Fehlerfeststellungen nicht einverstanden war, ist bei der derzeitigen Lage von Adler wenig überraschend.

Aus Sicht des Kapitalmarktes ist es erfreulich, dass die Bafin die beiden neu geschaffenen Möglichkeit als Lehren aus dem Wirecard-Skandal genutzt hat. Denn so ist der Kapitalmarkt viel schneller informiert und kann entsprechend reagieren bzw. ist vorgewarnt. Diese neue Form der Öffentlichkeitsarbeit der Bafin begrüße ich daher sehr.

Sichtbar mehr Enforcementverfahren

Im letzten Jahr hat die Bafin 40 Bilanzkontrollverfahren abgeschlossen. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • ein Viertel der Verfahren endete mit einer Fehlerfeststellung.
  • Die Hälfte der Verfahren endete ohne Fehlerfeststellung.
  • Knapp ein Viertel der Verfahren wurden eingestellt.

Die letzte Kategorie gab es im Bericht der Bafin im Vorjahr noch nicht. Was es damit auf sich hat? Dazu erläutert die Bafin: „Eine Einstellung kommt in Betracht, wenn ein öffentliches Interesse an der Klärung eines möglichen Rechnungslegungsverstoßes nicht mehr besteht.“ Wann ist das der Fall? Ich verstehe dies so: Das betroffene Unternehmen fällt aus der Prüfungspflicht heraus, da es nicht mehr kapitalmarktorientiert ist. Das wirkt auf den ersten Blick viel, doch mangels Angaben des Vorjahres ist hier ein Vergleich nicht möglich.

Wenn ich die Tabelle über die abgeschlossenen Bilanzkontrollverfahren im Bericht der Bafin für das Jahr 2021 richtig interpretiere, wurden lediglich 17 Verfahren abgeschlossen. Bei 16 von ihnen wurde übrigens ein Fehler festgestellt.

Es zeigt sich also: Seit die Bafin das Heft des Handels in der Hand hat, ist die Anzahl der Prüfungen offenbar deutlich gestiegen. Dies liegt sicherlich auch daran, dass die Personalkapazitäten ausgeweitet wurden. Leider habe ich jedoch keine Informationen auf der Website der Bafin darüber gefunden, wie viele Mitarbeitende die Bilanzkontrolle inzwischen hat.

Fazit

Es ist erfreulich, dass die Bafin die neu geschaffenen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit nutzt. Da die Meldungen jedoch eher selten kommen, zeigt dies die Relevanz der einzelnen Themenfelder. Für detailliertere Vergleiche müssen wir uns jedoch noch etwas gedulden, bis die Entwicklungen im Zeitablauf sichtbar werden. Wünschenswert wäre eine Angabe über die personelle Stärke der Abteilung Bilanzkontrolle. Schade auch, dass es keine Informationen darüber gibt, wie viele ehemalige Mitarbeiter der DPR nun bei der Bafin weiterhin im Bereich der Bilanzkontrolle tätig sind. Ihre Erfahrungen sind bei der Arbeit sicherlich sehr wertvoll.

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