Am 11.9.2025 hat der Bundestag sich in erster Lesung mit dem 2. ÄndG zum Elektrogesetz befasst, der insbesondere die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern soll. Jetzt will der Bundesrat die Regulierung deutlich verschärfen. Was bedeutet das für Unternehmen?
Hintergrund
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Richtlinie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Mindestsammelquote von 65 Prozent gemessen an den durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten vor. Mit einer Sammelquote von 38,6 Prozent für das Berichtsjahr 2021 liegt Deutschland derzeit deutlich unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke. Das soll sich mit dem Zweiten ElektroÄndG jetzt ändern, wie ich im Blog schon berichtet habe.
Bundesrat empfiehlt weitergehende Verschärfung
Der federführende Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat halten die Änderungen des Regierungsentwurfs für nicht weitreichend genug (BR-Drs. 401/1/25). Trotz geteilter Produktverantwortung sollten sich die Hersteller künftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig beteiligen müssen, um eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auszuschließen und die Bürger nicht durch weitere Gebührensteigerungen zu belasten. Sollten die Entsorgungs- und Sammelziele unter Berücksichtigung der geplanten Sammelstrukturen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und im Handel nicht erreichbar sein, sollte die Produktverantwortung vollständig auf die Hersteller übertragen werden.
Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dem Aspekt der Rückgewinnung von Seltenen Erden und Kritischen Rohstoffen insbesondere aus Elektro- und Elektronikaltgeräten kurzfristig weitere Aufmerksamkeit zu widmen. In § 24 ElektroG soll deshalb eine Verpflichtung zur Rückgewinnung von Seltenen Erden und anderen Kritischen Rohstoffen bei der Behandlung von Elektroaltgeräten vorgesehen werden.
Ein weiteres brisantes Thema betrifft den künftigen Umgang mit der Entsorgung sog. E-Zigaretten, die ebenfalls Bestandteil des Regierungsentwurfs ist.
Wie sind die Vorschläge zu bewerten?
Die Rückgewinnung seltener Erden und kritischer Rohstoffe bei der Wiederverwertung von Elektroabfall mehr Augenmerk zu widmen, ist sicher vernünftig. Denn nach dem Critical Raw Material Act sollen bis 2030 mindestens 25 Prozent dieser für die Energiewende und die Digitalisierung dringend benötigten Stoffe aus Recyclingprozessen gewonnen werden, um die Rohstoffversorgung der EU sicherer und nachhaltiger zu machen.
Bereits der Regierungsentwurf ging über die EU-Anforderungen der RL 2012/19/EU hinaus. Jetzt verschärft der Vorschlag des Bundesrates das „Gold-Plating“ nochmals, vor allem hinsichtlich der Pläne einer vollständigen Übertragung der Produktverantwortung auf Hersteller von Elektro(nik)geräten. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs.21/1506, S. 2) soll der neue jährliche Erfüllungsaufwand in Höhe von 2,01 Mio. Euro über die Einsparungen des Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batt-EU-AnpG) kompensiert werden, das der Bundestag am 11.9.2025 beschlossen hat.
Wie geht’s jetzt weiter?
Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates aufnimmt und im weiteren Gesetzgebungsverfahren umsetzt, bleibt abzuwarten und wird Gegenstand der Gegenäußerung der Bundesregierung sein. Wann sich der Bundestag danach in abschließender Lesung mit dem Gesetzesvorhaben befasst, ist aktuell (Stand 1.10.2025) noch nicht absehbar.
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