Garnelen, Milliarden und ein Testat

Wer trägt die Verantwortung beim Skandal um das Berliner Zahnärzte-Versorgungswerk?

1,1 Milliarden Euro Verlust. Exotische Investments von Start-up bis Garnelenzucht. Und nun eine Schadensersatzforderung von 82 Millionen Euro gegen den Abschlussprüfer. Ist das ein Fall von Prüfungsversagen – oder eine klassische Erwartungslücke?

Die Hintergründe

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) steuert auf einen der größten Anlage-Skandale deutscher Versorgungseinrichtungen zu. Rund 1,1 Milliarden Euro Verlust stehen im Raum – mehr als die Hälfte des verwalteten Kapitals, nachdem riskante Investments unter anderem in Start-ups, Hotels und eine gescheiterte Garnelenzucht massiv an Wert verloren haben. Bereits im Dezember 2025 berichtete das Handelsblatt ausführlich über die dramatischen Verluste und die Gefährdung der Altersversorgung tausender Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Nun greift das Thema erneut – und aus einer anderen Perspektive: Das Finance Magazin berichtet, dass das VZB knapp 82 Millionen Euro Schadensersatz vom Abschlussprüfer Baker Tilly im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2023 fordert. Zwei Zahlungsaufforderungen Anfang 2026 blieben offenbar ohne Reaktion.

Der zentrale Vorwurf:

Der Prüfer habe seine Prüfungspflichten verletzt. Konkret geht es um die Frage, ob unzulässige Darlehen und Beteiligungen ausreichend geprüft und mögliche Unregelmäßigkeiten gegenüber den zuständigen Gremien klar adressiert wurden. Nach Ansicht des VZB wären problematische Auszahlungen vermeidbar gewesen, wenn ordnungsgemäß geprüft worden wäre.

Entscheidend wird nun sein, ob sich ein schuldhaftes Fehlverhalten des Wirtschaftsprüfers nachweisen lässt – denn ohne Pflichtverletzung keine Haftung. Sollte der Fall vor Gericht landen, könnte er Signalwirkung für den deutschen Prüfungsmarkt entfalten.

Und mein Senf dazu

Wer Garnelen züchtet, braucht kein Testat – sondern ein funktionierendes Risikomanagement. Riskante Investments in Start-ups, Hotels oder exotische Beteiligungen sind zunächst einmal eines: unternehmerische Entscheidungen. Und für unternehmerische Entscheidungen trägt – so banal es klingt – in erster Linie das Management die Verantwortung. Ein Versorgungswerk ist keine Venture-Capital-Gesellschaft. Wer Altersvorsorgegelder verwaltet, bewegt sich in einem besonderen Vertrauensraum.

Die spannende Frage lautet daher: Wer trägt hier wirklich die Verantwortung – tatsächlich der Prüfer?

Ein Abschlussprüfer prüft die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Er ist weder Investmentberater noch strategischer Sparringspartner des Managements. Seine Aufgabe ist es, zu beurteilen, ob Vermögenswerte korrekt bilanziert, Risiken angemessen dargestellt und gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden. Er entscheidet jedoch nicht über die Anlagestrategie.

Natürlich endet die Diskussion hier nicht. Wenn Prüfungsstandards verletzt wurden, wenn Warnsignale übersehen oder nicht klar adressiert wurden, dann wird es haftungsrechtlich ernst. Gerade bei außergewöhnlich riskanten Investments stellt sich die Frage, ob die Risikoanalyse, die Werthaltigkeitsprüfung und die Berichterstattung ausreichend kritisch hinterfragt wurden.

Aber: Eine gescheiterte Investitionspolitik automatisch in eine Prüferhaftung zu übersetzen, greift zu kurz. Hier prallen zwei Welten aufeinander – die Erwartung der Öffentlichkeit („Der Prüfer hätte das verhindern müssen!“) und die rechtliche Realität der Abschlussprüfung. Der Fall zeigt deshalb weniger ein reines Prüfungsproblem als eine Governance-Frage: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Und wer kontrolliert das Management?

Die Gerichte werden nun klären müssen, ob hier tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt – oder ob wir es mit einer klassischen Erwartungslücke zu tun haben, die in Krisenzeiten regelmäßig größer wird.

Ein Testat ersetzt keine Anlagestrategie – und kein Prüfer ein funktionierendes Risikomanagement.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
    • Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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