Gute Nachricht für Rentner: Renten steigen zum 1.7.2025

Am 13.6.2025 hat der Bundesrat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt; damit steigen die Renten zum 1.7.2025 an – eine erfreuliche Nachricht für viele Rentner!

Hintergrund

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Rentensteigerung hatte noch die alte Bundesregierung im März 2025 beschlossen.

Die Anpassung der Rente erfolgt jedes Jahr auf Grundlage einer feststehenden Rentenanpassungsformel. Grundsätzlich folgt die Anpassung danach der Entwicklung der Bruttolöhne der Erwerbstätigen in Deutschland. Daneben berücksichtigt werden auch Veränderungen des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, ferner die Entwicklung des Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. Wegen der deutlich gestiegenen Löhne hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder ungewöhnlich kräftige Rentenerhöhungen gegeben. In 2024 stiegen die Renten -erstmals bundesweit einheitlich – um 4,57 Prozent. Im Jahr 2023 waren es 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Im Jahr 2022 waren es 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten.

Was ändert sich im Einzelnen ab 1.7.2025?

Durch die am 13.6.2025 vom Bundesrat abgesegnete Rentenwertbestimmungs-Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1.7.2025 bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat. Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 462 Euro und 1838 Euro monatlich festgesetzt.

Die Rentenanpassung fällt mit 3,74 Prozent zwar „schmaler“ aus als in den Vorjahren, liegt aber immer deutlich über der Inflationsrate, so dass die Rentenbezieher sich über einen realen Rentenzuwachs freuen dürfen.

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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