Kampf dem Müll: Verpackungsrecht wird novelliert

Am 11.02.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen, der der nationalen Durchführung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) dienen und das bisherige Verpackungsgesetz ablösen soll. Worauf müssen sich Unternehmen einrichten?

Hintergrund

Deutsche Verbraucher verbrauchten 2023 pro Kopf für Verpackungen 215 Kk Papier und Pappe, Kunststoff, Glas, Holz, Metall und weitere Verpackungsmaterialien – mehr als die EU-Bürger, die im Durchschnitt rund 178 kg Verpackungen verbrauchten. Die EU hat deshalb schon vor geraumer Zeit dem Verpackungsmüll den Kampf angesagt: Weniger Verpackungen und Erhöhung der Recyclingquoten heißt die Maxime.

Neue EU-Verpackungs-Verordnung PPWR

Die neue EU-Verpackungsverordnung EU 2025/45 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packing Waste Regulation – PPWR) gilt unmittelbar auch in Deutschland ab dem 12.8.2026. Mit der neuen PPWR schafft die europäische Union einheitliche Vorschriften für alle EU-Mitgliedstaaten, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Ziel ist es, den Verpackungsmüll zu reduzieren und die Recyclingquoten zu steigern – mit Folgen, die viele Händler, Hersteller und Importeure noch unterschätzen.

Eckpunkte des neuen Verpackungsrechts

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsmengen insgesamt zu reduzieren und unvermeidbare Verpackungen möglichst recyclingfähig zu gestalten. Das vom Kabinett beschlossene Verpackungsrecht-Umsetzungsgesetz, das jetzt noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, passt das deutsche Verpackungsrechts an die EU-Vorgaben der PPWR an. Dabei gelten künftig insbesondere weitere verbraucherrelevante Vorgaben:

  • Einheitliche Kennzeichnung: Alle Verpackungen müssen einen EU-weit harmonisierten Hinweis zu Recycling und Entsorgung tragen. Das soll die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtern.
  • Strenge Vorgaben für Verpackungsdesign: Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe nicht verwendet werden.
  • Begrenzung überdimensionierter Verpackungen: Verpackungen sollen künftig nicht unnötig groß oder übermäßig schwer sein. Übergroße Luftpolster, falsche Böden und ähnliche Formen der Verbrauchertäuschung sollen eingeschränkt werden.

 

Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun

Alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungskette sollten sich bereits jetzt gut auf den 12.8.26 vorbereiten. Denn die PPWR enthält etliche regulatorische Pflichten, die zu beachten sind und deshalb in Unternehmen Anpassungsmaßnahmen erfordern. Um diese zu erfüllen, müssen Unternehmen jetzt Personal, Zeit und Geld in ihre Umstellungsprozesse investieren.

Dabei sind Verpackungsdesigns zu überarbeiten, Daten zu recherchieren und zu dokumentieren, Geschäftspartner zu kontaktieren. Wer jetzt zügig handelt, sichert sich möglicherweise Wettbewerbs-, Image- und Kostenvorteile. Beratungshilfe bei erforderlichen Anpassungsprozessen erteilen die Fachverbände und örtlichen Industrie- und Handelskammern.

Weitere Informationen

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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