Krankenkassenbeiträge: Abermaliger Anstieg zum 1.1.2026 und was man dagegen tun kann

42 von 93 gesetzlichen Krankenkassen haben zum 1.1.2026 den sog. Zusatzbeitrag angehoben, der nun im Durchschnitt 3,36 Prozent beträgt. Was bedeutet das für gesetzlich Krankenversicherte?

Hintergrund

Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem aktuellen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Beide werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Der Zusatzbeitrag wurde eingeführt, um den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu fördern. Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag hatte sich zum 1.1.2025 erhöht, für Rentner ab Ende März 2025 – ich habe dazu im Blog berichtet. Durch die Anhebung der Krankenversicherungs(zusatz)beiträge ist bereits 2025 die Sozialabgabenlast deutlich gestiegen, und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bzw. Rentner und Rentenversicherung.

Finanzierungsstreit um Klinikvergütungen 2026 im Vermittlungsausschuss

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Pflegekompetenzgesetz) war zunächst am 21.11.2205 im Bundesrat am Widerstand der Länder gescheitert. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss wegen einer Regelung des Gesetzes angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollten durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Länder kritisierten diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwiesen auf negative finanzielle Auswirkungen für die Krankenhäuser in 2026 und in den folgenden Jahren. Der nun auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschlossene Kompromiss sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Der Bundesrat hat diesem Kompromissvorschlag zugestimmt, das Gesetz ist zum 1.1.2026 in Kraft getreten. Ohne diese Einigung hätte den gesetzlich Krankenversicherten ein weit höherer Anstieg des Zusatzbeitrags zum Krankenversicherungsbeitrag gedroht.

Deutlicher Anstieg des Zusatzbeitrags 2026

Trotz der Einigung im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegekompetenzgesetz steigen die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen ab 1.1.2026 deutlich, im Schnitt um 3,36 Prozent, in der Bandbreite um 2,18 Prozent bis 4,39 Prozent. Im Durchschnitt steigt damit der Zusatzbeitrag um 0,23 Prozentpunkte des beitragspflichtigen Einkommens an, Ende 2025 hatte er im Schnitt noch 3,13 Prozent betragen.

Finanzierungssorgen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben

Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden laut Angaben des GKV die Ausgaben trotz Sparmaßnahmen um ca. 23 Mrd. Euro auf rund 370 Mrd. Euro steigen. Dies belegt, dass ein grundlegendes strukturelles Problem besteht, das weit über die Handlungsmöglichkeiten einzelner Krankenkassen hinausgeht. Der Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fordert deshalb von der Politik grundlegende Strukturreformen, insbesondere die Befreiung von der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Gelingt dies im Laufe des Jahres nicht, droht zum Jahreswechsel 2027 abermals ein Anstieg des Zusatzbeitrags – und damit ein weiterer Anstieg der Sozialabgabenlast.

Wie können sich gesetzlich Krankenversicherte wehren?

Jede gesetzliche Krankenkasse muss auf Basis ihrer Rücklagen und der anstehenden Finanzierungslasten selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie den Zusatzbeitrag anhebt.

Wichtig zu wissen für Versicherte: Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht des Versicherten zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird, aktuell also bis 31.1.2026. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist seit 2021 deutlich vereinfacht worden. Theoretisch können Versicherte jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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