Die Bundesregierung will nach Mitteilung vom 19.1.2026 den Kauf neuer Elektrofahrzeuge ab 1.1.2026 mit einer Prämie in Höhe von bis zu 6.000 Euro fördern. Das Konzept sieht eine sozial gestaffelte Förderung beim Kauf und Leasing von E-Autos vor.
Hintergrund
Wir erinnern uns: Ende 2023 stellte die damalige Ampel-Koalition abrupt den sog. Umweltbonus ein, um Haushaltslöcher zu stopfen. Der damalige Umweltbonus betrug bis zu 4.500 Euro, wovon die Hälfte die Automobilhersteller tragen mussten. Die Prämie wäre ab 2024 auf 3.000 Euro gesunken, das Förderprogramm Ende 2024 vollständig ausgelaufen. Folge der abrupten Streichung der Prämie war ein deutlicher Rückgang der Neuzulassungen an neuen E-Fahrzeugen, weil ein wesentlicher Kaufanreiz entfallen war.
Eckpunkte des neuen Förderprogramms
Die Bundesregierung hatte bereits im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Das Programm hat folgende Eckpunkte, über die das BMKUN auf seinen Internetseiten mit einem FAQ-Katalog umfangreich informiert:
- Förderstart: Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2026 neu zugelassen werden. Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.
- Gegenstand der Förderung: Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von neuen E-Fahrzeugen oder Plug-in-Hybriden ausgerichtet, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Gebrauchtfahrzeuge werden ausdrücklich nicht gefördert.
- Höhe der Förderung: Es können je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragt werden. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge beziehungsweise 1.500 Euro für Plug-In-Hybride oder Range Extender.
- Begünstigter Personenkreis: Entscheidend für die Höhe der Prämie sollen das Fahrzeug, das Einkommen und die Familiengröße sein. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Bewertung
Das neue Förderprogramm, das in Details noch (gesetzlich) umgesetzt werden muss, ist als Impuls für die Anschaffung von E-Fahrzeugen (bzw. Plug-in-Hybriden oder Range Extendern) durch Privatpersonen gut gemeint. Ob dieses Ziel wirklich erreichbar ist und auch der (deutschen) E-Auto-Industrie den erhofften Antrieb verschafft, ist allerdings aus mehreren Gründen zweifelhaft:
- Förderbeschränkung auf Neufahrzeuge: Das Förderprogramm ist ausschließlich auf Neufahrzeuge zugeschnitten, gebrauchte E-Fahrzeuge oder Plug-in-Hybride werden nicht gefördert. Dieser Umstand wird die Neuproduktion nicht nachhaltig positiv beeinflussen, weil der Marktanteil gebrauchter E-Autos nach Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes in 2025 gegenüber dem Vorjahr bereits um ein Drittel gestiegen ist. Außerdem haben gebrauchte E-Autos inzwischen einen erheblichen Preisvorteil, weil ihr Restwert nach drei Jahren nur noch bei 49 Prozent (Dieselfahrzeuge 61,1 Prozent, Benziner 62,7 Prozent) liegt. Durch die neue Elektroautoförderung könnten also gebrauchte E-Fahrzeuge bald noch günstiger werden. Damit sind sie gerade für Privatpersonen mit geringerem Einkommen attraktiver als ein Neuwagen – selbst mit Förderung.
- Förderung von Hybrid-Fahrzeugen: Einen für die Klimapolitik wertvollen Beitrag leistet das Förderprogramm nicht, weil es auch Verbrenner-Hybride mit hohem CO2-Ausstoß in die Förderung einbezieht. Ist die Batterie leer, verbrauchen Hybride wegen des zusätzlichen Gewichts mehr Sprit und stoßen folglich auch mehr CO2 aus.
- Erforderlichkeit der Subvention: Das Förderprogramm ist den Bund bis 2029 für geschätzt 800.000 neue E-Fahrzeuge rund 3 Mrd. Euro aus Steuermitteln wert – in Zeit klammer Haushaltskassen. Dabei sind die Neuzulassungen bei E-Autos in 2025 auch ohne staatliche Förderung deutlich gestiegen und machten unter den Neuzulassungen im letzten Jahr fast ein Fünftel aus. Die Preisnachlässe der E-Fahrzeuganbieter könnten jetzt wieder bröckeln, wenn sich der Staat mit einem Zuschuss an den Kosten beteiligt – kontraproduktiv, weil ja Konsumenten und gerade nicht Produzenten subventioniert werden sollen.
Fazit
Das neue Förderprogramm ist zwar gut gemeint, aber nicht unbedingt gut gemacht. Es ist kostspielig und erreicht die eigentliche Zielgruppe voraussichtlich nur eingeschränkt, weil E-Fahrzeuge vorerst weiter sehr teuer und damit für viele eine Luxusanschaffung bleiben. Besser wäre, die Förderung auf kleine, ressourcenschonende Fahrzeuge mit gedeckelten Kaufpreisen zu beschränken, um Mitnahmeeffekte zu reduzieren. Es muss deshalb abgewartet werden, ob das Förderprogramm noch nachgebessert wird.
Weitere Informationen:
BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung