Am 16. und 21.5.2025 will die Kommission ihr drittes bzw. viertes Omnibus-Paket veröffentlichen. Was bedeutet das für die (deutsche) Wirtschaft? Hintergrund Der Begriff „Omnibus“ bezeichnet ein EU-Gesetz, das viele andere Gesetze ändert, hierzulande spricht man dann von einem sog. Mantelgesetz. Ziel der Omnibus-Pakete der EU-Kommission ist es, die bürokratische Belastung für Unternehmen zu verringern. Die Kommission möchte bis zum Ende ihrer Amtszeit den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 25 Prozent verringern, für mittelständische Unternehmen gar um 35 Prozent. Die EU-Kommission hatte im Februar 2025 ein sogenanntes Omnibus-Verfahren angekündigt, um Berichtspflichten zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen abzubauen. Dabei veröffentlichte die EU-Kommission...
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Mit dem sog. Omnibus I-Paket der EU sollen verschiedene Regelungen, die Unternehmen zu Nachhaltigkeitsinformationen verpflichten, vereinfacht und entschlackt werden. Das ist ein erster wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene. Hintergrund Mit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung schaffen Unternehmen Transparenz, was es tut, um etwa den Klimawandel positiv zu beeinflussen, Mitarbeiter fair zu behandeln und nachhaltig verantwortungsbewusst zu wirtschaften. Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten ergeben sich aus der (Corporate Sustainability Reporting Directive, (EU) 2022/2464 (CSRD), der CSDD und der CBAM. Diese EU-Regelungen werden nun vereinfacht. Die EU-Kommission hatte im Februar 2025 ein sogenanntes Omnibus-Verfahren angekündigt, um Berichtspflichten zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen abzubauen. Nachdem...
Im zweiten Wahlgang sind am 6.5.2025 der neue Bundeskanzler Friedrich Merz vom Bundestag gewählt und die Kabinettsmitglieder vereidigt worden. Bewertung eines holprigen Regierungsstarts. Hintergrund Ich habe am 6.5.2025 bereits berichtet: Im ersten Wahlgang ist die Wahl von Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler gescheitert (Art.63 Abs. 1 GG), weil er die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen im Bundestag verfehlt hat, ihm also die eigenen Abgeordneten der mutmaßlichen Regierungskoalition die Zustimmung verweigert haben. Deshalb war nach Art.63 Abs.3 GG innerhalb von 14 Tagen ein zweiter Wahlgang erforderlich. Kanzler gewählt, Regierung vereidigt Noch am 6.5.2025 hat der Bundestag Friedrich Merz nun im zweiten...
Bei der deutschen Regelaltersrente können in Österreich zurückgelegte Kindererziehungszeiten auch dann rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn die Zeiten in Österreich zwar grundsätzlich anerkannt werden, dort wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit aber nicht zu einer Rentengewährung führen. Dies hat das Bundessozialgericht ganz aktuell entschieden (BSG v. 27.3.2025 – B 5 R 16/23 R) – hiervon können über den entschiedenen Fall hinaus viele Rentenempfänger profitieren, die im Ausland Kindererziehungszeiten erworben haben. Sachverhalt im Streitfall Die früher in Deutschland beschäftigte Klägerin lebte von August 1975 bis November 1979 mit ihrem Ehemann und ihren Kindern in Österreich. Die Klägerin widmete sich dort ausschließlich der Kindererziehung. Nach...
(Stand 06.05.2025 um 13:15) Friedrich Merz hat am 6.5.2025 hat im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit bei der Wahl zum Bundeskanzler verfehlt. Wie ist das einzuordnen und was sind die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen? Bundeskanzlerwahl gescheitert Am 6.5.2025 sollte Friedrich Merz auf Vorschlag des Bundespräsidenten in geheimer Wahl im Bundestag zum neuen Bundeskanzler gewählt werden (Art. 63 Abs.1 GG). Allerdings hat der Bundestag den CDU-Abgeordneten Friedrich Merz im ersten Wahlgang nicht zum neuen Bundeskanzler gewählt. Auf den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Merz entfielen in geheimer Wahl 310 Stimmen. 621 von 630 Abgeordneten hatten ihre Stimme abgegeben, eine davon war ungültig. Es gab 307...
Im Arbeitsvertrag können auch Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbart werden. In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG dazu Stellung genommen, ob dies auch für Kryptowährungen gilt. Worum ging es im Streitfall? Die Klägerin war bei dem beklagten Unternehmen, das sich insbesondere mit Kryptowährungen befasst, seit dem Juni 2019 zunächst in Teilzeit, seit April 2020 in Vollzeit mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.400,00 Euro beschäftigt. Zusätzlich war jedenfalls bis zum 31.3.2020 arbeitsvertraglich ein Provisionsanspruch auf Basis der monatlichen Geschäftsabschlüsse vereinbart. Die Provision war dabei zunächst in Euro zu ermitteln und zum Zeitpunkt der Fälligkeit – dem jeweiligen Letzten des Folgemonats –...
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