Serie Bilanzskandale: Ist Bilanzfälschung versicherbar?

Nein, Bilanzfälschung ist nicht versicherbar. Da muss ich Sie leider enttäuschen. Das wäre auch zu viel des Guten. In diesem Fall würde der ehrliche Versicherte die Last des Fälschers mittragen müssen – Und das ist nicht im Sinne des Erfinders.

Trotz der zunehmenden Gesetze, Regularien und präventiven Maßnahmen wird die Bilanzfälschung vermutlich nicht aussterben. Gefährdet wird Ihr Fortbestehen derzeit vor allem durch die Möglichkeiten der digitalen Datenauswertungen. Denn je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Manipulation entdeckt wird, desto eher wird ein Täter abwägen.

Bei Bilanzfälschung handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, auch wenn dies in der Dokumentation von „Big Manni“ den Anschein erwecken mag. Bilanzfälschung ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.

Verantwortung für den Jahresabschluss trägt die Geschäftsleitung des Unternehmens. Sollte es entsprechende Verstöße geben, wird sich der Finanzvorstand des Unternehmens verantworten müssen. Das Abschieben der Verantwortung auf den Abschlussprüfer ist dabei nicht möglich. Generell ist es keine Prüfungsaufgabe des Wirtschaftsprüfers, Bilanzverschleierungen aufzudecken. Sofern er einen Verdacht hegt, muss entsprechend gehandelt werden. Die Abschlussprüfung kann allerdings nur stichprobenartig hin auf Plausibilität erfolgen. Vielmehr obliegt es der Geschäftsführung des Unternehmens, entsprechende Manipulationen zu vermeiden bzw. bei Auffälligkeiten in der Buchhaltung zu handeln.

Ab Anfang Februar beschäftigen wir uns in der Serie Bilanzskandale mit Praxisbeispielen, wie die Täter vorgegangen sind. Wie die Fälle zeigen, sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Und wenn dies bei dem ein oder anderen Fall so aussehen mag: Diese habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern diese stammen aus tatsächlich aufgedeckten Bilanzskandalen.

Weitere Informationen:

Zur Doku „Big Manni – Big Money“ (ARD-Mediathek)

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