Streit um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen: Drohen auch in 2026 kräftige Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge?

Am 21.11.2025 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Pflegekompetenzgesetz angerufen. Mit der Verweigerung der Gesetzeszustimmung liegen auch die geplanten Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen zunächst auf Eis. Droht ein abermaliger Anstieg der Zusatzbeiträge ab 2026?

Hintergrund

Aktuell zahlen gesetzlich Krankenversicherte und ihre Arbeitgeber je nach Krankenkasse zwischen 16,6 Prozent und 19 Prozent des Bruttoeinkommens für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitrag setzt sich aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns und aus einem Zusatzbeitrag zusammen, dessen Höhe je nach Krankenkasse variiert und der bereits in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, zuletzt Anfang 2025 – ich habe dazu im Blog berichtet. Jetzt droht den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung abermals ein Beitragsanstieg.

Geplante Einsparungen bei den Krankenkassen vorerst gestoppt

Den Schwerpunkt des vom Bundestag zuvor beschlossenen Pflegekompetenz-Gesetzes bildet die Pflege. Es sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diese auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche zu sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Bürokratie abzubauen. Der Bundestag hatte das Gesetz aber auch um ein Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Neben der erwähnten Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel sollen die Krankenkassen im Jahr 2026 auch von ihrer Verpflichtung zur Finanzierung des Innovationsfonds befreit werden. Außerdem sollen die sächlichen Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen für 2026 gedeckelt werden, wodurch sie einen Betrag von rund 100 Millionen Euro einsparen.

Nach der Verweigerung der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates am 21.11.2025 wird aus dem Sparvorhaben zunächst nichts, es sei denn, im Vermittlungsausschuss kommt es zwischen Bund und Ländern doch noch zu einer Einigung. Wann der Vermittlungsausschuss tagt, ist derzeit ungewiss – aber die Zeit drängt.

Welche Auswirkungen hat der Stopp des Gesetzes für gesetzlich Krankenversicherte?

Nachdem das Sparpaket wenigstens vorübergehend gestoppt worden ist, drohen die Beiträge für die fast 60 Mio. zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Arbeitgeber im Jahr 2026 abermals kräftig zu steigen.

Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung ihrer Aufgaben Rücklagen bilden müssen, weil das Rücklagenpolster durch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aufgezehrt worden ist. Deshalb könnte der sog. Zusatzbeitrag zum Krankenversicherungsbeitrag von aktuell 2,5 Prozent auf über 3 Prozent steigen. Das bedeutet: Für einen Durchschnittsverdiener könnte sich bei einer abermaligen Beitragsanhebung eine Zusatzbelastung von rund 300 Euro im Jahr ergeben.

Ziel muss aber in einer anhaltenden Phase wirtschaftlicher Instabilität sein, die Beitragsstabilität bei den gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen auch weiterhin zu gewährleisten. Das gilt erst Recht vor dem Hintergrund des aktuellen Streits um das Rentenreformpaket der Bundesregierung. Auch dort droht den Einkommensbeziehern mittelfristig ein Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge, zusammen genommen also eine Abgabenlast, die die Kaufkraft von Einkommensbeziehern weiter schwächen würde.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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