Update: Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert den Bundesrat

Am 22.11.2025 hat der Bundesrat mehrheitlich der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt. Was ändert sich jetzt?

Hintergrund

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Richtlinie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Mindestsammelquote von 65 Prozent gemessen an den durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten vor. Mit einer Sammelquote von 38,6 Prozent für das Berichtsjahr 2021 liegt Deutschland derzeit deutlich unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke.

Was ändert sich jetzt?

Zielsetzung des beschlossenen Änderungsgesetzes ist, die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten besser in den Griff zu bekommen und die Rücknahmequoten deutlich zu erhöhen. Dazu sieht das Gesetz insbesondere folgende Maßnahmen vor:

  • Herstellerverantwortung: Hersteller werden künftig stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten.
  • Einheitliches Logo: Sammel- und Rücknahmesysteme sollen durch ein neues Logo gekennzeichnet, vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden.
  • Kommunale Entsorgungstellen: An kommunalen Sammelstellen sollen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu verringern.
  • E-Zigaretten: Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen zukünftig eine Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen.

Bewertung

Die jetzt vom Bundesrat gebilligte Gesetzesanpassung war notwendig. Denn Deutschland unterschritt die europäische Mindestsammelquote bei Elektroschrott für das Jahr 2021 deutlich. Mit der Gesetzesänderung sollen vor allem die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden.  Die Rücknahmequote soll nun gesteigert werden, indem mehr über Rückgabemöglichkeiten und mehr Sammelstellen informiert wird.

Dieser jetzt verbesserte Informationszugang ist ebenso zu begrüßen wie die für Verbraucher zugänglicheren Rückgabemöglichkeiten. Das Gesetz kann jetzt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt fristgerecht zum 1.1.2026 in Kraft treten.

Abgelehnt wurde ein Antrag des Umweltausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hintergrund war ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten gesetzlich zu verankern. Die Gesetzesnovelle sieht demgegenüber „nur“ die Einrichtung von Rücknahmestellen und eine Rücknahmepflicht für Geschäften vor, in denen Einweg-E-Zigaretten verkauft werden. Wie lange es bei diesem „nur“ bleibt, muss abgewartet werden…

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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