Wohin mit dem Elektroabfall? Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten soll verbessert werden

Am 11.9.2025 hat der Bundestag sich in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Regierung befasst, der die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern soll. Ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz, aber auch eine große Herausforderung für die Kreislaufwirtschaft. Worum geht es?

Hintergrund

Die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt. Verbraucher können Elektroaltgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) oder bei Händlern (Fachgeschäfte, große Supermärkte) abgeben. Große Händler und Lebensmittelgeschäfte sind zur Rücknahme von Elektrokleingeräten verpflichtet, auch ohne Neukauf, und große Geräte nur bei Kauf eines gleichwertigen Neugeräts. Eine Gesetzesnovelle soll jetzt die Rückgabe im Handel erleichtern und die Sammelmengen steigern.

Eckdaten des Regierungsentwurfs

Nach dem Regierungsentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ (BT-Drs. 21/1506) sind nun folgende Eckpunkte geplant:

  • Umsetzung der EU-Richtlinie: Die Novelle setzt eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EU-Richtlinie 2012/19).
  • Verbesserung der Rückgabe im Handel: Eine einheitliche Kennzeichnung von Rücknahmestellen in Geschäften soll für Verbraucher leichter auffindbar sein. Sammelstellen in Geschäften sollen einheitlich gekennzeichnet werden, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist.
  • Steigerung der Sammelmengen: Ziel ist es, mehr Elektroaltgeräte zu sammeln und damit Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt und besser wiederverwertet werden können.
  • Brandrisikominimierung: Es sollen strengere Vorgaben zur Einsortierung von Altgeräten gemacht werden, um Schäden an Lithiumbatterien zu reduzieren und damit Brandrisiken zu mindern.
  • Entsorgung von E-Zigaretten: Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme darf danach nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden.

 

Auswirkungen für die Wirtschaft

Der Gesetzentwurf enthält über den Erfüllungsaufwand hinaus auch Vorgaben, die neue Informationspflichten für Unternehmen begründen oder bestehende Informationspflichten ändern. Damit werden für Unternehmen neue ärgerliche Bürokratiekosten hervorgerufen. Insgesamt ergibt sich gegenüber den Regelungen des bestehenden ElektroG ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 2,01 Mio. Euro, davon entfallen rund 0,3 Mio. Euro auf Informationspflichten.

Da der Entwurf über die Notwendigkeiten des EU-Rechts hinausgeht, verabschiedet sich die Regierung (abermals) von ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag, kein „Gold-Plating“ zu betreiben, sondern EU-Recht nur 1:1 umzusetzen. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 21/1506, S. 2) soll der neue jährliche Erfüllungsaufwand in Höhe von 2,01 Mio. Euro über die Einsparungen des Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batt-EU-AnpG) kompensiert werden, das der Bundestag am 11.9.2025 abschließend beschlossen hat. Ob es dabei bleibt oder die neuen Informationspflichten im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch reduziert werden, muss im weiteren Verfahren abgewartet werden.

Nächste Schritte

Der Gesetzentwurf muss nun zunächst in den BT-Ausschüssen beraten werden, die Federführung hat der Umweltausschuss. Der Zeitplan für die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Bundestag ist derzeit noch nicht bekannt. Wir werden das aufmerksam beobachten.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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