Unter Dach und Fach: Bundesrat lässt Batteriegesetz passieren, fordert aber weiteres gesetzgeberisches Handeln

Am 26.9.2025 hat der Bundesrat das Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) abschließend gebilligt, mit dem das deutsche Batterierecht an EU-Vorgaben angepasst wird. In einer Entschließung fordert er aber weitere Maßnahmen der Bundesregierung.

Hintergrund

Mit dem BattDG soll die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12.7.2023 umgesetzt werden, um einen einheitlichen Rechtsrahmen mit Blick auf Anforderungen an die Produktion von Batterien sowie an die Entsorgung von Altbatterien zu schaffen. Hintergrund und Zielsetzung hatte ich im Blog schon erläutert (s. Neue Spielregeln für Batterieproduktion und Entsorgung von Altbatterien).

Bundesrat fasst Entschließung

Der Bundesrat hat am 26.9. 2025 nun auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Das bedeutet, dass das BattDG nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nun verkündet werden und in Kraft treten kann.

Der Bundesrat erwartet aber in einer Entschließung (BR-Drs.475/25 (B)) von der Bundesregierung die Prüfung auch einer Pfandlösung für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien, von denen eine Brandgefahr ausgeht. Eine solche Pfandlösung hatte der Bundesrat bereits im jetzt abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen (BR Drs. 255/25 (B), Ziffer 4), konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Einordnung und Ausblick

Interessanterweise hatte bereits der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren eine Entschließung mit derselben Zielrichtung verabschiedet (BT-Drs.21/1588). Dort hatte er Bundesregierung aufgefordert, innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, dabei die Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen Batterien eng zu begleiten.

Das jetzt beschlossene BattDG ist also voraussichtlich noch nicht „das Ende der Fahnenstange“. Es ist gut möglich, dass demnächst abermals ein Änderungsgesetz in Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung steht, auch wenn mit der Einführung eines Pfandsystems für die betroffenen Akteure zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Kosten entstehen.

Das hätte die Bundesregierung auch einfacher haben können …

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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