Die deutsche Wirtschaft findet aus ihrer historischen Schwächephase nicht heraus und ist für jeden, die Wettbewerbsfähigkeit stärkenden Impuls dankbar. Eine wesentliche Stellschraube kann dabei die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung sein. Deutsche Kapitalgesellschaften sehen seit diesem Jahr immerhin ein Licht am Ende des Tunnels. Von 2028 bis 2032 sinkt die Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent. Das ist zu langsam und die fünf Tippelschritte sorgen für viel Ärger mit der Berechnung latenter Steuern, aber am Ende der Strecke sollte die deutsche Tarifbelastung international mindestens so wettbewerbsfähig sein wie nach der letzten Reform 2008.
Einkommensteuer: Freude sieht anders aus
Anders sieht es für die gerade in Deutschland so zahlreichen Unternehmen aus, die der Einkommensteuer unterliegen. Klar, auch die Einkommensteuerzahler freuen sich über die degressive AfA und die verbesserte Forschungszulage. Eigens für sie wurde sogar der Thesaurierungssteuersatz in § 34a EStG gesenkt. Doch so richtig will bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften keine Freude aufkommen.
Denn erstens fällt die Steuersenkung in § 34a EStG geringer aus als in der Körperschaftsteuer, wodurch sich eine neue Lücke auftut (1).Und zweitens kommt die Thesaurierungsbegünstigung aufgrund ihrer Komplexität und ungelöster Probleme nur für einen Bruchteil der Einkommensteuerzahler in Frage. Das Gleiche gilt für das Optionsmodell in § 1a KStG, das eigentlich der breiten Masse der Personengesellschaften ermöglichen sollte, sich als Körperschaft besteuern zu lassen. Auch dieses wird in der Praxis aufgrund diverser Fußangeln im Detail nicht angenommen.
Im Ergebnis unterliegen fast alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften der normalen Einkommensteuer-Tarifbelastung von bis zu 42 bzw. 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag. Für diese hat die Koalition zwar eine Tarifreform angekündigt, die Formulierung „wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken“ lässt aber nicht darauf hoffen, dass mehr als nur profitable Kleinstbetriebe davon profitieren können. Spätestens ab 2028, wenn die Körperschaftsteuersenkung einsetzt (und der Gesetzgeber bis dahin keinen Rückzieher macht), werden sich viele Personengesellschafter fragen: „Warum zahle ich weiter voll, während die GmbH auf der anderen Straßenseite sukzessive entlastet wird?“
Ausblick und Empfehlung
Wenn die Steuerpolitik für die knapp 2,5 Mio. betroffenen Unternehmen (2) keine befriedigende Antwort auf diese berechtigte Frage findet, ist großer Unmut programmiert. Daher sollte die Prämisse für den Steuergesetzgeber im Jahr 2026 sein: Vergesst die Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht!