Im ersten Teil dieses Beitrags wurde dargestellt, was steuerpolitisch schon auf dem Weg ist und was sozusagen in den Startlöchern steht. In diesem Teil erfahren Sie, was im weiteren Jahresverlauf erwartet werden kann.
Im weiteren Jahresverlauf ist mit einer Initiative zur Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft zu rechnen. Mit einem Erklärungsmodell soll das Entstehen umsatzsteuerlicher Organschaften besser kontrolliert werden können. Bund und Länder beraten derzeit über Details des Entwurfs.
In einigen politischen Papieren der Koalitionspartner zum Jahresbeginn für dieses Jahr angekündigt ist eine Reform der Einkommensteuer-Tarifs. Dabei drängt die SPD darauf, insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu entlasten und im oberen Tarifverlauf die Progression zu erhöhen, während sich die Union eine Entlastung für alle Einkommensgruppen wünscht. Nach Ansicht des BMF sollte die konkrete Ausgestaltung erst besprochen werden, wenn in der zweiten Jahreshälfte der Existenzminimum- und der Progressionsbericht vorliegen.
Für eine stärkere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens arbeitet das BMF an einer Amtsveranlagung, die zunächst für Alterseinkünfte und danach für Arbeitseinkommen angeboten werden soll. Im vergangenen Jahr hatte eine entsprechende Initiative in Hessen Schlagzeilen gemacht („Die Steuer macht jetzt das Amt“).
Diskutiert werden auch Änderungen im Bereich der Lohnsteuer. Hierzu gehören Vereinfachungen beim Thema Sachzuwendungen und die im Jahr 2024 von der BMF-Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ vorgeschlagene Arbeitstagepauschale diskutiert. Darin sollen insbesondere die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer, die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale aufgehen.
Über die Signing/Closing-Problematik hinaus dürfte im weiteren Jahresverlauf die Diskussion über weitere Reformmaßnahmen in der Grunderwerbsteuer in Fahrt kommen. Ende 2026 laufen wichtige Übergangsfristen aus, die nach der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) die Gesamthand für das Grunderwerbsteuerrecht fingieren. Dem Vernehmen nach kommt zwischen Bund und Ländern aktuell auch wieder ein wenig Dynamik in die Diskussion, ob dies nicht zum Anlass genommen werden sollte, nicht zufriedenstellende Regelungen wie die Konzernklausel zu überarbeiten.
Regelmäßig gefordert und auch im Koalitionsvertrag angelegt ist die Einführung einer Digitalsteuer/-abgabe. Ob sich dazu 2026 etwas Wesentliches tut, ist derzeit offen, auch vor dem Hintergrund der ohnehin belasteten deutsch-amerikanischen Beziehungen und dem gerade erst gefundenen „Side-by-Side“-Kompromiss.
Ruhig ist es bislang um die im Koalitionsvertrag vorgesehen Umstellung der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell. Damit soll es Importeuren ermöglicht werden, die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung liquiditätsschonend zu verrechnen, wie es z.B. in den Niederlanden der Fall ist.
Damoklesschwert Karlsruhe?
Nicht wenige Steuerpolitiker der Koalition werden hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende doch die Erbschaftsteuer in ihrer aktuellen Form weitgehend akzeptiert. Sollte das Gericht dagegen eine größere Überarbeitung insbesondere der Regelungen zum Betriebsvermögen verlangen, könnte dies zur Belastungsprobe für Bundesregierung und je nach Inhalt und Umsetzungsgeschwindigkeit auch für Familienunternehmen, die zugehörigen Arbeitsplätze und damit die deutsche Wirtschaft (insbesondere im Mittelstand) werden. Mit der Entscheidung dürfte im Laufe des Jahres zu rechnen sein.
Offen sind außerdem die wichtigen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des vollständigen Verlustuntergangs nach § 8c KStG sowie zur Zinsschranke.