Bundestag beschließt verbesserte steuerliche Förderung privater Altersvorsorge

Der Bundestag hat mit wesentlichen Änderungen am 27.3.2026 das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (AltersvorsorgereformG – AVRG) beschlossen, das ab 1.1.2027 die bisheriger Riester-Rente ablösen soll. Wer profitiert in welchem Umfang?

Hintergrund

Das Bundeskabinett hatte im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf für ein Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) auf den Weg gebracht, insbesondere mit dem Ziel die Schwächen der aktuellen sog. Riester-Rente zu beheben. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich ab 1.1.2027 in Kraft treten. Gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf ist das Gesetz im Zuge des weiteren Verfahrens nochmals deutlich geändert worden: Die Zulagen auf Sparprämien werden erhöht, auch Selbständige werden in den Kreis der Förderbegünstigten einbezogen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Eckpunkte der Reform der privaten Altersvorsorge:

  • Erweiterung des Produktangebots:
    Zentrales Element des AVRG ist die Förderung neuer Anlageprodukte. Mit dem Altersvorsorgedepot können Sparer künftig staatlich gefördert in Aktien und ETF´s investieren, ohne dass eine Beitragsgarantie vorgeschrieben ist. Dies soll höhere Renditechancen ermöglichen. Wer das nicht wird, investiert in ein Standarddepot, eine Art Basisprodukt für alle, die die Auswahl ihrer Wertpapiere nicht selbst übernehmen wollen. Vorgesehen ist dabei eine Kombination aus zwei Wertpapieren mit unterschiedlichen Risikoklassen. Wer ganz sicher gehen will, investiert in ein Garantieprodukt. Je nach vertraglicher Vereinbarung stehen dabei zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge für einen Auszahlungsplan oder eine Rente zur Verfügung.
  • Neue Förderstruktur:
    Es gibt ab 1.1.2027 eine Grundzulage: Für jeden eingezahlten Euro 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 360 Euro. Für weitere bis zu 1.440 Euro 25 Cent pro Euro. Die Grundzulage kann also künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Ein zulageberechtigter Elternteil erhält zusätzlich für jedes Kind für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro 1 Euro als Kinderzulage. Der förderfähige Höchstbetrag ist auf 6.840 Euro begrenzt.
  • Förderberechtigte:
    Neben Arbeitern und Angestellten sind auch selbständig Erwerbstätige, die als Gewerbetreibende Einkünfte nach § 15 EStG oder als Freiberufler Einkünfte nach  18 Abs.1 Nr.1 bis 3 EStG erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Besteuerung:
    Die bisherige Fördersystematik mit einer Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase wird auch ab 1.1.2027 beibehalten. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs in der Ansparphase können künftig ab 1.1.2027 maximal 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch geltend gemacht werden.

 

Nächste Schritte und Bewertung

Der Bundesrat muss zunächst noch dem AVRG zustimmen, bevor das Gesetz zum 1.1.2027 in Kraft treten kann. Welche weiteren Schritte die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenreform-Kommission Ende Juni 2026 vorschlägt, muss abgewartet werden – wir bleiben dran.

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist ausdrücklich zu begrüßen. Denn Anlageprodukte wie ETFs ermöglichen es ab 1.1.2027 breiten Gesellschaftsschichten ein effizientes und diversifiziertes Engagement am Kapitalmarkt – zusätzlich mit staatlicher Förderung. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ist eine wertvolle Ergänzung zu bestehenden Altersvorsorgemöglichkeiten in Deutschland. Es ermöglicht Anlegern, von den langfristigen Renditechancen des Aktienmarktes zu profitieren. Das stärkt das gesamte System der Altersvorsorge und ergänzt sinnvoll die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung.

Anleger, die aktuell einen Riester-Vertrag besparen, sollten jetzt die Zeit bis zum Jahreswechsel nutzen, um mit ihrem Anlageberater zu prüfen, ob eine weitere Investition in den Riester-Vertrag sinnhaft ist oder ein Umstieg in renditestärkere Anlagen lohnt.

Weitere Informationen:

 

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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