Krisenbonus gestoppt: Viel heiße Luft um ein unausgegorenes Modell?

Der geplante steuer- und sozialversicherungsfreie „Krisenbonus“ von bis zu 1.000 Euro kommt vorerst doch nicht. Nachdem die Bundesregierung die Idee öffentlich angekündigt hatte, stoppte nun der Bundesrat das Vorhaben. Hintergrund sind Streitigkeiten über die Finanzierung und die Verteilung der Steuerausfälle zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Prof. Dr. Jahn hat hierzu bereits gebloggt (Durchgefallen – Bundesrat stoppt Entlastungsprämie). Ich möchte nochmal einen ganz anderen Aspekt aufgreifen, denn bemerkenswert ist dabei weniger das Scheitern selbst, sondern die politische Konstruktion dahinter und ihre Dimensionen.

Arbeitnehmer haben Erwartung

Denn bereits die Ankündigung eines solchen Bonus erzeugt in vielen Unternehmen einen psychologischen Druck. Aus einer freiwilligen Leistung wird in der Wahrnehmung vieler Arbeitnehmer schnell ein gefühltes „Muss“. Ihnen fehlt es schließlich in der Haushaltskasse. Wer als Unternehmer nicht zahlt, gerät schnell in Erklärungsnot.

Unternehmer sollen Krisenhelfer sein

Doch gleichzeitig befinden sich viele Unternehmen selbst unter massivem wirtschaftlichem Druck. Steigende Kosten, schwache Konjunktur, Unsicherheit und eine Rekordzahl an Unternehmensinsolvenzen prägen derzeit den Markt. Gerade kleine und mittelständische Betriebe kämpfen vielerorts bereits um Stabilität, Liquidität und Planungssicherheit.

Und genau diesen Unternehmen signalisiert die Politik nun: Bitte zahlen Sie Ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Bonus.

Politik streitet über Verteilung der Steuerausfälle

Finanziert werden sollte das Modell jedoch faktisch durch die Arbeitgeber selbst – während sich Bund, Länder und Kommunen parallel darüber streiten, wer die entstehenden Steuerausfälle tragen soll.

Symbolpolitik mit Systemfehlern

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, dass hier erneut politische Symbolpolitik betrieben wurde: große Überschrift, hohe Erwartungshaltung, aber keine saubere wirtschaftliche und finanzielle Durchrechnung.

Vielleicht wäre der ehrlichere und einfachere Weg ein anderer gewesen: eine spürbare und dauerhafte Entlastung über das Steuerrecht selbst – beispielsweise durch eine deutliche Anhebung des Grundfreibetrags.

Denn wenn inzwischen selbst im öffentlichen Dienst zusätzliche Zuschüsse verhandelt werden müssen, damit Einstiegs-Besoldungsgruppen – zum Beispiel bei der Polizei – im Vergleich zu staatlichen Unterstützungsleistungen finanziell nicht ins Hintertreffen geraten, zeigt das vor allem eines: Im Zusammenspiel aus Steuerlast, Sozialleistungen und Abgaben stimmt etwas Grundsätzliches nicht mehr.

Fazit:

Das zeigt vor allem eines: Im Zusammenspiel aus Steuerlast, Sozialleistungen und Abgaben stimmt etwas Grundsätzliches nicht mehr.

Der gestoppte Krisenbonus ist damit möglicherweise mehr als nur ein gescheitertes Fördermodell. Vielleicht ist er ein Symptom für ein tiefer liegendes Problem wirtschaftspolitischer Realität.

Ein Beitrag von:

  • Ralph Homuth, LL.M.
    • Steuerberater in Hamburg
    • Fachberater für internationales Steuerrecht
    • Studium BWL und Wirtschaftsrecht
    • Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht
    • Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler
    • Homepage: stb-homuth.de

    Warum blogge ich hier?
    Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.

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