Update: Bundesrat winkt Bundestariftreuegesetz durch

Am 27.3.2026 hat der Bundesrat dem Bundestariftreuegesetz zugestimmt, das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Nicht abgeschlossen ist der neue Bürokratieaufwand für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge des Bundes bewerben.

Hintergrund

Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten. Das sieht das am 26.2.2026 vom Bundestag beschlossene Bundestariftreuegesetz (BTTG) vor. Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben zudem ganz außen vor. Das Gesetz sieht vor, dass das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren einfach und unbürokratisch abgegeben werden kann.

Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat hatte zu dem Gesetz am 26.9.2025 eine Stellungnahme beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 26.6.2026 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes seines Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 21/4325) – den Gesetzentwurf mit Änderungen angenommen, wobei die Empfehlungen des Bundesrates im Wesentlichen nicht übernommen wurden. Dennoch hat der Bundesrat im sog. zweiten Umlauf dem Gesetz jetzt am 27.3.2026 zugestimmt. Es kann im Wesentlichen nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bewertung

Das BTTG war von Anfang umstritten. Insbesondere bei den Wirtschaftsverbänden wurde das Vorhaben abgelehnt, weil es bei den Unternehmen zu neuem Bürokratieaufwuchs führen wird. Erst „auf den letzten Metern“ vor der Schlussabstimmung im Bundestag wurde das Gesetz wenigstens etwas entschärft. Positiv an diesen Änderungen ist, dass der gesamte Bereich der Lieferleistungen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wurde, also alle Beschaffungen von Waren. Dies bedeutet eine große Erleichterung für Unternehmen und vermeidet Abgrenzungsprobleme sowie Benachteiligung deutscher Unternehmen gegenüber im Ausland produzierenden Unternehmen. Negativ ist aber, dass es keinerlei weitere Verringerung des Bürokratieaufbaus gibt, obwohl die Wirtschaftsverbände dazu viele Vorschläge unterbreitet hatten – ich habe berichtet.

Auch für die IHK´n als Präqualifizierungsstellen wartet jetzt zusätzliche Arbeit. Bei der Regelung zur Zertifizierung durch die vergaberechtlichen Präqualifizierungsstellen der IHKs fehlt im Gesetz unverändert eine weitere gesetzliche Konkretisierung, was genau geprüft und zertifiziert werden soll. Das bedeutet im Ergebnis noch weitere Schwierigkeiten für die praktische Umsetzung dieser neuen IHK-Aufgabe.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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