Update: Reform der privaten Altersvorsorge unter Dach und Fach

Am 8.5.2026 hat der Bundesrat abschließend dem vom Bundestag am 27.3.2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) zugestimmt, das nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft tritt. Damit ist der Weg frei, dass ab 1.1.2027 neue Altersvorsorgeprodukte auf den Markt kommen können.

Worum geht es?

Ich habe bereits berichtet: Die Reform soll vor allem die bisherige Riester-Rente ab 1.1.2027 ablösen. Zentrales Element des AVRG ist die Förderung neuer Anlageprodukte. Mit dem Altersvorsorgedepot können Sparer künftig staatlich gefördert in Aktien und ETFs mit höherer Renditechance investieren, ohne dass eine Beitragsgarantie vorgeschrieben ist.

Die staatliche Grundzulage kann künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen: für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 360 Euro. Für weitere eingezahlte bis zu 1.440 Euro gibt es zusätzlich 25 Cent pro Euro vom Staat dazu. Die bisherige Fördersystematik mit einer Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase wird auch ab 1.1.2027 beibehalten.

Neben Arbeitern und Angestellten sind auch selbständig Erwerbstätige, die als Gewerbetreibende Einkünfte nach § 15 EStG oder als Freiberufler Einkünfte nach  § 18 Abs.1 Nr.1 bis 3 EStG erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Entschließung des Bundesrates

In einer zusätzlichen Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standardprodukt übernehmen könnte. Außerdem spricht er sich dafür aus, das möglichst so auszugestalten, dass die Anleger auch eine Variante wählen können, welche Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.

Bewertung

Die Neuordnung der privaten Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Gesamtrentenreform. Im Sommer 2026 wird dazu die von der Bundesregierung eingesetzte Reformkommission ihre Vorschläge vorlegen, die dann im Gesetzgebungsverfahren im Herbst 2026 umgesetzt werden sollen. Dieses komplexe Reformvorhaben birgt eine Menge politischen Sprengstoff, vor allem, wenn es im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung um Einschnitte für Beitragszahler und künftige Rentenbezieher gehen sollte, etwa im Falle einer Modifikation des künftigen Rentenniveaus. Wie es auch kommt: Erwerbstätige tun gut daran, schon jetzt (ab 1.1.2027) mehr für eigene private Altersvorsorge zu tun: Damit das Leben auf vergleichbarem Niveau auch im Rentenalter finanzierbar bleibt.

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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