Am 25.9.2026 haben Bundestag und Bundesrat dem (zweiten) Tankrabatt 2026 zugestimmt, der von Oktober bis Ende Dezember 2026 gelten soll. Wirtschaft und Privatverbraucher sollen damit an den Tanksäulen um rund 17 Cent/Kraftstoffliter mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Mrd. Euro entlastet werden.
Hintergrund
Bund und Länder hatten sich angesichts weiter dramatisch gestiegener Kraftstoffpreise am 18.9.2026 darauf verständigt, die Energiesteuer auf Benzin und Diesel erneut im Zeitraum vom 1.10. bis 31.12.2026 zu senken.
Abgekürztes parlamentarisches Verfahren
Für den abermaligen befristeten Tankrabatt ist ein förmliches Gesetz von Bundestag und Bundesrat erforderlich. Zu diesem Zweck wurden durch die Bundesregierung die Regelungen zum Tankrabatt als Änderungsantrag in den Entwurf des Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetzes (VSAAG) eingefügt, das im Bundestag zunächst im vereinfachten Verfahren „ohne weitere Beratung“ hätte verabschiedet werden sollen.
Der federführende BT-Finanzausschuss hatte die Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/6561) empfohlen (BT-Drs. 21/8157), der Bundestag hat sie so am 25.9.2026 beschlossen, der Bundesrat hat am gleichen Tag zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent je Liter zu senken. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergebe sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Die Maßnahme ist befristet für den Zeitraum vom 1.10 bis zum 31.12.2026.
Nächste Schritte und Bewertung
Nachdem das Gesetz Bundestag und Bundesrat am 25.9.2026 passiert hat, können damit die Maßnahmen nach Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes im BGBl.bereits am 1.10.2026 wirksam werden.
Ob damit für Wirtschaft und Verbraucher der Kraftstoff aber ab 1.10.2026, 0:00 Uhr tatsächlich um rund 17 Cent/Liter billiger wird, steht in den Sternen. Beim ersten Tankrabatt im Mai und Juni war das jedenfalls nicht der der Fall. Grund ist, dass der Rabatt nicht „von Gesetzes wegen“ bei den Endkunden unmittelbar ankommt, sondern nur in dem Maße, wie die Mineralölkonzerne die Entlastung an den Verbraucher auch wirklich weiterreichen, ohne sich selbst zu bereichern. Ein Anspruch auf Preisreduktion haben die Verbraucher jedenfalls nicht. Die Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden verläuft schwerfällig und zeitverzögert, sie führt bestenfalls zu Bußgeldern für Mineralölkonzerne oder Tankstellenbetreiber, die Gewinne nur selbst abschöpfen. Am Ende wird also nur eine marginale Entlastung für Verbraucher übrigbleiben – was aber bleibt sind die enormen Kosten für den Fiskus mit rund 2,5 Mrd. Euro, die die Haushalte von Bund und Ländern belasten.