Am 20.9.2026 ist die EU-Zollreform in Kraft getreten, mit der das Zollsystem der EU modernisiert werden soll: Digitaler, datengesteuerter und besser auf die wachsenden Herausforderungen des internationalen Handels zugeschnitten. Was bedeutet das für die Wirtschaftsakteure?
Hintergrund und Zielsetzung
Der Unionszollkodex legt die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen europäischen Zollrechts für alle EU-Mitgliedstaaten fest. In den letzten Jahren hat Europa eine wahre Flutwelle chinesischer Pakete erlebt, die gegen EU-Regeln verstoßen, für keine Steuern gezahlt werden und den EU-Zoll mit seinen rund 80.000 EU-Zollbeamten überbeanspruchen. Die EU-Kommission leitete deshalb bereits im Mai 2023 eine umfassende Reform des Zollrechts ein, als Reaktion auf den stetig wachsenden Zustrom einzelner Pakete aus Nicht-EU-Webshops.
Zielsetzung des am 20.9.2026 in Kraft getretenen neuen EU-Rechtsrahmens (Verordnung 2026/2108 v.16.9.26, ABl.,L 281) ist deshalb, das Geschäftsmodell billiger, nicht konformer und gefährlicher Importe aus China zugunsten eines Handels, der auf unseren Standards und auf faireren Wettbewerb basiert, einzudämmen. Damit sollen die erforderlichen Instrumente geschaffen werden, die erforderlich sind, um Verbraucher und Unternehmen in der EU besser zu schützen.
Eckpunkte des neuen Zollrechts
Die EU-Zollrechtsreform hat folgende für die Wirtschaftsunternehmen wichtigen Eckpunkte:
- Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern: Verkäufer und Plattformen, die den Fernverkauf (E-Commerce) von Waren aus Nicht-EU-Ländern direkt an EU-Kunden ermöglichen, werden als Importeure behandelt. Dies verpflichtet sie, den Zollbehörden alle erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, Gebühren zu zahlen oder zu garantieren und sicherzustellen, dass die nach Europa gelieferten Waren den EU-Gesetzen entsprechen. Um der Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, müssen diese Unternehmen in der EU gegründet sein oder von einer EU-basierten Einrichtung vertreten werden. Wer gegen die Spielregeln verstößt, kann mit einer Geldstrafe von mindestens 1 % (und bis zu 6 %) des Gesamtwerts der in die EU importierten Waren in den vergangenen 12 Monaten bestraft werden.
- Vereinfachung von Zollverfahren: Import-Export-Unternehmen, die die Regeln befolgen und sich einer transparenten Zusammenarbeit mit Zollbehörden zustimmen, können von einem vereinfachten „Trust and Check“-System profitieren. Dies wird zunächst erfordern, dass sie sich einer Überprüfung unterziehen und Zollbehörden Zugang zu ihren elektronischen Systemen gewähren. Im Gegenzug werden ihre Sendungen seltener kontrolliert und sie haben mehr Flexibilität bei der Zahlung von Zöllen und Gebühren.
- Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen: Ab spätestens 1.11.2026 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen eingeführt. Die genaue Höhe der Gebühr, die alle zwei Jahre angepasst wird, legt die EU Kommission fest. Hintergrund sind die stark steigenden Kontrollkosten durch Milliarden von E-Commerce-Sendungen. Die Bearbeitungsgebühr fällt für jeden Artikel an, der in Nicht-EU-Webshops gekauft und direkt an EU-Verbraucher geschickt wird.
- Neuer EU-Data-Hub: Die Reform schafft als zentrale Neuregelung ein neues, gesamteuropäisches Zoll-IT-System (EU Data Hub), das von der neu gegründeten EU-Zollbehörde (EUCA) verwaltet wird. Es wird ab 2031 optional zur Verfügung stehen und bis 2034 verpflichtend sein. Für Unternehmen wird dies die Warenanmeldung und die Kommunikation mit den Zollbehörden erleichtern und beschleunigen. Für Zollbehörden wird sie Import- und Exportdaten EU-weit bündeln, die Risikoanalyse dank der Verfügbarkeit umfassender Daten verbessern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern.
- Neue Zollbehörde (EUCA): Mit der Reform wird eine neue zentrale Zollbehörde ein, die EUCA in Lille, Frankreich. Die Behörde wird voraussichtlich ab 2027 voll funktionsfähig werden. Ihre Hauptaufgaben werden die koordinierte Koordinierung der zukünftigen Zollkooperationen, die Sicherstellung des Risikomanagements und die Verwaltung des Datenhubs sein.
Praktische Auswirkungen und nächste Schritte
Der neue Rechtsrahmen der EU beinhaltet die größte Reform des europäischen Zolls seit 1968, die den Handel und die Durchsetzung der EU-Regeln unterstützt. Für Zollbehörden wird sie die Risikoanalyse dank der Verfügbarkeit umfassender Daten verbessern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern. Für Unternehmen entsteht ein zentraler Ansprechpartner für Zollmeldungen.
Mit der Veröffentlichung des neuen Zollkodex der Union (UZK) im Amtsblatt ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten wird nun schrittweise erfolgen, wobei die Mitgliedstaaten 12 Monate Zeit haben, um die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Die EU-Zollbehörde wird voraussichtlich 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen, während die EU-Zolldatenplattform ab dem 1.7.2028 für Sendungen im elektronischen Handel verbindlich sein wird
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/2108 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
- Das Europäische Parlament verabschiedet neue Regeln für E-Commerce und Zoll | Nachrichten | Europäisches Parlament (PM EU-Parlament)
- Neue Ära für das Zollsystem in Europa: EU-Zollreform tritt in Kraft – Vertretung in Deutschland (PM EU-Kommission)