Ausleihungen gehören zu den Bilanzpositionen, die auf den ersten Blick wenig Aufmerksamkeit erregen. Ein Unternehmen hat Geld verliehen, erhält dafür Zinsen und erwartet irgendwann die Rückzahlung. So weit, so unspektakulär. Doch was passiert, wenn hinter solchen Forderungen riskante Finanzierungen stecken? Und wie viel erfahren die Adressaten eines Jahresabschlusses eigentlich über die damit verbundenen Risiken?
Ein Bericht im Handelsblatt über das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein liefert dafür ein interessantes Beispiel. Im Geschäftsbericht 2024 werden unter anderem Ausleihungen an verbundene Unternehmen von rund 94 Millionen Euro sowie „übrige Ausleihungen“ von rund 420 Millionen Euro ausgewiesen. Eine dem Handelsblatt vorliegende Risikoanalyse zum Jahresende 2025 zeigt zugleich eine erhebliche Konzentration der Kapitalanlagen auf Immobilienfinanzierungen und Immobilieninvestments.
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie aussagekräftig ist ein Bilanzposten, wenn sich dahinter Risiken verbergen, die für Außenstehende kaum erkennbar sind?
Ausleihungen: Was steckt eigentlich dahinter?
Ausleihungen können ganz unterschiedliche wirtschaftliche Sachverhalte abbilden: langfristige Darlehen an verbundene Unternehmen, Finanzierungen von Immobilienprojekten oder andere Kreditforderungen. Soweit sie dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen sollen, werden sie im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Doch allein aus dem Bilanzansatz lässt sich kaum erkennen, welche Risiken mit diesen Forderungen verbunden sind. Wer sind die Schuldner? Wie steht es um deren wirtschaftliche Lage? Welche Sicherheiten bestehen? Und wie realistisch ist die vollständige Rückzahlung?
Gerade die Position „übrige Ausleihungen“ verdient deshalb Aufmerksamkeit. Sie kann erhebliche Beträge umfassen, ohne dass aus der Bilanz unmittelbar ersichtlich wird, welche wirtschaftlichen Risiken sich dahinter verbergen. Zwar können ergänzende Angaben im Anhang für mehr Transparenz sorgen. Doch die entscheidende Frage bleibt, ob die verfügbaren Informationen ausreichen, um die Risiken angemessen beurteilen zu können. Ein hoher Buchwert in der Bilanz sagt schließlich noch nichts darüber aus, wie sicher die Rückzahlung ist.
Werthaltigkeit: Wann wird aus einer Ausleihung ein Bilanzproblem?
Nach den allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen sind Ausleihungen des Finanzanlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Bei Finanzanlagen ist eine Abschreibung auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung zulässig (§ 253 Abs. 3 S. 5f. HGB).
Entscheidend ist dabei nicht erst der endgültige Zahlungsausfall. Bereits vorher können Anzeichen darauf hindeuten, dass eine Forderung nicht mehr vollständig werthaltig ist. Dazu gehören beispielsweise wirtschaftliche Schwierigkeiten des Schuldners oder Zweifel an der Refinanzierungsfähigkeit.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Verzinsung. Laut Handelsblatt wiesen die in einer Risikoanalyse betrachteten Hypothekendarlehen des Versorgungswerks für 2026 einen auslaufenden Zinskupon von 7,23 Prozent auf. Eine hohe Verzinsung ist zwar kein Beweis für ein erhöhtes Ausfallrisiko, sollte aber gerade bei vermeintlich besonders sicheren Finanzierungen Fragen aufwerfen.
Denn höhere Zinsen können auch eine Risikoprämie darstellen. Und eine erstrangige Grundschuld bedeutet nicht automatisch, dass der Kreditgeber im Ernstfall sein gesamtes Geld zurückbekommt. Entscheidend bleibt, welcher Betrag sich aus der Sicherheit tatsächlich realisieren lässt.
Laufzeit verlängert – Problem gelöst?
Besonders kritisch wird es, wenn Darlehen fällig werden und die Schuldner nicht über ausreichende Mittel zur Rückzahlung verfügen. In dem Artikel im Handelsblatt wird berichtet, dass laut der Risikoanalyse rund 50 Prozent der Hypothekendarlehen 2026 und weitere 30 Prozent 2027 fällig werden sollen. Hohe Fälligkeiten bedeuten natürlich nicht zwangsläufig hohe Ausfälle. Sie erhöhen aber die Bedeutung der Frage, ob eine Rückzahlung oder Anschlussfinanzierung tatsächlich gelingt.
Eine Verlängerung der Kreditlaufzeit kann wirtschaftlich durchaus sinnvoll sein. Sie kann allerdings auch dazu dienen, bestehende Schwierigkeiten zunächst zu überbrücken. Gerade deshalb muss kritisch geprüft werden, ob die Forderung weiterhin werthaltig ist oder ob lediglich der Zeitpunkt verschoben wird, an dem die wirtschaftlichen Probleme sichtbar werden. Eine neue Fälligkeit macht aus einer zweifelhaften Forderung jedenfalls noch keine sichere Kapitalanlage.
Mein Senf dazu
Ausleihungen haben einen entscheidenden Vorteil: Sie sehen in der Bilanz erst einmal nach Vermögen aus. Da steht ein Betrag, es gibt einen Vertrag, vielleicht noch eine attraktive Verzinsung und eine Grundschuld obendrauf. Fertig ist die vermeintlich sichere Kapitalanlage.
Dumm nur, dass Schuldner sich nicht immer an die schönen Rückzahlungspläne halten. Und Immobilien lassen sich auch nicht automatisch zu den Werten verkaufen, die einmal in einer Finanzierungsrechnung standen.
Besonders skeptisch werde ich, wenn hohe Beträge unter wenig aussagekräftigen Sammelpositionen auftauchen. Natürlich muss nicht jede einzelne Ausleihung im Jahresabschluss offengelegt werden. Aber wenn sich hinter verschiedenen Bilanzposten erhebliche, wirtschaftlich miteinander verbundene Risiken verbergen, sollte das für die Abschlussadressaten erkennbar sein.
Noch problematischer wird es, wenn Schwierigkeiten durch immer neue Finanzierungen oder Laufzeitverlängerungen überdeckt werden. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein. Es darf aber nicht zur bequemen Methode werden, unangenehme Bewertungsfragen auf den nächsten Bilanzstichtag zu verschieben.
Eine Ausleihung ist kein Vermögenswert, nur weil jemand irgendwann einmal versprochen hat, das Geld zurückzuzahlen. Entscheidend ist, was von diesem Versprechen wirtschaftlich noch übrig ist.
Und genau deshalb lohnt sich bei Ausleihungen oft ein zweiter Blick. Denn manchmal steckt hinter einer unscheinbaren Bilanzposition weniger Substanz, als der ausgewiesene Betrag vermuten lässt.
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Image by: ijeab magfinic