Am 14.10.2026 hat sich der Bundestag erstmals mit dem Entwurf zur Reform der Aufstiegsfortbildungsförderung (5.AFBG ÄndG) befasst, mit der die berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung weiter verbessert werden soll. Wer profitiert und was ist geplant?
Hintergrund zur Reform der Aufstiegsfortbildungsförderung
Seit 1996 fördert der Bund mit dem AFBG die berufliche Aufstiegsfortbildung (sog. Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG). Ob Handwerks- oder Industriemeister, Techniker oder Betriebswirt: Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – berufliche Fort- und Weiterbildungen können mir erheblichen Kosten verbunden sein.
Mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG bieten Bund und Länder hier finanzielle Unterstützung, die jetzt nochmals verbessert werden soll. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) richtet sich an Teilnehmer von Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung (etwa Meister- oder Technikerkurse). Anspruchsberechtigt sind altersunabhängig alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten.
Eckpunkte der geplanten Reform
- Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
- Der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro angehoben
- Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
- Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht.
- Klargestellt werden soll, dass die Vorbereitung auf Abschlüsse, die auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen geregelt werden, nicht als berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG förderfähig ist.
Erste Bewertung und nächste Schritte
Die geplanten Verbesserungen sind ein sinnvoller Anreiz für mehr berufliche Fortbildung außerhalb der staatlichen Hochschulen. Inzwischen fördern Bund und Länder mit diesem Angebot mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, teils mit Zuschüssen, teils mit zinsgünstigen Darlehen. Besonders begrüßenswert ist die geplante Streichung der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den Maßnahmenbeitrag des Aufstiegs-BAföG. Denn damit wird der Vollzug spürbar entlastet.
Der Gesetzentwurf muss nun zunächst in den Ausschüssen des Bundestages und im Bundesrat weiter beraten werden und kann dort noch geändert werden. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahren ist aber noch im Spätherbst zu rechnen.
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