Update: Bundestag beschließt Frühstartrente

Der Bundestag hat am 16.10.2026 abschließend die sog. Frühstartrente beschlossen. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung der privaten Altersvorsorge.

Hintergrund der Frühstartrente

Mit der Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. Die Frühstartrente soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten; für andere (frühere) Geburtsjahrgänge ist eine staatliche Förderung nicht vorgesehen.

Änderungsvorschläge angenommen

Im Gesetzgebungsverfahren hatten der Bundesrat und der BT- Finanzausschuss Änderungen vorgeschlagen, beschlossen wurde das Gesetz in der Version des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/8606).

Praktische Folgen für Kapitalanleger

Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital kann durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, werden pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wird zum 1.1.2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet.

Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein.

Das im Rahmen der Frühstartrente angesparte Kapital kann ab Volljährigkeit einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden. Damit wird ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit ermöglicht, die bereits vor einigen Monaten im Bundestag beschlossen worden ist. Der dickste Brocken wartet aber noch: die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Warten wir gespannt ab, ob das BMAS unter dem neuen Minister bis Jahresende einen Gesetzentwurf einbringt …

Weitere Informationen

 

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Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

     

    Warum blogge ich hier?

    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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