Am 16.10.2026 hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Regierungsentwurf für ein Einkommensteuer-ReformG 2027 (EStRefG 27) befasst – und fordert deutliche Nachbesserungen.
Hintergrund
Ich habe unlängst im Blog berichtet: Auf Initiative der Bundesregierung hat vor Kurzem der Bundestag in erster Lesung das EStRefG 27 behandelt, mit dem vor allem Steuerbürger weiter entlastet werden sollen. Hierzu zählen vor allem höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes aber auch ein höherer Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung.
Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf
Die Fachausschüsse des Bundesrates fordern in ihren Empfehlungen in einigen Punkte des Regierungsentwurfs deutliche Nachbesserungen; der Bundesrat ist nun den Ausschussempfehlungen (BR-Drs. 507/1/26) am 16.10.2026 gefolgt.
Der federführende Finanzausschuss schlägt u.a. vor, auf die Anhebung des zulässigen Stundenlohns auf 75 Euro bei Sonn- und Feiertagszuschlägen zu verzichten und stattdessen die Zuschläge von 50 Prozent bzw. 125 Prozent moderat anzuheben. Andernfalls müsse künftig bei der Berechnung der steuerfreien Zuschläge zwischen Zuschlägen für Nachtarbeit einerseits und Sonn- und Feiertagszuschlägen andererseits unterschieden werden, was zu mehr Bürokratie führen würde. Außerdem würden so nicht nur Besserverdienende davon profitieren, sondern auch Arbeitsanreize für untere und mittlere Einkommensschichten gesetzt werden.
Der Wirtschaftsausschuss kritisiert das Vorhaben, den Fördersatz bei Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Dies würde sowohl für private Auftraggeber als auch für das überwiegend mittelständisch geprägte Handwerk ein nachteiliges Signal setzen. Die bisherige Ausgestaltung mit 20 Prozent und einem Höchstbetrag von 1.200 Euro habe sich zudem als wirksamer Kompromiss zwischen Fiskalinteresse und Anreizwirkung erwiesen. Würden diese Konditionen verschlechtert, erhöhe sich das Risiko, dass Haushalte auf nicht angemeldete Tätigkeiten (Schwarzarbeit) ausweichen – mit negativen Folgen für die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuerehrlichkeit. Auch die Anhebung der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent bei Minijobs sollte aus Sicht der Ausschüsse entfallen.
Nächste Schritte
Ob und welche Empfehlungen des Bundesrates von der Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen und umgesetzt werden, muss abgewartet werden. Im Nächsten Schritt wird dazu das BMF eine Gegenäußerung entwerfen, die dann im Kabinett beschlossen werden muss. Was hierbei auch vom federführenden Finanzausschuss des Bundestages übernommen wird und in seine Beschlussempfehlung Eingang findet, bleibt abzuwarten. Im zweiten Umlauf könnte der Bundesrat allerdings das Gesetz zunächst blockieren – dann müsste der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Für die Steuerbürger wäre das allerdings ein schlechtes Signal: sie müssten weiter auf Entlastungen warten…
Weitere Informationen:
- Bundesratsbeschluss v 16.19.2026, BR-Drs. 507/26 (B)
- BR-Ausschussempfehlung, BR-Drs. 507/1/26 v. 5.10.2026
- Bundesrat kompakt v. 16.10.2026