Am 6.11.2025 hat der Bundestag das Vierte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, mit dem die Gasspeicherumlage ab 2026 abgeschafft wird. Wer profitiert davon in welchem Umfang?
Hintergrund
Mit der Einführung der europäischen und deutschen Gasspeicherfüllstandsvorschriften wurde die Aufgabe zur Absicherung der Gasspeicherfüllstände nach § 35c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt. Der Marktgebietsverantwortliche wurde während der Gaskrise 2022 mit den Maßnahmen nach § 35c EnWG beauftragt, um eine damals drohende Gasmangellage abzuwenden. Die für die Speicherbefüllung und damit für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Krisenjahr 2022 entstandenen Kosten wurde die sogenannte Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG eingeführt. Die Umlage ist Teil des Gas- und Strompreises.
Welche Entlastungswirkung hat die Abschaffung der Gasspeicherumlage für Wirtschaft und Unternehmen?
Durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen die Verbraucher bei den Gaspreisen um mehr als 3 Mrd. EUR und auch bei den Stromkosten entlastet werden. Denn die niedrigeren Gaspreise sorgen auch für eine günstigere Stromproduktion von Gaskraftwerken. Die Strompreise am Markt dürften sich ebenfalls reduzieren, da sie sich nach den teuersten Energien richten, also häufig Gas.
Die Gasspeicherumlage bleibt bis zum 31.12.2025 noch bestehen. Bis dahin gelten folgende Regelungen:
Die Umlage wird weiterhin erhoben, um den negativen Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto auszugleichen. Dieser Saldo stammt aus den Befüllungsmaßnahmen von 2022 und sollte ursprünglich bis Ende 2027 durch die Gasspeicherumlage ausgeglichen werden. Der negative Saldo wird jedoch spätestens bis Ende 2025 vollständig aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen, wie es der Bundestag mit dem Haushalt 2025 bereits beschlossen hat. Ab 1.1.2026 wird die Weitergabe der Entlastungen an die Endkunden überwacht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kunden direkt von einer niedrigeren Gasrechnung profitieren. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus
Weitere Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten für Wirtschaft und Verbraucher erforderlich
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage ist eine wirksame Entlastung von Wirtschaft und Verbrauchern längts nicht erreicht. Allerdings sind weitere Maßnahmen im parlamentarischen Verfahren schon auf dem Weg, aber noch nicht beschlossen.
- Die Senkung der Stromsteuer soll durch das im Bundestag in erster Lesung behandelte Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes erfolgen. Der Regierungsentwurf sieht eine dauerhafte Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft vor; hiervon könnten rund 600.000 Betriebe profitieren. Die Entlastung belastet den Bundeshaushalt mit etwa 3 Mrd. EUR jährlich. Die noch im Koalitionsvertrag angekündigte Stromsteuersenkung für alle kommt aber – jedenfalls vorerst – nicht.
- Durch einen auf das Jahr 2026 begrenzten Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sollen ebenfalls die Stromkosten für Unternehmen und Verbraucher sinken. Nach einer „Überschlagsrechnung“ des Bundeswirtschaftsministeriums könnten sich die Netzentgelte für Haushaltskunden im bundesweiten Schnitt um bis zu 2,4 Cent/kWh verringern. Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh im Jahr kann die Entlastung durch das niedrigere Netzentgelt rechnerisch etwa 100 EUR betragen.
Das Vergleichsportal Verivox kommt aber zu anderen Ergebnissen: Nach dessen Berechnungen sinkt der Strompreis für Haushalte durch den Bundeszuschuss im deutschlandweiten Durchschnitt nur um rund 1,6 Cent/kWh. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh spare somit „nur“ rund 64 EUR.Wir bleiben dran… !
Weitere Informationen:
Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt Abschaffung der Gasspeicherumlage