Autor: Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Mehr Effizienz oder weniger Kontrolle? Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verspricht genau das, was sein Name nahelegt: weniger Papier, weniger Aufwand, mehr digitale Zukunft. Ein zentrales Element ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre – ein scheinbar kleiner, aber bedeutsamer Schnitt in das Gefüge der steuerlichen Nachvollziehbarkeit. Was sich ändert? Und warum ist das wichtig? Bisher galt: Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG). Künftig sind es nur noch acht. Das klingt zunächst plausibel – immerhin geht es laut Gesetzgeber um eine jährliche Entlastung in Höhe von rund...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 30. April 2025
Konkurrenz von umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungsvorschriften – so etwas gibt es
-
Christian Herold 29. April 2025
Flugunterricht ist üblicherweise nicht umsatzsteuerfrei
-
Dr. Carola Rinker 29. April 2025
Fehler festgestellt – aber bitte ohne Details? Was die BaFin zur Meta Wolf AG meldet
-
Dr. Remmert A. Stock 28. April 2025
Steuerliche Risiken für Krypto-Anleger
-
Christian Herold 28. April 2025
Gemeinnützige Körperschaften: Planungsanpassung bei Rücklagenbildung
NEUESTE KOMMENTARE
27.04.2025 von Michael
Neue Grundsteuer ab Januar 2025: Was Grundstückeigentümer jetzt beachten sollten
28.04.2025 von Christian Herold
Aufreger des Monats Februar: Gesetzgeber hebelt positives „Lebensversicherungs-Urteil“ rückwirkend aus