Autor: Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt
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Der steuerliche Zickzack-Kurs Was für ein bemerkenswertes Déjà-vu: Kaum hatte das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt und der deutschen Wirtschaft eine jährliche deutliche Entlastung versprochen, vollzieht der Gesetzgeber bereits die nächste Kehrtwende. Mit dem am 6. August 2025 vom Kabinett beschlossenen Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) werden Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute wieder zur zehnjährigen Aufbewahrung ihrer Buchungsbelege verpflichtet (weitere Infos/bundesregierung.de). Nur wenige Monate nach der großspurig verkündeten „Befreiung“ von bürokratischen Fesseln erleben wir nun eine selektive Rückkehr zu den alten Regeln: zumindest für einen ausgewählten Kreis von Marktteilnehmern....
Deutschland im Fiskalpolitik-Dilemma Die OECD hat Deutschland erneut den Spiegel vorgehalten und das Spiegelbild ist nicht sehr schmeichelhaft. Der neue OECD-Wirtschaftsbericht Deutschland 2025 liest sich wie ein Arztbesuch: viele Diagnosen, schmerzhafte Therapien und die bange Frage, ob der Patient die Medizin auch schlucken will. Als jemand, der sich intensiv mit dem aktuellen OECD-Bericht auseinandergesetzt hat, kann ich sagen: Die Diagnose stimmt durchaus, aber die Therapie ist komplizierter als gedacht. Die Schuldenbremse als Investitionsbremse Die OECD sieht in der deutschen Schuldenbremse einen Hauptschuldigen für unseren Investitionsstau. 40-60 Milliarden Euro jährlich bräuchten wir zusätzlich für die Infrastruktur. Die Lösung über Sondervermögen ist...
Mehr Effizienz oder weniger Kontrolle? Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verspricht genau das, was sein Name nahelegt: weniger Papier, weniger Aufwand, mehr digitale Zukunft. Ein zentrales Element ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre – ein scheinbar kleiner, aber bedeutsamer Schnitt in das Gefüge der steuerlichen Nachvollziehbarkeit. Was sich ändert? Und warum ist das wichtig? Bisher galt: Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG). Künftig sind es nur noch acht. Das klingt zunächst plausibel – immerhin geht es laut Gesetzgeber um eine jährliche Entlastung in Höhe von rund...
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