Autor: KGiesen
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Die Unternehmenskrise ist für Unternehmer und deren Steuerberater ein Ausnahmezustand und mit vielen juristischen Fallen (sei es zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen) versehen. Häufig wird eine Unternehmenskrise von der Geschäftsführung erst kurz vor der Insolvenz bemerkt, wenn es bereits zu spät für relativ einfache Gegenmaßnahmen ist. Die Konsequenz ist, dass in der Krise Panikmaßnahmen durchgeführt werden, mit massiven Auswirkungen für das Unternehmen und teilweise hohem Risiko; auch für die Geschäftsführung. Implementierung einer Krisenfrüherkennung Dem Gesetzgeber ist es daher überaus wichtig, dass Unternehmen eine Krisenfrüherkennung implementieren. Auch wenn für Personengesellschaften keine explizite Vorschrift gegeben ist, so sollte die Implementierung einer Krisenfrüherkennung doch...
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