Autor: Michael Heine
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Mit Urteil vom 14. Juli 2016 (Az. IV R 34/13) hat der BFH – soweit ersichtlich – erstmals zur Einkunftsart bei der Vermietung von Großimmobilien Stellung genommen. Der Urteilsfall betraf die Vermietung eines Einkaufszentrums. Können die Urteilsgrundsätze allgemeingültig auf die Überlassung von Einheiten in Großimmobilien übertragen werden? Hat der BFH damit eine verbindliche Linie vorgezeichnet? Ich habe Zweifel…
Umzugskosten – Klappe, die Zweite! Neulich hatte ich mich schon der steuerlichen Bewertung von Umzugskosten aufgrund der Einrichtung eines Homeoffice gewidmet. Die meisten Umzüge sind jedoch hauptsächlich privaten Motiven geschuldet – Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind in diesen Fällen fern… Dem Privatleben vorbehalten bleibt: die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen i. S. d. § 35a EStG. Für welche Kostenarten, die typischerweise mit einem Umzug einhergehen, kann die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden? Welche Rechnungen sind – beim Ausräumen der Umzugskisten – daher besonders sorgfältig beiseite zu legen?
Als Telearbeit bzw. Homeoffice werden Arbeitsformen bezeichnet, in bei denen Mitarbeiter zumindest einen Teil der Arbeitstätigkeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers – am heimischen Arbeitsplatz – verrichten. 61 % der Unternehmen in Deutschland ermöglichen mobiles Arbeiten, z. B. den Zugriff auf dienstliche E-Mails über Smartphone und Tablet – nicht verwunderlich in Zeiten digitaler Vernetzung. Ein Homeoffice nutzen hingegen nur 11 % aller Beschäftigten. Hier gibt es also noch Nachholbedarf. Die räumliche Einrichtung eines Homeoffice lässt sich dabei meist nur durch einen Umzug in eine größere Wohnung bzw. Immobilie realisieren. Die berufliche Veranlassung eines Wohnungswechsels wird nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, wenn...
Im Rahmen der Aufgabe eines Gewerbebetriebs werden stille Reserven, welche sich über Jahre oder Jahrzehnte im Betrieb aufgebaut haben, in einem punktuellen Vorgang aufgedeckt. Dieser „Zusammenballung“ tragen wesentliche steuerliche Begünstigungen in den § 16 Abs. 4 und § 34 EStG Rechnung. Wegen der erhöhten steuerlichen Belastung für den bisherigen Betriebsinhaber im Zeitpunkt der Aufgabe ist der sachliche Umfang des begünstigten Aufgabegewinns ein häufiger Zankapfel zwischen Berater, Finanzverwaltung und den Finanzgerichten.
Die Grenzen des Anwendungsbereiches der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen führen immer wieder zu Diskussionen. „20 % auf Alles“ klingt vor diesem Hintergrund zwar reißerisch, aber auch sehr verlockend. Das FG Rheinland-Pfalz befand mit Urteil vom 6. Juli 2016 (Az. 1 K 1252/16) kürzlich, dass Aufwendungen, welche für das Neubeziehen von Polstermöbeln entstanden sind, nicht von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG begünstigt sind, wenn die Leistung in der Betriebsstätte des Handwerkers durchgeführt wurde.
Über das Urteil des FG Münster vom 24. März 2015 (Az. 2 K 3027/12 E) wurde hier im Blog bereits berichtet. Kläger war dort ein Fußballspieler aus der 2. Bundesliga. Der Werbungskostenabzug für das sky-Abo wurde versagt, da der Kläger das Bundesliga- und das Sportpaket von sky nicht nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen abonniert habe. Es handele sich um Aufwendungen, die wegen des allgemeinen Interesses an den Wettbewerben einer Vielzahl von Steuerpflichtigen entstehen. Eine ähnliche Niederlage erlitt nun auch der Torwarttrainer eines Bundesligateams vor dem FG Düsseldorf.
Smartphone-Apps können nützliche Alltagshelfer sein. Auch für Fahrtenbücher hat sich ein buntes Portfolio an Angeboten ausgebildet. Welche – u. U. besonderen – Grundsätze sind beim Führen von Fahrtenbüchern mittels Smartphone zu beachten? Oder doch „Alles beim Alten“?
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.10.2015 (Az. 14 K 2436/14) entschieden, dass der Listenpreis für ein Fahrzeug nicht der von der Hersteller-Niederlassung anhand der Fahrzeugidentnummer ermittelte Betrag, sondern der sich bei Anwendung einer speziellen Preisliste des Herstellers für Taxi- und Mietwagenunternehmer ergebende Listenpreis ist. Sollte diese Entscheidung Breitenwirkung entfalten?
Vielleicht geht es Ihnen so ähnlich wie mir und Sie haben von den im Titel aufgezählten Berufsgruppen noch nie gehört – dennoch werfen Elterngeldberater, BAföG-Berater und Rentenberater aktuell steuerliche Fragen auf: Werden gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielt?
Der Große Senat des BFH hatte 2009 entschieden, dass § 12 Nr. 1 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen enthält – eine Zäsur in der Finanzrechtsprechung. In der jüngeren Vergangenheit hatten sich die Finanzgerichte in diesem Zusammenhang insbesondere mit Bewirtungskosten im Rahmen von Feierlichkeiten auseinanderzusetzen. Vornehmlich standen dabei Geburtstagsfeiern und Dienstjubiläen im Mittelpunkt. Dabei entschieden sich die Richter – so zumindest mein persönliches Empfinden – weit überwiegend zugunsten des Steuerpflichtigen für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen – ein (länger aufgestauter) Damm scheint gebrochen. Wo sind jedoch die Grenzen der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den Bewirtungskosten im Nebel zwischen...
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