Autor: Michael Heine
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Der Große Senat des BFH hatte 2009 entschieden, dass § 12 Nr. 1 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen enthält – eine Zäsur in der Finanzrechtsprechung. In der jüngeren Vergangenheit hatten sich die Finanzgerichte in diesem Zusammenhang insbesondere mit Bewirtungskosten im Rahmen von Feierlichkeiten auseinanderzusetzen. Vornehmlich standen dabei Geburtstagsfeiern und Dienstjubiläen im Mittelpunkt. Dabei entschieden sich die Richter – so zumindest mein persönliches Empfinden – weit überwiegend zugunsten des Steuerpflichtigen für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen – ein (länger aufgestauter) Damm scheint gebrochen. Wo sind jedoch die Grenzen der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den Bewirtungskosten im Nebel zwischen...
Schulgelder, welche für den Besuch einer Privatschule gezahlt werden, können der Höhe nach begrenzt gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben der Eltern in Abzug gebracht werden. Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium hingegen sind nach derzeitiger Rechtslage in § 9 Abs. 6 EStG vom Abzug als Werbungskosten ausgeschlossen. Was das Bundesverfassungsgericht daraus macht – wer kann das schon sicher abschätzen? Soweit, so gut. Nun gibt es einen (neuerlichen) gerichtlichen Anlauf, die Studiengebühren des Kindes steuerlich – zumindest – bei den Eltern als Schulgelder zu berücksichtigen, da sich die Sonderausgaben hier im...
In meinem ersten Blog-Beitrag möchte ich mich den einkommensteuerlichen Folgen eines aktuellen Phänomens im Gastgewerbe widmen. Über Online-Vermittlungsportale bieten Privatpersonen vermehrt Wohnräume, besonders in den Metropolregionen, für kurze Städte-Trips zur Übernachtung an. Keine schlechte Idee. Daraus ist ein Geschäftsmodell geworden. Allein der Branchenprimus Airbnb verzeichnete in 2015 ein Angebot von 38.000 Unterkünften. Kommen wir gleich zu den steuerlichen Aspekten: Erzielen die privaten Anbieter hieraus steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Welche Werbungskosten sind abzugsfähig?
In meinem ersten Blog-Beitrag möchte ich mich den einkommensteuerlichen Folgen eines aktuellen Phänomens im Gastgewerbe widmen. Über Online-Vermittlungsportale bieten Privatpersonen vermehrt Wohnräume, besonders in den Metropolregionen, für kurze Städte-Trips zur Übernachtung an. Keine schlechte Idee. Daraus ist ein Geschäftsmodell geworden. Allein der Branchenprimus Airbnb verzeichnete in 2015 ein Angebot von 38.000 Unterkünften. Kommen wir gleich zu den steuerlichen Aspekten: Erzielen die privaten Anbieter hieraus steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Welche Werbungskosten sind abzugsfähig?
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