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NWB Experten-Blog

Bilanzierung

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24. Juli 2026

Déjà-vu bei Jungheinrich Das hatten wir doch schon einmal. Der aktuelle Fall Jungheinrich erinnert an die Bafin-Prüfung bei Gateway Real Estate. Auch damals ging es um eine Abschreibung, die keineswegs unterlassen worden war. Sie war bereits gebucht – nach Auffassung der Bafin möglicherweise nur zu spät. Nun stellt sich bei Jungheinrich eine ganz ähnliche Frage. Das Unternehmen hat die Wertminderung im Zusammenhang mit dem Verkauf seines Russland-Geschäfts erfasst – allerdings erst im Juli 2025 und damit im zweiten Halbjahr. Die Bafin prüft nun, ob die Abschreibung bereits zum 30. Juni 2025 und damit im Halbjahresabschluss hätte berücksichtigt werden müssen. Es...

24. Juli 2026

Wie Unternehmen BaFin-Entscheidungen kommunikativ einordnen Eine Fehlerfeststellung der BaFin ist für ein Unternehmen keine gute Nachricht. Man kann sie sachlich einordnen, die Konsequenzen erläutern und auf bereits vorgenommene Korrekturen hinweisen. Oder man erzählt die Geschichte etwas anders. Wie das geht, zeigt die Pressemitteilung von Mutares zum Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2023. Die Überschrift klingt zunächst unspektakulär: Die BaFin habe die Prüfung abgeschlossen. Im Text wird dann betont, dass die Behörde „eine einzige Feststellung“ getroffen habe. Mit Ausnahme eines fehlenden Vermerks seien sämtliche geprüften Sachverhalte ohne Beanstandung geblieben. Das klingt erst einmal beruhigend. Fast so, als habe das Unternehmen die...

23. Juli 2026

Warum die Ablehnung eines Abschlussprüfers ein Warnsignal für Abschlussadressaten sein kann In einem aktuellen Fall lehnten 71,68 % der Aktionäre den vorgeschlagenen Abschlussprüfer ab. Ein außergewöhnliches Abstimmungsergebnis – und eines, das weit über die Frage hinausgeht, wer künftig den Jahresabschluss prüft. Die Wahl des Abschlussprüfers gehört auf Hauptversammlungen normalerweise zu den unspektakulärsten Tagesordnungspunkten. Die Beschlussvorschläge werden meist mit großer Mehrheit angenommen, häufig ohne nennenswerte Diskussion. Umso bemerkenswerter der aktuelle Fall: Mehr als 71 % der Aktionäre lehnten den vorgeschlagenen Abschlussprüfer ab. Besonders interessant ist dabei der Blick in das Vorjahr. Damals war derselbe Prüfer noch mit 99,69 % der Stimmen...

21. Juli 2026

Der Projektentwickler CV Real Estate sorgt derzeit mit Restrukturierung, offenen Forderungen und einer strategischen Neuausrichtung für Schlagzeilen. Fast übersehen wird dabei eine andere Meldung: Nach Recherchen des Handelsblatts war der Aufsichtsrat der Gesellschaft über Monate hinweg nicht besetzt. Das Registergericht hatte die Gesellschaft bereits angemahnt und Zwangsgelder angedroht. Erst auf einer Hauptversammlung Anfang April 2026 sollten neue Aufsichtsräte bestellt werden. Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine juristische Formalie. Tatsächlich wirft ein über längere Zeit unbesetzter Aufsichtsrat jedoch Fragen auf, die interessant sind. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin...

16. Juli 2026

Als würde der Koch die Küche verlassen, obwohl das Essen noch auf dem Herd steht. Stellen Sie sich vor, ein Koch verlässt die Küche, obwohl das Essen noch auf dem Herd steht. Er teilt seinen Gästen lediglich mit: „Mit dem Hauptgericht stimmt etwas nicht.“ Ob das Fleisch nicht gar ist, die Soße angebrannt oder lediglich etwas zu stark gewürzt wurde, erfahren die Gäste nicht. Einen ähnlichen Eindruck hinterlässt die aktuelle Fehlerfeststellung der BaFin zum Konzernabschluss 2022 der Nagarro SE. Die BaFin benennt mehrere Verstöße gegen die IFRS-Rechnungslegung. Besonders ins Auge fallen dabei die Beanstandungen rund um die Umsatzerlöse. Drei Fehler...

16. Juli 2026

Warum gute Unternehmensberichterstattung mehr ist als korrekte Zahlen Die BaFin hat gegen die TC Unterhaltungselektronik AG eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro verhängt. Der Grund wirkt auf den ersten Blick wenig spektakulär: Das Unternehmen hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 öffentlich zugänglich waren. Die spontane Reaktion vieler Praktiker dürfte lauten: Muss sich die Finanzaufsicht wirklich mit solchen Formalien beschäftigen? Schließlich geht es weder um Bilanzmanipulationen noch um fehlerhafte Bewertungen oder unzutreffende Gewinnangaben. Die Jahresfinanzinformationen waren veröffentlicht. Beanstandet wurde vielmehr die Art und Weise, wie auf diese...

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