Der Projektentwickler CV Real Estate sorgt derzeit mit Restrukturierung, offenen Forderungen und einer strategischen Neuausrichtung für Schlagzeilen. Fast übersehen wird dabei eine andere Meldung: Nach Recherchen des Handelsblatts war der Aufsichtsrat der Gesellschaft über Monate hinweg nicht besetzt. Das Registergericht hatte die Gesellschaft bereits angemahnt und Zwangsgelder angedroht. Erst auf einer Hauptversammlung Anfang April 2026 sollten neue Aufsichtsräte bestellt werden. Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine juristische Formalie. Tatsächlich wirft ein über längere Zeit unbesetzter Aufsichtsrat jedoch Fragen auf, die interessant sind. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin...
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Als würde der Koch die Küche verlassen, obwohl das Essen noch auf dem Herd steht. Stellen Sie sich vor, ein Koch verlässt die Küche, obwohl das Essen noch auf dem Herd steht. Er teilt seinen Gästen lediglich mit: „Mit dem Hauptgericht stimmt etwas nicht.“ Ob das Fleisch nicht gar ist, die Soße angebrannt oder lediglich etwas zu stark gewürzt wurde, erfahren die Gäste nicht. Einen ähnlichen Eindruck hinterlässt die aktuelle Fehlerfeststellung der BaFin zum Konzernabschluss 2022 der Nagarro SE. Die BaFin benennt mehrere Verstöße gegen die IFRS-Rechnungslegung. Besonders ins Auge fallen dabei die Beanstandungen rund um die Umsatzerlöse. Drei Fehler...
Warum gute Unternehmensberichterstattung mehr ist als korrekte Zahlen Die BaFin hat gegen die TC Unterhaltungselektronik AG eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro verhängt. Der Grund wirkt auf den ersten Blick wenig spektakulär: Das Unternehmen hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 öffentlich zugänglich waren. Die spontane Reaktion vieler Praktiker dürfte lauten: Muss sich die Finanzaufsicht wirklich mit solchen Formalien beschäftigen? Schließlich geht es weder um Bilanzmanipulationen noch um fehlerhafte Bewertungen oder unzutreffende Gewinnangaben. Die Jahresfinanzinformationen waren veröffentlicht. Beanstandet wurde vielmehr die Art und Weise, wie auf diese...
Die meisten Anleger kennen das Spiel. Der Geschäftsbericht erscheint, der Abschlussprüfer erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und viele Leser ziehen daraus einen einfachen Schluss: Dann wird die Bilanz wohl stimmen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Aktuell zeigt das ein Fall aus der Finanzbranche. Die BaFin untersucht die Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen bei der DekaBank. Gleichzeitig hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS ein Vorermittlungsverfahren gegen den Abschlussprüfer Deloitte eingeleitet. Dabei geht es um die Frage, ob die Bilanzierung eines aktivierten Steueranspruchs den Vorgaben der IFRS entspricht und welche Schlussfolgerungen der Abschlussprüfer daraus gezogen hat. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Was bedeutet...
Viele Leser von Geschäftsberichten kennen die BaFin. Die Behörde sorgt regelmäßig für Schlagzeilen, wenn sie Bilanzierungsfehler feststellt oder Unternehmen einer Bilanzkontrolle unterzieht. Deutlich weniger bekannt ist dagegen eine andere Institution: die Abschlussprüferaufsichtsstelle, kurz APAS. Dabei taucht ihr Name immer häufiger in den Medien auf. Aktuell berichtet die Presse über ein Vorermittlungsverfahren der APAS gegen Deloitte im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses der DekaBank. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Bilanzierung eines aktivierten Steueranspruchs, sondern auch die Frage, ob der Abschlussprüfer seine Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt hat. Der Fall wirft eine spannende Frage auf: Warum rückt die Aufsicht über Wirtschaftsprüfer zunehmend...
Warum sich der Blick in den Bestätigungsvermerk wieder einmal gelohnt hätte Die BaFin hat angekündigt, den Konzernabschluss 2024 der pferdewetten.de AG zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie die Werthaltigkeit von Anzahlungen. Wer diese Meldung liest, könnte den Eindruck gewinnen, dass die Finanzaufsicht hier erstmals auf mögliche Problemfelder aufmerksam geworden ist. Tatsächlich gab es jedoch bereits Wochen zuvor deutliche Hinweise – und zwar dort, wo viele Leser eines Geschäftsberichts viel zu selten hinschauen: im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Kein Streit über Bilanzierung – sondern fehlende Prüfungsnachweise Besonders interessant ist, dass der Abschlussprüfer kein uneingeschränktes Testat...
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