Ein uneingeschränktes Testat gilt für viele Anleger als eine Art Qualitätssiegel für den Jahresabschluss. Doch was bedeutet ein Bestätigungsvermerk tatsächlich – und wo liegen seine Grenzen? Beim Pharma-Verpackungshersteller Gerresheimer zeigt sich gerade, wie schnell ein zuvor geprüfter Bilanzposten plötzlich zum Problem werden kann. Ausgerechnet ein Thema, das der Abschlussprüfer als besonders wichtigen Prüfungsschwerpunkt identifiziert hatte, steht nun im Fokus der Finanzaufsicht. Und plötzlich geht es um eine Wertminderung von bis zu 240 Mio. Euro. Ein uneingeschränktes Testat – und dann? Manchmal lohnt sich ein genauer Blick in den Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers. Dort stehen oft genau die Themen, die besonders risikobehaftet...
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Warum ich meine Einschätzung zur Rechnungslegung bei Gerresheimer korrigiere Wer meine Analysen kennt, weiß: Ich bin in der Regel eher zu kritisch als zu optimistisch. Bei Gerresheimer war es diesmal anders. Vor einigen Monaten habe ich zur Prüfungseinleitung geschrieben, dass Anleger nicht vorschnell in Panik geraten sollten. Rückblickend muss ich sagen: Diese Einordnung war zu optimistisch – und damit ein Irrtum. Denn was zunächst wie ein begrenztes Periodenabgrenzungsthema wirkte, entwickelt sich inzwischen zu einem deutlich breiteren Problem der Rechnungslegung. Umsatzkorrekturen, Bewertungsfragen bei Vorräten, hohe Wertminderungen und schließlich ein verschobener Jahresabschluss zeichnen gemeinsam ein anderes Bild als noch im Herbst. Genau...
Wer trägt die Verantwortung beim Skandal um das Berliner Zahnärzte-Versorgungswerk? 1,1 Milliarden Euro Verlust. Exotische Investments von Start-up bis Garnelenzucht. Und nun eine Schadensersatzforderung von 82 Millionen Euro gegen den Abschlussprüfer. Ist das ein Fall von Prüfungsversagen – oder eine klassische Erwartungslücke? Die Hintergründe Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) steuert auf einen der größten Anlage-Skandale deutscher Versorgungseinrichtungen zu. Rund 1,1 Milliarden Euro Verlust stehen im Raum – mehr als die Hälfte des verwalteten Kapitals, nachdem riskante Investments unter anderem in Start-ups, Hotels und eine gescheiterte Garnelenzucht massiv an Wert verloren haben. Bereits im Dezember 2025 berichtete das Handelsblatt ausführlich...
Börsenweisheiten haben einen besonderen Charme. Sie verdichten komplexe betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu einem einzigen, eingängigen Satz. Man kann sie sich merken, weitergeben und im Zweifel sogar zustimmend nicken – selbst dann, wenn man die Hintergründe nicht im Detail durchdrungen hat. Eine besonders verbreitete Weisheit, die auch ich selbst immer wieder zitiere, lautet: „Gewinn ist Ansichtssache, Cashflow Tatsache.“ Der Satz trifft einen Nerv – auch in der Beratungspraxis. Viele Anleger, aber ebenso Aufsichtsräte, Kreditgeber oder Analysten haben erlebt, dass ausgewiesene Gewinne erstaunlich wenig über die tatsächliche wirtschaftliche Lage eines Unternehmens verraten. Gesellschaften mit ordentlichen Ergebnissen geraten plötzlich in Liquiditätsschwierigkeiten. Andere Unternehmen zeigen...
Der Abschlussprüfer wird von der Hauptversammlung gewählt – so sieht es die Corporate-Governance-Routine vor. Doch was passiert, wenn der gewählte Prüfer das Mandat nicht annimmt? Bei Cherry musste schließlich ein Gericht entscheiden. Ein seltener Vorgang, der mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet. Vom gewählten Prüfer zur gerichtlichen Bestellung Am 11. November 2025 teilte die Cherry SE mit, dass der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer RSM Ebner Stolz für das Geschäftsjahr 2025 nicht zur Verfügung steht. Die Gesellschaft kündigte daraufhin an, die gerichtliche Bestellung eines neuen Abschlussprüfers zu beantragen und Gespräche mit anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu führen. Am 21. Januar 2026 wurde...
Jahre nach der Greensill-Insolvenz verhängt die APAS ein Prüfungsverbot gegen zwei beteiligte Wirtschaftsprüfer. Der Fall zeigt, dass Pflichtverstöße in der Abschlussprüfung Konsequenzen haben können – wirft aber zugleich die Frage auf, ob die Prüferaufsicht personell stark genug ist, um künftige Risiken frühzeitig zu erkennen. Was hinter dem Prüfungsverbot steckt Zwei Wirtschaftsprüfer der Prüferfirma RSM Ebner Stolz dürfen für eine bestimmte Zeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen. Hintergrund ist die Insolvenz der Greensill Bank im Jahr 2021 sowie ein langes Aufsichtsverfahren der APAS, das Anfang 2026 mit Sanktionen abgeschlossen wurde. Die Aufsicht bemängelte unter anderem, dass...
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