Das Bundeskabinett hat am 30.7.2025 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 beschlossen. In der Finanzplanung gibt es von 2027 bis 2029 eine Finanzierungslücke von rund 172 Mrd. Euro. Wie soll das finanziert werden?
Hintergrund
Anfang Juli hat der Bundestag den von der Regierung beschlossenen Haushaltsentwurf den für das laufende Jahr 2025 in erster Lesung beraten (BT-Drs. 21/500). Während und nach der parlamentarischen Sommerpause wird sich der Haushaltsausschuss damit befassen, die abschließende Lesung soll Mitte September 2025 im Bundestag erfolgen. Mit dem jetzigen Haushaltsentwurf 2026 knüpft die Bundesregierung an die Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2025 Ende Juni an.
Verschuldung wächst dramatisch
Im Haushaltsentwurf für 2025 war das BMF in der Finanzplanung für 2027 bis 2029 noch von einer Haushaltslücke von zusammen 144 Mrd. Euro ausgegangen. Diese Lücke ist jetzt größer geworden und soll nach den neuen Schätzungen des Entwurfs für 2026 jetzt in den Jahren 2027 bis 2029 zusammen rund 172 Mrd. Euro betragen. Begründet wird das vom BMF vor allem mit den Kosten für den Investitionsbooster für die Wirtschaft, den hiermit verbundenen Entlastungszahlungen an Länder und Kommunen zur Kompensation von Steuerausfällen und den Kosten für Mütterrente III, die nun doch ab 2027 umgesetzt werden soll, und steigenden Zinsausgaben.
Finanzierung ungeklärt
Die Bundesregierung setzt jetzt vor allem darauf, dass mit den eingeleiteten Sofortmaßnahmen die Konjunktur anspringt und zu (deutlich) mehr Steuereinnahmen führt. Diese Hoffnung ist gewagt: Denn die Wachstumsprognosen für das laufende und die nächsten Jahre sehen eher mager aus und werden durch internationale Handelskonflikte wie die USA-Zollpolitik eher noch magerer ausfallen.
Mit Blick auf die kommenden Jahre will die Bundesregierung einen strikten Konsolidierungskurs im Haushalt einschlagen. Ein klares Spar- und Streichkonzept fehlt allerdings – bislang. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 zwar vereinbart, alle Vorhaben dieser Legislaturperiode unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Konkrete Sparmaßnahmen vermeidet der Bundesfinanzminister aber und setzt auf die Sparvernunft der einzelnen Ressorts.
Erste Bewertung
Mit dem „Prinzip Hoffnung“ einen Haushalt und eine mehrjährige Finanzplanung aufzubauen, ist schon sehr mutig. Es ist auch gewagt zu glauben, dass ein Fachministerium freiwillig auf eingeplante Finanzmittel verzichtet, um einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten.
Wer in finanzieller Not ist, muss sparen, das bedeutet vor allem Konsumverzicht. Und dazu gehört meines Erachtens auch – trotz gegenläufiger politischer Versprechen – „Prestigeprojekte“ wie die Mütterrente III und auch die dauerhafte Entfristung der Umsatzsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie auf den Prüfstand zu stellen und notfalls zu verschieben. Ob die Regierung hierfür die erforderliche Entschlossenheit aufbringt, werden wir im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen ab September 2025 gespannt verfolgen.
Weitere Informationen:
- Bundesfinanzministerium – Bundesregierung führt Investitionsoffensive fort: Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029 beschlossen (PM)
- Deutscher Bundestag – Der Weg zum Bundeshaushalt 2025 vom Entwurf zum Beschluss
Ein Beitrag von:
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- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
- ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg
Warum blogge ich hier?
Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.