Das Märchen vom Mittelstand und dem Berater

Es war einmal ein kleines Unternehmen, dass sich mühsam aber durchaus mit Erfolg durchs Geschäftsleben bewegte. Das Wohl und Wehe der Familie war vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Und immer wieder passierte es, das ungeplant Probleme auftauchten, die es zu lösen galt.

Da hörte der Unternehmer von einem Zaubertrank, der helfen könnte, sich auf Überraschungen vorzubereiten. Der Zaubertrank nannte sich „Controlling“ und jeder der davon einen Schluck nahm konnte ein kleines Stück in die Zukunft schauen. Denn für ihn ging das Fenster in die Zukunft auf und er konnte sehen, wie sich Ertrag und Liquidität des Unternehmens voraussichtlich entwickeln würden.

Aber der Zaubertrank war schwer zu bekommen und kostete viele Taler. Daher konnten sich nur wenige Chefs von kleinen Unternehmen diesen Zaubertrank leisten. Und so gab es daher für viele kleine Unternehmen keine bezahlbare Lösung.

Ja, ein Märchen. Aber in jedem Märchen steckt, das wissen wir, ein Stück Wahrheit und meist auch viel Weisheit.

Eine andere Version dieses Märchens könnte so beginnen:

Es war einmal ein erfolgreicher Berufsstand, der seine Kunden mit gutem Rat bei der Unternehmensführung unterstützte. Da kam die böse Hexe „Digitalisierung“ und machte dem Berufsstand seinen Erfolg streitig. Und so suchte der Berufsstand verzweifelt nach Lösungen, wie es gelingen könnte, weiter erfolgreich zu bleiben.

Es setzen sich weise Männer zusammen und schufen eine mächtige Waffe, genannt „Steuerberatung 2020“. Und dort ein besonders scharfes Schwert, dass sie „betriebswirtschaftliche Beratung“ nannten.

Soweit das Märchen

Die Realitäten sind etwas schneller erzählt und durchaus konkret:

  • Die Digitalisierung verändert das Geschäft der Steuerberater.
  • Die Finanzverwaltung betreibt die Digitalisierung der Steuererhebung aus eigenem Interesse und nimmt so den Steuerkanzleien zwangsläufig ein Stück „Geschäft“ weg.
  • Gerade das Kern-Geschäft der Steuerberater (Vorbehaltsaufgaben) sind hier betroffen.
  • Der Ausbau des Geschäftsfeldes „betriebswirtschaftliche Beratung“ ist eine naheliegende Lösung.

An der Entwicklung der Umsatzanteile für die betriebswirtschaftliche Beratung im Steuerberater-Geschäft kann man bereits ablesen, dass viele Steuerberater das verstanden haben, aber der Ausbau dieses Geschäftsfeldes geht einfach zu langsam.

Ein Blick in die Zukunft zeigt:

Der Steuerberater als Mittler zwischen Gesetzgeber und Mandant – diese Rolle verändert sich bereits. Digitalisierung bedeutet auch ein Stück den Steuerberater im Steuererhebungsprozess überflüssig zu machen.

Bereits jetzt enthalten Steuergesetze in Deutschland Verpflichtungen für den Steuerpflichtigen seine Daten auf elektronischem Wege zu übermitteln. So beginnt es noch unauffällig mit der papierlosen Steuererklärung und endet wohl in naher Zukunft mit dem direkten Zugriff der Finanzverwaltung auf die steuerlich relevanten Daten des Bürgers.

Beispiele auch in anderen europäischen Staaten zeigen in welche Richtung das geht, so z.B. Estland. In der Zeitschrift „brand eins“ lesen wir unter dem Titel „Land ohne Steuerberater“ wie es voll digitalisiert auch ohne Steuerberater gehen kann.

Also müssen neue Geschäftsfelder her. Und da gibt es durchaus gewichtige Stimmen die eine Lösung im Ausbau des Geschäftsfeldes „betriebswirtschaftliche Beratung“ sehen.

Und jetzt?

Es ist nachvollziehbar, wenn viele Steuerberater aktuell sagen: „und was sollen wir jetzt noch alles machen?“

Ein alter westfälischer Grundsatz sagt: Meckern (Kritik) ist wichtig aber wer meckert muss auch einen Lösungsvorschlag machen.

Also kurz und knapp mit wenigen Worten:

Der Aufbau des Geschäftsfeldes „betriebswirtschaftliche Beratung“ wird immer wichtiger für den Berufsstand. Und es eilt, denn das kann man schon bei Dante Alighieri lesen:

„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie an und handelt.“

Ein Lösungsvorschlag:

  • Unterjährige (monatlich/Quartal) Begleitung und Beratung des Mandanten mit Informationen zur Entwicklung von Ertrag und Liquidität im Mandanten-Unternehmen. Sozusagen das Basisprodukt.
  • Zusammenarbeit mit einem Controlling-Service, der die Reports für die Beratung des Mandanten aus dessen Daten erzeugt. Ein Grundkonzept, das mit Standards arbeitet und so für den Mandanten bezahlbar bleibt.
  • Folgegeschäft: die Erfahrung zeigt, dass sich aus dieser Beratung weitere individuelle Beratungsansätze ergeben.

Fazit:

Der Berufsstand hat lange von der Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung profitiert. Es gibt Veränderungen, jetzt ist Zeit zu handeln!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 3 = 1